FAQ
Auf dieser Seite finden Sie alle möglichen Fragen und Antworten zum Thema Anerkennung an der Fakultät für Erziehungswissenschaft.
Zeitlicher Ablauf der Anerkennung
Wann muss ich einen Antrag auf Anerkennung stellen?
Sie können vor oder während des Auslandsaufenthaltes mit der Anerkennungsvereinbarung (AV) schon eine Anerkennungsfähigkeit prüfen lassen. Die unterzeichnete AV oder einen Ausdruck aus der Anerkennungsdatenbank benötigen Sie, um den wirklichen Antrag auf Anerkennung zu stellen. Dies geschieht nach dem Ende Ihres Aufenthaltes und ist möglich, sobald Ihnen das Transcript of Records der Partnerhochschule vorliegt.
Sollte ich meine Kurse vor der Abreise prüfen lassen?
Ja. Bitte klären Sie mögliche Anerkennungen bereits vor Ihrem Auslandsaufenthalt im Rahmen Ihrer Anerkennungsvereinbarung. Dies geschieht am besten, wenn Sie nach der Nominierung Ihre Kurse an der Partneruni gewählt haben.
Wie lange dauert die Anerkennung?
Die Bearbeitungszeit kann je nach Fachbereich variieren.
Anerkennungsdatenbank
Wozu dient die Anerkennungsdatenbank?
Die Datenbank gibt Auskunft über bereits gesicherte Anerkennungsmöglichkeiten von Kursen an Partnerhochschulen der Universität Hamburg. Sie dient als Orientierung bei der Planung Ihres Auslandsstudiums.
Wie nutze ich die Anerkennungsdatenbank?
Die Datenbank zeigt, welche Kurse ausländischer Universitäten in der Vergangenheit bereits an der Universität Hamburg anerkannt wurden. Sie können nach Gastuniversität, Studiengang oder Modul suchen, um mögliche Anrechnungen für Ihr Studium zu prüfen.
Sind die Einträge verbindlich?
Nein. Die Datenbank dient ausschließlich als Orientierung. Jede Anerkennung muss individuell geprüft und nach dem Aufenthalt offiziell genehmigt werden.
Ersetzt die Datenbank eine persönliche Beratung?
Nein. Die Nutzung der Datenbank ersetzt keine persönliche Beratung. Wir empfehlen dringend, sich vor Ihrem Auslandsaufenthalt zusätzlich zur Anerkennung und Kurswahl beraten zu lassen.
Was bedeutet es, wenn ein Kurs in der Datenbank steht?
Das bedeutet, dass dieser Kurs bereits einmal anerkannt wurde. Dies kann ein Hinweis darauf sein, dass eine erneute Anerkennung möglich ist. Die Datenbank trifft aber keine Aussage darüber,
- ob der Kurs an der Partnerhochschule aktuell oder zukünftig angeboten wird,
- ob Studierende ihn tatsächlich belegen können, oder
- in welcher Sprache der Kurs unterrichtet wird.
Was bedeutet es, wenn ein Kurs nicht in der Datenbank steht?
Ein Kurs kann trotzdem anerkannt werden, auch wenn er nicht in der Datenbank aufgeführt ist. In diesem Fall wurde er entweder noch nie anerkannt oder noch nicht eingetragen.
Kann ich eine Anerkennung melden, die noch nicht in der Datenbank steht?
Ja. Neue Anerkennungen können nachträglich aufgenommen werden. Wenden Sie sich dafür an Ihre Fachkoordination oder das International Office.
Warum finde ich meine Gastuniversität nicht in der Datenbank?
Es kann sein, dass für diese Universität bisher noch keine Anerkennungen eingetragen wurden.
Ich kann den Kurs aus der Datenbank an meiner Gastuniversität nicht finden.
Kursangebote können sich ändern. Prüfen Sie daher immer das aktuelle Vorlesungsverzeichnis Ihrer Gastuniversität oder wenden Sie sich an Ihre jeweilige:n Koordinator:in der Universität Hamburg.
Wie aktuell ist die Datenbank?
Die Einträge werden regelmäßig ergänzt, können jedoch keinen vollständigen Überblick über alle möglichen Anerkennungen bieten.
Allgemeine und inhaltliche Fragen
Welche Dokumente brauche ich für die Anerkennungsvereinbarung vor dem Auslandsaufenthalt?
In der Regel benötigen Sie:
- Kursbeschreibungen (Syllabus) und Informationen zu den geplanten Kursen (Deutsch oder Englisch – kann ggf. mit KI übersetzt werden).
- Angaben zu ECTS-Punkten und Prüfungsleistungen.
