Ausleihsatzung
Ausleihsatzung
des Büros für Digitale Lehre der Fakultät Erziehungswissenschaft
Das Büro für Digitale Lehre EW stellt Medien- und IT-Geräte für die Mitglieder der Fakultät für Erziehungswissenschaft zur Ausleihe zur Verfügung. Die vorliegende Satzung regelt diese Ausleihe.
1. Personenkreis
1.1. Die Geräte können von Mitgliedern der Fakultät für Erziehungswissenschaft für Zwecke der Lehre, der Forschung, der Arbeit oder des Studiums ausgeliehen werden.
1.2. Die Geräte dienen nicht der dauerhaften Ausstattung von Arbeitsplätzen oder von Projekten.
1.3. Angehörige anderer Fakultäten können Geräte nur nach schriftlicher Genehmigung durch die Leitung des Büros für Digitale Lehre EW, der Leitung der Geräteausleihe und deren Stellvertretung und nur, wenn kein Bedarf von Angehörigen der Fakultät für Erziehungswissenschaft vorliegt, ausleihen.
1.4. Für die Ausleihe ist die Benutzerkennung der Universität Hamburg (B-Kennung) und ein einmaliger Login in das Hardwareverleihportals der Universität Hamburg (https://hardwareverleih-lehre.uni-hamburg.de/) erforderlich.
1.5. Die Nutzung der Ausleihe ist an die Gültigkeit der Benutzerkennung der Universität Hamburg (B-Kennung) und den Nutzungszweck (siehe 1.1) geknüpft.
1.6. Die Ausgabe der Geräte erfolgt nach Verfügbarkeit. Eine erfolgreiche Reservierung ist keine Garantie für eine tatsächliche Ausleihe.
1.7. Eine Reservierung der zu entleihenden Geräte ist über die Webseite des Büros für Digitale Lehre (https://www.ew.uni-hamburg.de/service/medienzentrum/studierende/5-geraeteausleihe.html) möglich und erwünscht. Zeit für Ausgabe und Rücknahme muss bei der Buchung berücksichtigt werden.
1.8. Die Rückgabe muss zu den Öffnungszeiten der Info- und Ausgabestelle des Büros für Digitale Lehre im VMP 8, Raum 514 erfolgen.
2. Fristen
2.1. Die Ausleihdauer beträgt maximal 6 Wochen.
2.2. Geräte sollen nur für die Dauer der Verwendung ausgeliehen werden. Eine Verlängerung der Ausleihe bis zur maximalen Ausleihfrist von 6 Wochen ist jederzeit möglich, wenn keine Vorbestellung für das Gerät vorliegt.
2.3. Geräte müssen fristgerecht bei der Info in VMP8, Raum 514 zurückgegeben werden.
2.4. Bei schuldhafter Fristüberschreitung erfolgt eine zweifache Mahnung. Nach dreifacher Mahnung kann von der Leitung des Büros für digitale Lehre, der Leitung der Geräteausleihe und deren Stellvertretung eine Sperre der Ausleihe für das laufende Semester verhängt werden. Kommt es danach weiterhin zu Fristüberschreitung, kann eine dauerhafte Sperre der Ausleihe verhängt werden.
3. Sorgfaltspflicht
3.1. Transport und Verwendung der Geräte unterliegen der Sorgfaltspflicht der entleihenden Person. Bei Beschädigung oder Verlust haftet die entleihende Person für Reparatur und Wiederbeschaffung.
3.2. Werden Funktionsstörungen festgestellt, so sind die Mitarbeitenden des Büros für Digitale Lehre umgehend hiervon in Kenntnis zu setzten..
3.3. Die Weitergabe der entliehenen Geräte ist unzulässig, ebenso eine Benutzung außerhalb der in 1.1 angegebenen Zwecke.
3.4. Bei Abholung der entliehenen Geräte übernimmt die entleihende Person vollständig die Verantwortung für die Nutzung der Geräte und ist dazu verpflichtet, diese gesetzeskonform zu nutzen bzw. dafür zu sorgen, dass diese gesetzeskonform genutzt werden. Dies gilt insb. für Geräte, die eine Internetverbindung (z.B. per WLAN, Mobilfunk oder Ähnliches) herstellen können.
3.5. Die Universität haftet nicht für Schäden, die durch entliehene Geräte oder Materialien verursacht werden.
3.6. Die Geräte müssen in einem betriebsbereiten Zustand (Akku geladen, Gerät auf Zimmertemperatur), vollständig (Kabel, Netzteile, Speicherkarten usw.) und sauber zurückgebracht werden.
3.7. Vor Rückgabe der Geräte sind alle von der entleihenden Person installierten Programme, Aufnahmen und sonstige Daten von der entleihenden Person selbst zu sichern. Sodann sind alle Daten, Programme und Aufnahmen von den Datenträgern zu löschen. Das Büro für Digitale Lehre löscht verbliebene Daten und übernimmt keine Haftung, wenn diese Daten nicht gespeichert wurden.
3.8. Mit der Rückgabe der entliehen Geräte wechselt die Verantwortung für die Geräte wieder zum Büro für Digitale Lehre.
4. Datenschutzhinweise
4.1. Im Rahmen der Nutzung der Ausleihe werden personenbezogene Daten verarbeitet. Hinweise zum Datenschutz befinden sich hier: https://dl.min.uni-hamburg.de/de/datenschutzerklaerung-hardwareverleih/
Diese Satzung tritt mit der Verabschiedung durch die Leitung des Büros für Digitale Lehre EW am 06.05.2025 in Kraft und ersetzt alle vorherigen Ausleihsatzungen.