Förderung ohne Praktikumsplatz
Hamburglobal
Hamburglobal-Stipendien fördern die Auslandsmobilität von an der Universität Hamburg immatrikulierten Studierenden. Die Stipendien werden für Studien- und Praktikumsaufenthalte sowie für den Besuch von Sprach- und Fachkursen, Tagungen sowie Summer Schools vergeben.
Lehramt.International: Auslandspraktika für Lehramtsstudierende
Lehramtsstudierende erhalten im Programm „Auslandspraktika für Lehramtsstudierende“ Stipendien für 1-6-monatige Praktika an schulischen und Hochschuleinrichtungen im Ausland.
Bewerben können sich Studierende im Lehramt an deutschen Hochschulen aller Fächerkombinationen und aller Schulformen. Studierende für das Lehramt Grundschule werden besonders ermutigt, sich zu bewerben.
Bei dem Praktikum kann es sich sowohl um ein Pflichtpraktikum als auch um ein freiwilliges Praktikum handeln.
Unter schulische Einrichtungen fallen Einrichtungen im Elementar-, Primar-, Sekundar- und berufsbildenden Bereich. Praktika an privaten Sprachschulen und Sprachkursanbieter werden nicht gefördert. Praktika an Hochschuleinrichtungen, z.B. für den Unterricht DaF am Sprachenzentrum der ausländischen Hochschule, sind möglich.
Die Laufzeit der Förderung beträgt zwischen 30 Tagen und 6 Monaten und ist nicht verlängerbar.
Lehramt.International: Auslandspraktika für Lehramtsabsolventen
Lehramtsabsolventinnen und -absolventen erhalten im Programm „Auslandspraktika für Lehramtsabsolventen“ Stipendien für 3-12-monatige Praktika an schulischen Einrichtungen im Ausland.
Bewerben können sich Absolventinnen und Absolventen von Lehramtsstudiengängen aller Fächerkombinationen und aller Schulformen vor dem Ausbildungsteil Referendariat. Absolventinnen und Absolventen für das Lehramt Grundschule und Sek I, Absolventinnen und Absolventen, die eine erstmalige Mobilität beantragen, und Absolventinnen und Absolventen nicht fremdsprachlicher Unterrichtsfächer werden besonders berücksichtigt.
Unter schulische Einrichtungen fallen Einrichtungen im Primar-, Sekundar- und berufsbildenden Bereich. Praktika an privaten Sprachschulen und Sprachkursanbieter werden nicht gefördert. Praktika an Hochschuleinrichtungen, z.B. für den Unterricht DaF am Sprachenzentrum der ausländischen Hochschule, sind nicht möglich. Praktika im Elementarbereich, z.B. an einem Kindergarten, sind nicht möglich.
Die Laufzeit der Förderung beträgt zwischen 3 und 12 Monaten und ist nicht verlängerbar.
Auslandspraktikum mit Erasmus+
Ein Auslandspraktikum innerhalb des Studiums kann im Rahmen von Erasmus+ gefördert werden. Interessierte Studierende finden den Praktikumsplatz selbst. Das Praktikum muss mindestens 2 Monate bis höchstens 12 Monate dauern. Mit dem Erasmusprogramm werden sowohl ein Pflichtpraktikum im Rahmen des Studiums als auch ein freiwilliges Praktikum finanziell unterstützt.
Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren, Voraussetzungen, Förderungssätze und Beratung findest Du hier.
Anerkennung des Auslandspraktikums
Nach der Rückkehr müssen die Auslandspraktika, die durch Erasmus+ gefördert wurden, an der Universität Hamburg anerkannt werden. Die Grundlage für die Anerkennung sind das Learning Agreements for Traineeships und das Traineeship Certificate oder ein Praktikumszeugnis.
Kombinierte Studien- und Praxissemester
Die Förderlinie Kombinierte Studien- und Praxissemester des DAAD bietet eine Förderung für die Kombination eines Studien- und eines Praxissemesters im Ausland an. Ein Praxissemester ist eine in den Regelstudienverlauf integrierte berufspraktische Tätigkeit.
- für den Studienabschnitt:
Stipendium; zusätzlich werden Studiengebühren maximal bis zur Hälfte des Betrages übernommen, den der DAAD in dem betreffenden Land für ein volles Studienjahr zahlt. - für das Praxissemester:
Stipendium; Praktikumsvergütung wird angerechnet, wenn sie den Gegenwert von 500 EUR pro Monat übersteigt. - Reisekostenzuschuss für die Hin und Rückreise. Kosten für die Reise vom Studien- zum Praktikumsort werden nicht übernommen.
