Anerkennung von im Auslandssemester erbrachten Studienleistungen
Das Referat Internationalisierung berät zur Anerkennung von Studienleistungen, wenn Du ein Auslandssemester (mit Erasmus+, Fakultätsaustausch, Zentralaustausch oder als Freemover) planst, absolvierst oder absolviert hast und erbrachte Studienleistungen im Fach Erziehungswissenschaft anerkennen lassen möchtest bzw. Dich über die Anerkennung informieren möchtest. Die Antragsstellung erfolgt ebenfalls im Referat.
Prozessbeschreibung Anerkennung von im Auslandssemester erbrachten Studienleistungen
Schritt 1: vor und/oder während des Auslandsaufenthalts
Sobald das finale Kursangebot Deines Auslandssemesters feststeht, kannst Du die Anerkennung vorab klären (also ggf. schon bevor Du ins Auslandssemester startest, in jedem Fall aber bevor Du zurück kommst). Dazu füllst Du die Anerkennungsvereinbarung aus (außer für den Fall, dass die Veranstaltung schon in der Anerkennungsdatenbank hinterlegt ist, siehe weiter unten). Wende Dich dazu bitte an das Referat Internationalisierung(anerkennung.ausland.ew"AT"uni-hamburg.de). Wir beraten Dich und leiten die Vereinbarung zum/zur Modulbeauftragten für die Unterschrift weiter. Die Anerkennungsvereinbarung bescheinigt, dass Du den ausländischen Kurs nach erfolgreicher Beendigung für das genannte Modul oder den genannten Modulbaustein in Deinem Studiengang anerkannt bekommst. Sollte sich Deine Kurswahl vor Ort ändern, wende dich bitte erneut an uns, um eine neue Anerkennungsvereinbarung auszufüllen.
Jeder Kurs, der mit einer Anerkennungsvereinbarung für regelhaft anerkennungsfähig erklärt wurde, wird in die Anerkennungsdatenbank aufgenommen und dient so späteren Outgoings zur Orientierung.
Merke: Da Du im Erasmus-Programm für jede (neue/geänderte) Kurswahl ein Learning Agreement ausfüllen musst, lohnt es sich, jeweils auch über die Anerkennungsmöglichkeiten nachzudenken. Daher kannst Du zusammen mit jedem Learning Agreement auch eine Anerkennungsvereinbarung ausfüllen. Im Zentral- sowie Fakultätsaustauschprogramm ist die Erstellung eines Learning Agreements nicht immer nötig. Grundsätzlich raten wir Dir, die Anerkennungsvereinbarung spätestens dann unterzeichnen zu lassen, sobald Deine finale Kurswahl feststeht, wenn Du später Kurse anerkennen lassen möchtest.
Achtung: Sollte der Kurs, den Du an der Partnerhochschule belegen willst, schon in der Anerkennungsdatenkbank stehen (mit genau dem Modul(baustein), für das/den Du ihn anerkennen lassen möchtest), so muss keine Anerkennungsvereinbarung ausgefüllt werden. Bitte teile dem Referat Internationalisierung Deine Wahl mit (es muss einmal geprüft werden, ob die Kursinhalte noch übereinstimmen).
Für das Anerkennungsprozedere insgesamt ist es am besten, die Anerkennungsfähigkeit Deiner gewählten Kurse vorab zu klären.
Schritt 2: nach dem Auslandsaufenthalt
a) Anerkennungsvereinbarung (neu) ausfüllen
Sollten sich noch Änderungen bei Deiner Kurswahl ergeben haben, kannst Du mit Unterstützung durch das Referat Internationalisierung eine (neue) Anerkennungsvereinbarung ausfüllen, welche von der/m Modulbeauftragten unterschrieben wird. Falls der (neue/geänderte) Kurs in der Anerkennungsdatenbank steht, weise bitte bei der Antragsstellung darauf hin.
b) Meldung eines studienbezogenen Auslandsaufenthaltes in STiNE
Du loggst Dich in STiNE unter Deiner Kennung ein und erstellst einen Antrag auf Meldung eines studienbezogenen Auslandsaufenthaltes (wichtig: auf die richtige Fakultät achten). Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und abgeschickt werden - solange der Antrag noch auf "offen" steht, kann der Prozess nicht weiterlaufen. Die AN-Nummer wird für den weiteren Antrag benötigt und sollte gespeichert werden.
