FAQ StuP
Für Bachelor- und Masterstudierende:
Hinweis: Sollte Ihre Frage das Lehramtsstudium betreffen und in den unten stehenden FAQs nicht beantwortet werden, schauen Sie auch in den FAQs des Infoportals Lehramt der Universität Hamburg nach.
Wie lautet die Abschlusserklärung ?
Abschlusserklärung für schriftliche Modulprüfungen (Nicht für Klausuren!):
Hiermit versichere ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig und unter Benutzung keiner anderen Quellen als der genannten (gedruckte Werke, Werke in elektronischer Form im Internet, auf CD und anderen Speichermedien) verfasst habe. Alle aus solchen Quellen wörtlich oder sinngemäß übernommenen Passagen habe ich im einzelnen unter genauer Angabe des Fundortes gekennzeichnet. Die vorliegende Arbeit habe ich vorher nicht in einem anderen Prüfungsverfahren eingereicht. Ort, Datum:_______________________ Unterschrift:____________________
Ist mein Bachelorabschluss eine ausreichende Qualifikation für einen Masterstudiengang Lehramt oder Erziehungswissenschaft ?
Eine Vorabüberprüfung Ihrer Studiengangsbezogenen Daten vor dem Bewerbungsverfahren kann von uns leider nicht vorgenommen werden. Sie können allerdings auf den Seiten des Campus Centers die Zugangs- und Auswahlsatzungen finden, in denen die Voraussetzungen zur Aufnahme in unsere Masterstudeingänge aufgelistet sind.
Ich kann die zu wählenden Veranstaltungen in der Anmeldephase nicht sehen, woran liegt das?
Bitte überprüfen Sie, ob Sie sich im vergangenen Semester selbst zum Modul angemeldet haben. Wenn Sie dies nicht getan haben, melden Sie sich bitte im betreffenden Studienbüro, um unter Angabe der Modulnummer zu erfragen ob eine Nachmeldung zum Modul möglich ist. Bitte geben Sie dabei auch die Nummer der Lehrveranstaltung an, zu der Sie sich anmelden möchten damit der Sachverhalt überpüft werden kann.
Wie werden Veranstaltungen und Leistungspunkte im Leistungskonto angezeigt?
Im Leistungskonto werden nur vollkommen abgeschlossene Module mit allen dazugehörigen Leistungspunkten geführt. Sollten also einzelne Lehrveranstaltungen oder Prüfungen noch nicht besucht/absolviert worden sein, so werden auch noch keine Leistungspunkte angezeigt.
Ich kann eine Note zwar unter Prüfungsergebnissen, aber noch nicht im Leistungskonto sehen, woran liegt das?
- Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
- Sie haben noch nicht alle Veranstaltungen des Moduls erfolgreich absolviert. Die Note und die Leistungspunkte erscheinen erst nach erfolgreichem Besuch aller zum Modul gehörigen Lehrveranstaltungen und dem Eintrag der Note.
- Die Note wurde zwar durch den/die PrüferIn eingetragen aber noch nicht veröffentlicht. Bitten Sie den/die PrüferIn die Note zu veröffentlichen.
Ich bin krank und kann an einer oder mehreren Modulprüfungen nicht teilnehmen. Wen muss ich wie informieren?
Lehramtsstudierende Bachelor/Master:
Klausur: Krankschreibung des Arztes unter beigefügtem ausgefülltem Formular für die Abmeldung von einer Prüfung an das ZPLA zu übersenden. Hierbei ist eine möglichst vollständige Angabe der notwendigen Daten hilfreich, um spätere Nachfragen zu vermeiden. Die Übersendung hat unverzüglich zu geschehen - spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum. Danach wird eine Krankschreibung nicht mehr akzeptiert, was zum Nichtbestehen der Prüfungsleistung führt. Zudem ist es empfehlenswert, das jeweilge Studienbüro des betroffenen Teilstudiengangs sowie den Lehrenden über die Krankmeldung zu informieren.
Eine Krankmeldung gilt für den gesamten in der Bescheinigung genannten Zeitraum. Wenn Sie sich dennoch entschließen, zu einer Klausur (oder anderen Prüfung) im Krankschreibungszeitraum zu gehen, erklären Sie damit, dass Sie ab diesem Zeitpunkt wieder gesund sind. Sie können sich dann bei einem Nichtbestehen der Klausur (oder anderen Prüfung) nicht auf die Krankheit berufen. Für alle weiteren Klausuren (oder anderen Prüfungen) im Zeitraum der Krankschreibung gelten Sie dann ebenfalls als gesund. Wenn Sie dann eine Klausur (oder andere Prüfung) in diesem Zeitraum nicht mitschreiben (oder nicht daran teilnehmen) gilt (gelten) diese dann als "nicht bestanden".
Mündliche Prüfung/Hausarbeit: Aufgrund der i.d. R. individuellen Abgabe- bzw. Prüfungstermine klären Sie die Details mit dem jeweiligen Studienbüro und dem Lehrenden. Das ZPLA braucht hierzu keine Information.
Teilnahme an Lehrveranstaltungen: Hierfür braucht das ZPLA keine Krankmeldungen. Da es in der Regel eine Anwesenheitspflicht gem. Prüfungsordnung gibt, ist diese Krankmeldung direkt beim Lehrenden abzugeben. Dieser entscheidet dann auch über eventuelle Kompensationsmaßnahmen.