Laufzeit und Bewerbung: Der Begriff Studiensemester steht für einen inhaltlich abgegrenzten Studienabschnitt, dessen Länge von Land zu Land variieren kann. Die Anforderungen an die Länge und Gestaltung des Praxissemesters ergeben sich aus dem Curriculum der Heimathochschule. Die Gesamtdauer des Vorhabens (Kombination von Studien- und Praxissemester) darf sieben Monate nicht unterschreiten, dabei sollte der Studienabschnitt mindestens drei, das Praktikum mindestens zwei Monate umfassen.
Diese Förderung eignet sich bspw. für einen Semesteraufenthalt im Ausland über das Zentralaustauschprogramm mit vorangegangenem/anschließendem Praktikumsaufenthalt im selben Zielland.
Kurzstipendien für Praktika im Ausland
Gefördert werden selbst organisierte Praktika im Ausland bei den folgenden Organisationen/ Institutionen:
- Deutsche Auslandsvertretungen (Deutsche Botschaften, Konsulate und Ständige Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland)
- völkerrechtlich anerkannte internationale Organisationen (z.B. EU, UNO, NATO, Weltbank)
- Deutsche Schulen im Ausland (nicht DSD und nicht FIT). Lehramtsstudierende, die ein Praktikum an einer deutschen Schule im Ausland anstreben, sind in diesem Programm nicht antragsberechtigt. Bitte bewerben Sie sich in diesem Fall für das Programm Auslandspraktika für Lehramtsstudierende. Nicht-Lehramtsstudierende mit dem Ziel, ein Praktikum an einer deutschen Auslandsschule zu absolvieren, können sich weiterhin im Rahmen dieser Programmlinie bewerben.
- Goethe-Institute
- Deutsche Archäologische Institute
- Institute der Max Weber Stiftung
- ausgewählte Institutionen der auswärtigen Kulturpolitik
Die Förderung beträgt mindestens 40 Kalendertage und maximal 3 Monate.
Carlo Schmidt-Programm: Praktika in internationalen Organisationen (A)
Das Programm richtet sich an deutsche Studierende und Graduierte aller wissenschaftlichen Disziplinen. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten sich während ihres Studiums bereits mit internationalen Themen auseinandergesetzt haben.
Programmlinie A
Bewerbungen mit in Eigeninitiative erlangten Vollzeitpraktika in EU-Institutionen, im UN-System, in den Bretton Woods-Organisationen, bei NATO, OSZE sowie in zugelassenen Nichtregierungsorganisationen. Die Laufzeit der Praktika beträgt zwischen drei und sechs Monaten.
Informationen für Graduierte
- Neben Praktika während des Studiums gibt es auch für Absolventinnen und Absolventen nach Abschluss des Studiums die Möglichkeit der Förderung eines Praktikums über Erasmus+ und das Programm Lehramt.International des DAAD. Das Graduiertenpraktikum ist eine hervorragende Gelegenheit Erfahrungen in der internationalen Berufswelt zu sammeln und die Inhalte des Studiums praxisnah anzuwenden. Vor allem für diejenigen Studierenden, die während ihres Studiums keine Gelegenheit für einen Auslandsaufenthalt hatten, stellen die Förderungen für Graduierte eine hervorragende Möglichkeit dar.
Weitere Informationen: Erasmus+ und Lehramt.International
- Eine weitere Möglichkeit für die Arbeitserfahrung an einer Schule im Ausland stellen die Programme des Bundesverwaltungsamtes als Bundes- und Landesprogrammlehrkraft. Zu den aktuellen Möglichkeiten
Auslandsbafög
Es lohnt sich, einen Antrag auf Auslandsförderung beim Bundesamt für Ausbildungsförderung zu stellen. Bekommst Du bereits Inlands-BAföG, so hast Du gute Chancen ein Auslands-BAföG zu erhalten. Bekommst Du kein Inlands-BAföG, so könntest Du trotzdem Auslands-BAföG bekommen!
Internationalisierung@Home
Möchtest Du internationale Studierende bei ihrem Start und der Eingewöhnung in Hamburg unterstützen und ihnen Deine Heimat näher bringen? Hier findest Du alle Informationen zu unserem Buddy-Programm.
PIASTA bietet darüber hinaus viele weitere Möglichkeiten Dein Studium in Hamburg zu internationalisieren. Beispielsweise im Rahmen eines Sprachtandems, interkulturellen Workshops oder kulturellen Abenden. Hier findest Du das gesamte Angebot von PIASTA.
Mit dem Certificate Intercultural Competences (CIC) können Deine internationalen Erfahrungen und Dein internationales Engagement an der Universität Hamburg bestätigt werden. Hier findest Du weitere Informationen und Kontaktdaten.