Aufbaustudiengang Pflege- und Therapiewissenschaft
Zielgruppe
Der Masterstudiengang richtet sich an Personen mit einem abgeschlossenem Studium im Bereich Pflegewissenschaften oder Therapiewissenschaften, die sich als Lehrkraft weiter qualifizieren oder ihre didaktischen und pädagogischen Kenntnisse und Fähigkeiten erweitern möchten.
Der Studiengang richtet sich insbesondere auch an Personen, die sich aufgrund des § 9 Pflegeberufegesetzes (PflBG) weiterbilden möchten.
Für Personen, die bereits seit längerem eigenverantwortlich Unterrichten, bestehen Anrechnungsmöglichkeiten auf das Kernpraktikum während des Studiums.
Studiengang qualifiziert für
Der erfolgreiche Abschluss des Studiengangs ermöglicht:
- eine Tätigkeit in Pflegeschulen.
- eine Tätigkeit in außerschulischen Bildungseinrichtungen.
- qualifizert im Sinne des § 9 Pflegeberufegesetzes.
Voraussetzungen
Variante I
- Ein Abschluss in einem einschlägigen Bachelorstudiengang. Einschlägig ist ein Bachelorstudiengang, der affin zu einer der beiden beruflichen Fachrichtungen Pflegewissenschaften oder Therapiewissenschaften ist.
- Eine auf die berufliche Fachrichtung bezogene Berufsausbildung.
Variante II
- Ein Abschluss eines primärqualifizierenden Bachelorstudiengangs, der zur Berufsausübung in der Pflege oder einem Therapieberuf befähigt.
Studienverlauf
Der Aufbaustudiengang der Fachrichtung Pflege- und Therapiewissenschaft für das Lehramt an berufsbildenden Schulen (M.Ed.) umfasst den Teilstudiengang Erziehungswissenschaft (insgesamt 76 LP), davon Didaktik der beruflichen Fachrichtung (14 LP) und Kernpraktikum (30 LP), sowie die berufliche Fachrichtung Pflege- und Therapiewissenschaft (29 LP).
Weiterer Bestandteil des Studiengangs ist die Masterarbeit (15 LP).
Für die Masterprüfung wird eine gewichtete Gesamtnote aus den Fachnoten und der Note des Abschlussmoduls gebildet. Die Gesamtnote berechnet sich wie folgt:

Der Teilstudiengang Erziehungswissenschaft
Studierende absolvieren die Module in der Regel in folgenden Semestern:
Diese Studienübersicht finden Sie hier zum Download:
Fachspezifische Bestimmungen
Berechnung der Fachnote
Die Fachnote im Teilstudiengang Erziehungswissenschaft wird aus dem mit den Leistungspunkten gewichteten Mittel der Modulnoten gebildet. Das Modul Pädagogische Psychologie (BWP0PP) ist unbenotet und geht nicht in die Fachnote ein. Der Gewichtungsfaktor der Note für das Kernpraktikum (BWP00KPAQ) beträgt 10.
