Wege mit Berufsausbildung ohne Abitur
Zielgruppe
Falls Sie über eine berufliche Ausbildung, aber nicht über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen den Bachelor und darauf aufbauend den Master of Education studieren.
Dieser Weg eignet sich besonders für Personen, die Lehrkraft an einer berufsbildenden Schule in ihrem Berufsfeld werden möchten.
Studiengang qualifiziert für
Der erfolgreiche Abschluss des Bachelors ermöglicht:
- das Studium eines Master of Education in der gewählten beruflichen Fachrichtung in ganz Deutschland. Dieser ist in der Regel die Voraussetzung für die Aufnahme des Referendariats (Lehramt).
- das Studium eines Fach-Masters in der gewählten beruflichen Fachrichtung.
- die Ausübung einer Tätigkeit in betrieblichen und außerschulischen Einrichtungen.
Voraussetzungen
- Abgeschlossene Berufsausbildung
- 3 Jahre Berufserfahrung nach der Ausbildung
- Erfolgreiches bestehen der Eingangsprüfung an der Universität.
Studienverlauf
Das Bachelorstudium für das Lehramt an berufsbildenden Schulen (LAB) umfasst den Teilstudiengang Erziehungswissenschaft einschließlich der Didaktik der beruflichen Fachrichtung sowie der Fachdidaktik des Unterrichtsfaches (35 LP), eine berufliche Fachrichtung (84 LP) sowie ein weiteres Unterrichtsfach als Teilstudiengang (42 LP).
Die beruflichen Fachrichtungen Bautechnik, Elektrotechnik-Informationstechnik, Holztechnik, Medientechnik und Metalltechnik sind in den Teilstudiengang Gewerblich-Technische Wissenschaften integriert. Bei Wahl dieses Teilstudiengangs ist eine berufliche Fachrichtung aus diesem Kanon zu wählen.
Weitere berufliche Fachrichtungen sind Chemietechnik, Ernährungs- und Haushaltswissenschaften, Gesundheitswissenschaften, Kosmetikwissenschaft und Wirtschaftswissenschaften.
Zusätzlich ist ein Unterrichtsfach (Teilstudiengang) aus dem folgenden Fächerkanon zu wählen:
Alevitische Religion, Berufliche Informatik, Betriebswirtschaftslehre, Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Evangelische Religion, Französisch, Geographie, Geschichte, Islamische Religion, Katholische Religion, Mathematik, Physik, Sozialwissenschaften, Spanisch und Sport.
Folgende Kombinationen sind ausschließlich für die angegebenen Unterrichtsfächer möglich:
a) Nur die beruflichen Fachrichtungen Ernährungs- und Haushaltswissenschaften und Wirtschaftswissenschaften können mit Französisch oder Spanisch kombiniert werden.
b) Nur die berufliche Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften kann mit Geographie als Unterrichtsfach verbunden werden.
Folgende Kombinationen sind ausgeschlossen:
a) Die beruflichen Fachrichtungen Gesundheitswissenschaften und Kosmetikwissenschaft können nicht mit Biologie kombiniert werden.
b) Die berufliche Fachrichtung Chemietechnik kann nicht mit Chemie,
c) die berufliche Fachrichtung Elektrotechnik-Informationstechnik nicht mit Physik und
d) die berufliche Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften nicht mit Betriebswirtschaftslehre kombiniert werden.
Weitere Bestandteile des Studiengangs sind ein freier Studienanteil (9 LP) und die Bachelorarbeit (10 LP).
Für die Bachelorprüfung wird eine gewichtete Gesamtnote aus den Fachnoten und der Note des Abschlussmoduls gebildet. Die Gesamtnote berechnet sich wie folgt:

Der Teilstudiengang Erziehungswissenschaft
Studienablauf Lehramt an berufsbildenden Schulen
Studierende absolvieren die Module in der Regel in folgenden Semestern:
Diese Studienübersicht und die gesonderte Übersicht über die Module der verschiedenen Fachdidaktiken finden Sie hier zum Download:
- Studienübersicht Teilstudiengang Erziehungswissenschaft Lehramt an berufsbildenden Schulen (B.Ed.) (PDF)
- Übersicht über die Module der Fachdidaktiken 2 [Übersicht FD2] (PDF)
Fachspezifische Bestimmungen
Berechnung der Fachnote
Die Fachnote im Teilstudiengang Erziehungswissenschaft wird als ein mittels Leistungspunkten gewichtetes Mittel der Modulnoten gebildet. Die Module Pädagogische Psychologie (BWP0PP) und Erkundung im berufs- und wirtschaftspädagogischen Praxisfeld (BWP0EP) sind unbenotet und gehen nicht in die Fachnote ein.
Weiterführende Links
Weiterführende Informationen
Weitereführende Informationen und Fristen sowie Hinweise zu Beratungsangeboten finden Sie auf der Seite des Campus Centers. Grundlage ist §38 Hamburgisches Hochschulgesetz.