Einen Auslandsaufenthalt als Freemover:in planen
Studierende, die nicht auf Basis eines Austauschprogramms der Fakultät oder der Universität sondern selbständig organisiert an einer Universität ihrer Wahl im Ausland studieren, gelten als Freemover. Ein Freemover-Studium erfordert ein hohes Maß an Eigeninitiative und einen organisatorischen und ggf. auch finanziellen Mehraufwand. An Partnerhochschulen der Fakultät oder der Universität müssen Austauschstudierende keine Studiengebühren bezahlen. Freemover-Austauschstudierende hingegen müssen meist die Studiengebühren an der Gasthochschule selbst finanzieren.
Da es sich bei einem Freemover-Auslandsaufenthalt um einen selbst organisierten Aufenthalt handelt, kann das Referat Internationalisierung nur sehr eingeschränkt beraten und unterstützen. Hinsichtlich der Suche und Auswahl von Universitäten und hinsichtlich der Bewerbung an den Universitäten, die keine Partnerhochschulen von uns sind, kann das Referat nicht beraten.
Gerne beraten wir Sie aber zu folgenden Themen:
- Finanzierung Ihres Aufenthaltes
- Anerkennung von Studienleistungen
- zu externen Austauschmöglichkeiten über Organisationen (z.B. FSA, schulwärts, u.a.)
Einrichtungen zur Unterstützung von Freemover:innen
Die folgenden Einrichtungen und Organisationen unterstützen Sie regionsspezifisch bei der Planung von Auslandsaufenthalten.