Änderung der Zulassungsvoraussetzungen für das Lehramt an berufsbildenden Schulen
12. Mai 2026, von Tinta Schmieden

Foto: UHH/Esfandiari
Zum Wintersemester 2026/2027 wurden die Zulassungsvoraussetzungen für das Lehramt an berufsbildenden Schulen geändert. Es ist nun möglich den Bachelor of Education für das berufliche Lehramt in allen beruflichen Fachrichtungen ohne eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Berufspraktika zu studierenden. Erst zu Beginn des Master of Education müssen eine abgeschlossene, einschlägige Berufsausbildung oder mindestens 26 Wochen Berufspraxis nachgewiesen werden. Diese können ggf. parallel zum Bachelorstudium oder nach dem Bachelorstudium erworben werden.
In der Vergangenheit mussten die Nachweise zur Berufserfahrung bereits vor Beginn des Bachelorstudiums erfüllt sein.
Mit den veränderten Zulassungsvoraussetzungen soll dem hohen Bedarf an qualifiziertem Lehrpersonal in der beruflichen Bildung Rechnung getragen werden.
Weitere Informationen über das Studienangebot in der beruflichen Bildung.

