Für alle B.A./B.Sc.-Abschlussarbeiten, die im jeweiligen Teilstudiengang Erziehungswissenschaft verfasst werden, sind derzeit als Betreuer(in) und als Prüfer(innen) grundsätzlich alle Lehrenden prüfungsbrechtigt, die in dem jeweiligen Studiengang gelehrt haben, wobei eine(r) der Prüfer(innen) aus der Gruppe der Hochschullehrer(innen) bzw. habilitiert sein muss.
Hochschullehrer(innen) sind: Professor(inn)en, Junior-Professor(inn)en sowie Vertretungs-Professor(inn)en in den jeweiligen Studiengängen.
Für alle M.Ed.-Prüfungen, die im jeweiligen Teilstudiengang Erziehungswissenschaft verfasst werden, gilt abweichend von Vorstehendem derzeit eine Antragspflicht für jede einzelne Tätigkeit als M.Ed.-Prüfer(in) für folgende Gruppen von Lehrenden:
- wissenschaftliche Mitarbeiter(innen) auf Qualifikationsstellen (Promovend(inn)en);
- Lehrbeauftragte.
Zusätzlich sind wissenschaftliche Mitarbeiter(innen), die nicht in der Lehre tätig sind, auf Antrag prüfungsberechtigt. Die Kriterien für die Bewilligung von Einzelprüfungsbrechtigungen finden Sie in dem entsprechenden Beschluss des dezentralen Prüfungsausschusses, das Antragsformular (PDF) steht zum Download bereit.