c) Einreichung der Unterlagen
Sende per E-Mail alle erforderlichen Unterlagen (Transcript of Records, AN-Nummer) sowie den mit Deinen persönlichen Daten (S. 1) ausgefüllten Antrag auf Anerkennung (ACHTUNG: Lehramtsstudierende nutzen bitte den Antrag des ZPLA, den Du hier unter "Formulare" findest) an anerkennung.ausland.ew@uni-hamburg.de(anerkennung.ausland.ew"AT"uni-hamburg.de ). Das Referat Internationalisierung füllt den Rest des Antrags aus und rechnet die Noten aus dem Ausland um. Im besten Fall liegt die Anerkennungsvereinbarung dem Referat bereits vor; sie wird auf jeden Fall zwingend für die Antragsstellung benötigt - solltest Du sie noch nicht ausgefüllt haben, wende Dich bitte an uns(anerkennung.ausland.ew"AT"uni-hamburg.de).
d) Fertigstellung des Antrags und Unterschrift
Sobald der Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen final erstellt ist, wird er per E-Mail zugesandt. Der Antrag muss von Dir im Original unterschrieben und postalisch an das Referat Internationalisierung zurückgeschickt werden. Der unterschriebene Antrag wird im Referat unterschrieben und an den (dezentralen) Prüfungsausschuss weitergeleitet, der ihn prüft. Bei Bewilligung wird der Antrag an das StuP bzw. ZPLA weitergeleitet, das die anerkannten Leistungen in STiNE einträgt. Bei Nicht-Bewilligung erhältst Du einen Ablehnungsbescheid.
FERTIG!
Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen kann mehrere Wochen dauern. Stelle Deine Anträge daher unbedingt rechtzeitig.
Für E-Mail-Kommunikation, die Fragen der Anerkennung ausländischer Studienleistungen betrifft, verwende bitte die Adresse anerkennung.ausland.ew@uni-hamburg.de
Eintragung von auswärts erbrachten Studienleistungen im Wahlbereich, freien Studienanteil oder als extracurriculare Leistungen
Studierende der Erziehungs- und Bildungswissenschaft (Bachelor/Master) können sich im Rahmen eines Auslandsstudiums erbrachte Leistungen im Wahlbereich anerkennen lassen. Dafür ist der oben beschriebene Anerkennungsprozess zu verfolgen, jedoch mit diesem Antrag auf Anerkennung im Wahlbereich. Die Anerkennungsvereinbarung wird hierfür nicht benötigt.
Lehramtstudierende, die vor dem WS 20/21 mit dem Studium begonnen haben, können sich im Rahmen eines Auslandsstudiums erbrachte Leistungen als extracurriculare Leistungen anerkennen lassen. Dafür ist dieses Formular auszufüllen und ansonsten der oben beschriebene Anerkennungsprozess zu verfolgen. Die Anerkennungsvereinbarung wird hierfür nicht benötigt.
Lehramtsstudierende, die einen der im WS 20/21 neu gestarteten Lehramtsstudiengänge (Bachelor) studieren, können sich im Rahmen eines Auslandsstudiums erbrachte Leistungen im freien Studienanteil anerkennen lassen. Weitere Informationen dazu gibt es hier.
Prozessbeschreibung für Anerkennungen im Schulpraktikum (OP / KP sowie ISP)
Das Modul "Orientierungspraktikum" der neuen Bachelor-Lehramtsstudiengänge sowie das Modul "Kernpraktikum" der Master-Lehramtsstudiengänge können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls im Auslandssemester belegt und später anerkannt werden. Das gleiche gilt für das auslaufende Modul "Integriertes Schulpraktikum" der alten Bachelor-Lehramtsstudiengänge.
Es sind diverse Konstellationen der Anerkennung möglich, Du solltest Dich als allererstes auf den Seiten des ZLH darüber informieren, welche Möglichkeiten es für Dich gibt. Hier wirst du in Kooperation mit den Modulverantwortlichen für das Schulpraktikum beraten.
