Anerkennung
Die Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen erfolgt über verschiedene Zuständigkeiten. Grundsätzlich gilt, dass die Anerkennung einer Leistung stets bei der Fakultät erfolgen muss, zu der das anzurechnende Modul gehört. Möchten Sie sich beispielsweise ein Modul aus Ihrem Wirtschaftsstudium anrechnen lassen, so ist in der Regel die Fakultät für BWL zuständig. Möchten Sie sich ein Modul in der Wirtschaftsdidaktik anrechnen lassen, ist die Fakultät für Erziehungswissenschaften (Studien- und Prüfungsbüro) zuständig.
Die folgenden Ausführungen gelten nur für Module, welche in der Verantwortung der Fakultät für Erziehungswissenschaften liegen:
Der Antrag auf Anrechnung einer Studienleistung kann erst nach der Einschreibung in einen Studiengang gestellt werden. Der Prozess ist für alle Module identisch und steht in der Verantwortung des Studien- und Prüfungsbüros.
- Von dieser Regelung gibt es aktuell nur zwei Ausnahmen:
- Sie wollen sich das Modul "Kernpraktikum" vollständig oder in Teilen anrechnen lassen. In diesem Fall ist das Zentrum für Lehrerbildung zuständig. Stellen Sie Ihren Antrag bitte an das Lehr- und Praktikumsmangement der beruflichen Bildung (inga.nissen"AT"uni-hamburg.de).
- Sie wollen sich Praxiszeiten aus einem Lehrauftrag an einer berufsbildenden Schule auf das Kernpraktikum anrechnen lassen. In diesem Fall ist die Arbeitsgruppe "Berufliche Bildung" zuständig. Stellen Sie Ihren Antrag (formlos, §12 der Richtlinie dient als Grundlage) bitte an das Lehr- und Praktikumsmanagement der beruflichen Bildung (inga.nissen"AT"uni-hamburg.de).
Bei Beratungsbedarf können Sie sich ebenfalls gerne an das Lehr- und Praktikumsmanagement wenden.