Härtefallantrag
Inhalt
Wer ist ein „Härtefall“?
Studierende, die bei der Studienplanung eingeschränkt sind, haben die Möglichkeit, Veranstaltungen zu den ihnen passenden Zeiten bevorzugt zu wählen. Wenn Sie nach Ende der 1. Anmeldephase trotz Auswahl von mindestens drei Alternativen (wenn angeboten) keinen Seminarplatz bekommen, haben Sie die Möglichkeit einen Härtefallantrag zu stellen, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:
- Gesundheitliche Beeinträchtigung oder chronische Erkrankung (I)
Es soll ermöglicht werden, dass Studierende mit Beeinträchtigungen/chronischen Erkrankungen Lehrveranstaltungen besuchen, die zu Zeiten (und ggf. an Orten) stattfinden, die sie wahrnehmen können.
WICHTIG:
Studierende, die aufgrund einer chronischen Erkrankung oder aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung zur Durchführung ihres Studiums auf Hilfskräfte angewiesen sind (z. B. Gebärdensprachdolmetscher, Schreibassistenz etc.) sind von der regulären Härtefallregelung ausgenommen. Diese Studierenden müssen sich bitte zu Beginn der 1. Anmeldephase in STiNE für die gewünschten Lehrveranstaltungen anmelden und sich umgehend mit dem Härtefallantrag und dem Empfehlungsschreiben vom Büro für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen mit dem Studienbüro in Verbindung setzen. Die Anmeldungen werden durch das Studienbüro noch vor Ende der 1. Anmeldephase bestätigt. - Betreuung eines Kindes (II) oder Pflege von Familienangehörigen (III)
Es soll ermöglicht werden, dass Eltern/pflegende Studierende Lehrveranstaltungen besuchen, die in Zeiten stattfinden, in denen die Kinder/Angehörigen durch KiTa, Schule, Großeltern, Pflegedienste etc. betreut werden. - Spitzensportler:innen (IV)
Es soll ermöglich werden, dass offiziell anerkannte Spitzensportler:innen Lehrveranstaltungen besuchen, die sich mit den Trainings-/Wettkampfzeiten kombinieren lassen.
Das Vorliegen sonstiger Gründe (V) kann individuell mit dem Studienbüro geklärt werden. Bitte nehemn Sie per Mail(haertefallantrag.ew"AT"uni-hamburg.de) mit uns Kontakt auf.
Fristen für die Antragstellung
Härtefallanträge können erst nach Ende der 1. Anmeldephase und spätestens bis zum 24.09.2026, 13 Uhr gestellt werden, wenn Sie trotz drei angegebener Alternativen (wenn angeboten) keinen Seminarplatz bekommen haben.
Härtefallanträge für Veranstaltungen der Erstsemesteranmeldephase können erst am 08.10.2026 ab 16 Uhr und am 09.10.2026 gestellt werden.
Es wird dringend empfohlen, die erforderlichen Nachweise bereits vorher zu organisieren, damit der Antrag fristgerecht und vollständig eingereicht werden kann.
Beim Einreichen eines Erstantrags wahrt das Absenden des Formulars inkl. vollständig hochgeladener Nachweise die Frist. Bei später eingereichten Anträgen kann eine Bewilligung ggf. nicht mehr rechtzeitig erfolgen.
Studierende mit einer chronischen Erkrankung oder gesundheitlichen Beeinträchtigung müssen ihren Härtefallantrag VOR Ende der 1. Anmeldephase einreichen.
Ein Härtefallantrag ist ausschließlich für die 1. Anmeldephase möglich. Eine eventuelle Änderung der Lehrform, bspw. von Präsenz zu digital, kann im Rahmen eines Härtefallantrags nicht berücksichtigt werden. Ein Härtefallantrag muss jedes Semester erneut gestellt werden, falls notwendig und alle Bedingungen erfüllt sind.
Zu welchen Veranstaltungen kann man sich anmelden?
Mit unserem Formular können Sie sich im Studienbüro nur zu Veranstaltungen der Fakultät für Erziehungswissenschaft anmelden.
Diese beginnen immer mit einer „4“. Bei der Antragsstellung sind mindestens drei alternative Seminarmöglichkeiten anzugeben (wenn angeboten).
ACHTUNG: Da die Anmeldung zu den Kernpraktikumsseminaren über das ZLH erfolgt, kann der Härtefallantrag für die Begleitseminare zum Kernpraktikum nicht verwendet werden.
Veranstaltungen, die nicht mit „41-“, „42-“, etc. beginnen, werden von anderen Fakultäten betreut. Bitte wenden Sie sich an das betreffende Studienbüro und informieren Sie sich über die dort geltenden Härtefall-Regelungen.
Mögliche Nachweise
Den entsprechenden Nachweis auf besondere Härte bei der Veranstaltungswahl fügen Sie Ihrem Antrag nur bei der ersten Härtefallmeldung bei, indem Sie die Belege im Zuge der Antragstellung hochladen.
Für die kommenden Semester müssen Nachweise bei Folgeanträgen nur bei Veränderungen oder auf Nachfrage eingereicht werden.
Nachweise können sein:
- Elternschaft
Geburtsurkunde des Kindes, ggf. Mutterpass während der Schwangerschaft (einfache Kopie), Meldebestätigung oder Haushaltsbescheinigung, aus der hervorgeht, dass Sie mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben (Ausstellungsdatum nicht älter als drei Monate) und ein formloses Schreiben, in dem Sie darlegen, warum nur die angegebenen Veranstaltungen möglich sind. Bei getrennten Haushalten ist zusätzlich zu erläutern, an welchen Tagen das Kind innerhalb welcher Zeiten von der/dem Studierenden betreut wird (max. 1 Seite). - Pflege von Angehörigen
Offizielle Bestätigung über die Pflege (einfache Kopie) durch die Krankenkasse (nicht älter als zwei Monate). Erforderlich ist mindestens Pflegestufe/Pflegegrad 2 und die/der Pflegende muss namentlich aufgeführt sein. In anderen Fällen ist in einem formlosen Schreiben darzulegen, welche Pflege von der Antragsstellerin/dem Antragssteller in welchem Zeitfenster vorgenommen wird (max. 1 Seite). - Gesundheitliche Beeinträchtigung/chronische Erkrankung
Bestätigungsschreiben vom Büro für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen - Spitzensportler:innen
Bescheinigung durch Olympia Stützpunkt Schleswig-Holstein/Hamburg.
Wie und wo reiche ich den Antrag ein?
- Ihren Erstantrag stellen Sie bitte schriftlich mithilfe des entsprechenden Mailformulars und laden im Zuge dessen die zugehörigen Nachweise vor dem Abschicken hoch.
- Für Folgeanträge sind in der Regel keine Nachweise erforderlich. Sie schicken lediglich das ausgefüllte Mailformular an das Studienbüro.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne auch per E-Mail an haertefallantrag.ew"AT"uni-hamburg.de wenden.