Wenn Du weißt, welche(n) Baustein(e) Deines Schulpraktikums du im Ausland belegen und danach in Hamburg anerkennen lassen möchtest, kannst Du schauen, ob dieser schon in der Anerkennungsdatenbank hinterlegt ist. In dem Fall wende Dich bitte mit dieser Information an das Referat Internationalisierung(anerkennung.ausland.ew"AT"uni-hamburg.de); wir prüfen dann, ob die Kompatibilität weiterhin gegeben ist. Für den - momentan noch sehr wahrscheinlichen - Fall, dass das nicht der Fall ist, kannst Du Dich ebenfalls an uns wenden. Wir werden Dich beraten, wie Du weiter vorgehen sollst.
Prozessbeschreibung für Anerkennungen im Nebenfach (nicht EW)
Für Anerkennungen, die Kurse in Deinem Nebenfach betreffen, ist die Prüfungs-/Leistungsverwaltung Deines jeweiligen Nebenfachs zuständig, bitte informiere Dich auf den Seiten der entsprechenden Fakultät. Der geprüfte Anerkennungsantrag aus dem Nebenfach wird dann an das StuP der Erziehungswissenschaft (Hauptfach Erziehungs- und Bildungswissenschaft) oder an das ZPLA (Lehramt) zur Eintragung der Leistungen geschickt.
Einen Überblick über die verschiedenen Zuständigkeiten findest Du hier.
weitere Anerkennungsverfahren für Studium im Ausland
Anerkennungsverfahren von Studierenden, die einen Abschluss an der UHH anstreben und vor Studienbeginn in Hamburg im Ausland Leistungen erbracht haben, werden vom StuP durchgeführt. Ansprechpartnerin ist Tinta Schmieden. Der Prozess ist hier beschrieben.
Interessierte an einem Master Erziehungs- und Bildungswissenschaft, die ihren Bachelor im Ausland erworben haben, wenden sich bitte an das Studien- und Prüfungsbüro.
Interessierte an einem Master Lehramt, die ihren Bachelor im Ausland erworben haben, werden vom Campus Center beraten und benutzen bitte das Kontaktformular.
Personen, die ihr Studium im Ausland absolviert haben und an der Fakultät promovieren möchten, wenden sich bitte an Dr. Markus Friederici. Erste Informationen finden sich hier.
Lehrerinnen und Lehrer aus dem Ausland
- Anerkennung ausländischer Lehramtsabschlüsse
Wenn Sie bereits im Ausland einen Lehramtsstudiengang abgeschlossenhaben und an einer Schule in Hamburg unterrichten möchten, kontaktieren Sie die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB), um Ihren Abschluss auf Gleichwertigkeit mit einem in Hamburg erworbenen Lehramtsabschluss überprüfen zu lassen.
- Anpassungslehrgang für Lehrerinnen und Lehrer aus anderen Ländern
Wenn Sie in Ihrem Herkunftsland einen Lehramtsstudiengang absolviert haben und dieser nicht als gleichwertig anerkannt wurde, bietet Ihnen die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) den Anpassungslehrgang für Lehrerinnen und Lehrer aus anderen Staaten an. Der Anpassungslehrgang soll ausgebildeten Lehrkräften ermöglichen noch fehlende Voraussetzungen für eine Lehrbefähigung an einer Hamburger und anderen deutschen Schulen zu erwerben.
- Ergänzungsstudium an der Universität Hamburg
Das Ergänzungsstudium an der Universität Hamburg richtet sich in der Regel an Personen mit dem Ziel der vollen Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Lehramtsqualifikationen (nach §§ 9 ff HmbBQFG in Verbindung mit § 3 HmbBQFUG-Lehramt). Das Studium bezieht sich daher in der Regel auf ein noch fehlendes/ zweites Unterrichtsfach. Hierzu berät Sie Herr Jonathan Müller jonathan.mueller@uni-hamburg.de(jonathan.mueller"AT"verw.uni-hamburg.de).
Alumni-Netzwerk "International im Lehramt"
Du studierst Lehramt an der Universität Hamburg und hast einen studienbegleitenden Auslandsaufenthalt absolviert?
Dann tritt dem Alumni-Netzwerk "International im Lehramt" bei!