Information zur Master-Arbeit
Wichtige Regelungen der fachspezifischen Bestimmungen und Prüfungsordnung zur Anmeldung der Masterarbeit
(1) Zu § 14 Absatz 2 "Anmeldung und Zulassung zur Masterarbeit" der Fachspezifischen Bestimmungen regelt
Der Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit kann frühestens im dritten Fachsemester gestellt werden und setzt den erfolgreichen Abschluss folgender Module voraus:
- Aufbau- und Methodenmodul des Pflichtbereichs [00a2 und 00a3],
- Grundlagen- und Handlungsfeld-/Kompetenzmodul des gewählten Profilbereichs [00b1 und 00b2 bzw. 00c1 und 00c2],
- Veranstaltungen/Module im Wahlbereich im Umfang von 9 LP
Für den Fall, dass die erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen noch nicht in vollem Umfang erfolgreich absolviert wurden, kann der Prüfungsausschuss auf Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten bei Vorliegen einer besonderen Härte dem Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit stattgeben.
Gemäß § 14 (4) PO kann „der Kandidat bzw. die Kandidatin [...] mit dem Antrag auf Zulassung Prüfungsgegenstände und Betreuer bzw. Betreuerin (Erstgutachter bzw. Erstgutachterin) sowie Zweitgutachter bzw. Zweitgutachterin vorschlagen. Den Vorschlägen ist, soweit wie möglich und vertretbar, zu entsprechen".
Bitte beachten Sie dabei, dass beide Gutachter:innen gemäß HmbHG §64 aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer stammen oder habilitierte Mitglieder der Hochschule sein müssen.
Formulare
- Masterarbeit Themenvergabe Lehrende (PDF)
- Masterarbeit Anmeldung-Gutachter (PDF) bitte immer zusammen mit der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung (PDF unter "Dokumente" in Ihrem STiNE-Account) einreichen
- Merkblatt zur Anfertigung der Master-Arbeit-Version_3.doc
Bitte beachten Sie auch die Richtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Fakultät für Erziehungswissenschaft der Universität Hamburg.