Krankmeldungen zur Bachelorarbeit: Diese müssen unverzüglich an das ZPLA übermittelt werden, auch hier gilt maximal die o. g. 14-Tages-Frist. Für die Krankmeldung ist ebenfalls das oben genannte Formular zu verwenden. Die Krankmeldungen müssen in jedem Falle vor dem Abgabetermin der Bachelorarbeit hier eingegangen sein.
B.A./M.A. Erziehungs- und Bildungswissenschaft
Klausur,Mündliche Prüfung, Hausarbeit: Krankschreibung des Arztes unter beigefügtem ausgefülltem Formular für die Abmeldung von einer Prüfung im Krankheitsfall an das Studien- und Prüfungsbüro Erziehungswissenschaft zu übersenden. Hierbei ist eine möglichst vollständige Angabe der notwendigen Daten hilfreich, um spätere Nachfragen zu vermeiden. Die Übersendung hat unverzüglich zu geschehen - spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum. Danach wird eine Krankschreibung nicht mehr akzeptiert, was zum Nichtbestehen der Prüfungsleistung führt. Zudem ist es notwendig den Lehrenden über die Krankmeldung zu informieren.
Eine Krankmeldung gilt für den gesamten in der Bescheinigung genannten Zeitraum. Wenn Sie sich dennoch entschließen, zu einer Klausur (oder anderen Prüfung) im Krankschreibungszeitraum zu gehen, erklären Sie damit, dass Sie ab diesem Zeitpunkt wieder gesund sind. Sie können sich dann bei einem Nichtbestehen der Klausur (oder anderen Prüfung) nicht auf die Krankheit berufen. Für alle weiteren Klausuren (oder anderen Prüfungen) im Zeitraum der Krankschreibung gelten Sie dann ebenfalls als gesund. Wenn Sie dann eine Klausur (oder andere Prüfung) in diesem Zeitraum nicht mitschreiben (oder nicht daran teilnehmen) gilt (gelten) diese dann als "nicht bestanden".
Teilnahme an Lehrveranstaltungen: Hierfür braucht das Studien- und Prüfungsbüro keine Krankmeldungen. Da es in der Regel eine Anwesenheitspflicht gem. Prüfungsordnung gibt, ist diese Krankmeldung direkt beim Lehrenden abzugeben. Dieser entscheidet dann auch über eventuelle Kompensationsmaßnahmen. Krankmeldungen zur Bachelorarbeit: Diese müssen unverzüglich an das Studien- und prüfungsbüro übermittelt werden, auch hier gilt maximal die o. g. 14-Tages-Frist. Für die Krankmeldung ist ebenfalls das oben genannte Formular zu verwenden. Die Krankmeldungen müssen in jedem Falle vor dem Abgabetermin der Bachelorarbeit hier eingegangen sein.
Wie kann ich mir bereits erbrachte Leistungen anerkennen lassen?
Sie haben bereits an einer anderen Deutschen Hochschule bzw. in einem anderen Studiengang studiert und dort Leistungen erbracht und möchten diese nun anerkennen lassen, dann finden Sie im Bereich Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen Informationen dazu.
Wie kann ich mir bereits erbrachte Leistungen aus dem Ausland anerkennen lassen?
Sie haben im Rahmen Ihres Studiums an der Universität Hamburg ein Auslandssemester absolviert und möchten die in diesem Kontext erbrachten Leistungen nun anerkennen lassen, dann finden Sie im Bereich Anerkennung von ausländischen Hochschulen Informationen dazu.
An wen muss ich mich wenden und wie soll ich mich vorbereiten, wenn ich in Teilzeit studiere?
- Bitte machen Sie für die Semesterplanung im Fach Erziehungswissenschaft einen Termin mit dem Leiter des Studien- und Prüfungsbüros Erziehungswissenschaft aus.
- Teilzeitstudierende, dürfen in jedem Semester nur die Hälfte der regulären 30 LP erbringen. D.h. Sie sollen im Teilzeitstudium nur im Umfang von 15 LP studieren. Um eine angemessene Semester- und Studienplanung empfehlen wir Ihnen die Module nicht "auseinaderzureißen", sondern die Hälfte der zu studierenden Module zu beginnen. Zu dem Beratungstermin können Sie bereits eine vorläufige Semesterplanung mitbringen.
Wie kann ich mein Semester so planen, dass die Betreuung meines Kindes/meiner Kinder gesichert werden kann?
Wenn Eltern trotz drei gewählter Alternativen (wenn angeboten) nach Ende der 1.Anmeldephase keinen Seminarplatz erhalten haben sie die Möglichkeit einen Härtefallantrag zu stellen. Damit die betroffenen Studierenden von uns vor Beginn der 2.Anmeldephase eingebucht werden können ist es dringend notwendig, dass die Anträge unverzüglich nach Ablehnung und mit den erforderlichen Nachweisen bei uns eingereicht werden.
Ich bin chronisch krank und gelte als Härtefall (Bestätigung durch Frau Gattermann-Kasper), was kann ich tun?
Chronisch Kranke, die medizinisch bedingte Probleme bei der Semesterplanung haben, können einen Härtefallantrag zur Bevorzugung bei der Vergabe von Seminarplätzen stellen. Insbesondere Studierende die auf Hilfskräfte angewiesen sind, wie bspw. einen Gebärdensprachendolmetscher oder eine Schreibassistenz, haben dazu die Möglichkeit. Damit wir Sie vor Ende der Anmeldephase zu den Seminaren einbuchen können, ist es dringend erforderlich, dass Sie die Anträge bereits zu Beginn der Anmeldephase unterschrieben und mit den erforderlichen Nachweisen bei uns abgeben.