Information zur Master-Arbeit
Wichtige Regelungen der fachspezifischen Bestimmungen und Prüfungsordnung zur Anmeldung der Masterarbeit
FSB: „(1) Zu § 14 Absatz 2:
Anmeldung und Zulassung zur Masterarbeit
1. Der Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit setzt den erfolgreichen Abschluss folgender Module voraus:
- Aufbau- und Methodenmodul des Pflichtbereichs,
- Grundlagen- und Handlungsfeld-/Kompetenzmodul des gewählten Profilbereichs,
- Module im Wahlbereich im Umfang von 9 LP
2. Der Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit kann frühestens im dritten Fachsemester gestellt werden.
§ 14 (4) PO: „Der Kandidat bzw. die Kandidatin kann mit dem Antrag auf Zulassung Prüfungsgegenstände und Betreuer bzw. Betreuerin (Erstgutachter bzw. Erstgutachterin) sowie Zweitgutachter bzw. Zweitgutachterin vorschlagen. Den Vorschlägen ist, soweit wie möglich und vertretbar, zu entsprechen“….
§ 14 (5) PO: „Die Festsetzung und Ausgabe des Themas erfolgt durch den Betreuer bzw. die Betreuerin. Der Zeitpunkt der Ausgabe und das Thema sowie die beiden Prüfer bzw. Prüferinnenwerden aktenkundig gemacht“.
Hier finden Sie die PPP der Infoveranstaltung (PDF)
3. Formulare
- Masterarbeit Themenvergabe Lehrende (PDF)
- Masterarbeit Anmeldung-Gutachter (PDF)
- Merkblatt zur Anfertigung der Master-Arbeit-Version_3.doc
- Merkblatt MA-Arbeit Gutachter (PDF)
Bitte beachten Sie auch die Richtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Fakultät für Erziehungswissenschaft der Universität Hamburg.