Was ist der Unterschied zwischen einer Anerkennungsvereinbarung und einem Anerkennungsantrag?
- Die Anerkennungsvereinbarung wird vor dem Auslandsaufenthalt abgeschlossen und hält fest, welche Kurse voraussichtlich anerkannt werden können.
- Der Anerkennungsantrag wird nach dem Auslandsaufenthalt gestellt, um die tatsächlich belegten Kurse offiziell anerkennen zu lassen.
Wo finde ich die Modulhandbücher meines Studiengangs?
Die Modulhandbücher finden Sie in der Regel auf der Website Ihres Fachbereichs und auf der Anerkennungseite unter der Übersicht Module und Kurse.
Welche Unterlagen werden für den finalen Anerkennungsantrag benötigt?
In der Regel benötigen Sie:
- Transcript of Records von der Partneruni oder Zertifikat
- Anerkennungsvereinbarungen / Auszug aus der Datenbank
- Anerkennungsantrag
Muss der Kurs exakt dem Hamburger Modul entsprechen?
Nein. Entscheidend ist, dass eine vergleichbare fachliche und inhaltliche Leistung erbracht wird. Die Entscheidung trifft der zuständige Fachbereich bzw. der/die Modulverantwortliche.
Muss ich nur Kurse wählen, die bereits in der Datenbank stehen?
Nein. Sie können auch andere Kurse belegen. Wichtig für die Anerkennung ist, dass die Kurse fachlich zu Ihrem Studiengang passen und vorab mit uns eine Anerkennung überprüft wird.
Kann ich mehrere kleinere Kurse für ein Modul anrechnen lassen?
Das ist grundsätzlich möglich, muss jedoch individuell geprüft werden.
Was passiert mit den Noten aus dem Ausland?
Je nach Regelung im Modul werden Noten entweder umgerechnet oder als „bestanden“ anerkannt. Auf Anfrage schicken wir Ihnen gerne die entsprechenden Umrechnungstabellen.
Müssen die ECTS-Punkte identisch sein?
Nein. Die ECTS-Punkte müssen nicht exakt identisch sein, sollten aber in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung des entsprechenden Moduls stehen.
Was muss ich in Table B des Digital Learning Agreements bei ERASMUS (DLA) eintragen?
In Table B des DLA werden die Kurse der UHH vermerkt, für die Sie sich die ausländischen Kurse anerkennen lassen möchten. Wenn Sie keine fachliche Anerkennung wünschen oder diese noch nicht geprüft ist, können Sie „extracurricularer Bereich“ als Platzhalter eintragen. Als Kursnummer können Sie einen Platzhalter (z.B. „n.V“) eintragen. Die ECTS Punkte werden in der gleichen Höhe wie der ausländische Kurs angegeben. Im Verlauf des Studiums kann die Anerkennung überprüft werden und Sie können dann im Learning Agreement "During the Mobility" die entsprechenden anzuerkennenden Kurse vermerken.
Welche Sprache muss ein Kurs haben, um mir an der UHH anerkannt zu werden?
Die Unterrichtssprache ist zunächst nicht ausschlaggebend für die Anerkennung in der Fakultät für Erziehungswissenschaft. Wichtig ist, dass Sie die Lernziele in der Anerkennungsvereinbarung auf Deutsch oder Englisch vermerken und den Link oder die Unterlagen zur Kursbeschreibung in Originalsprache beifügen.
Lediglich für Sprachpraxiskurse oder Module, die explizit in einer bestimmten Sprache absolviert werden müssen, sollten Sie die Voraussetzungen vorab klären (z.B. Sprachpraxis).
Wie beantrage ich die Anerkennung meiner Kurse?
Vor dem Auslandsaufenthalt lassen Sie in der EW die Anerkennungsmöglichkeiten prüfen. Dies funktioniert über die Datenbank oder die Anerkennungsvereinbarungen. Nach Ihrer Rückkehr stellen Sie einen Anerkennungsantrag bei Ihrem Fachbereich und reichen die erforderlichen Unterlagen ein. In der EW ist dies Frau Kunze. In den anderen Fächern finden Sie eine Übersicht mit Ansprechpersonen auf unserer Website.
Anerkennung in anderen Fächern als EW
Kann ich mir Kurse in meinen Unterrichtsfächern oder im Nebenfach anerkennen lassen?
Grundsätzlich, ja. Aber es bedarf immer einer Prüfung.
Für Anerkennungen in Ihren Unterrichtsfächern finden Sie auf dieser Website eine Übersicht mit Ansprechpersonen. Sie suchen dort einfach nach dem entsprechenden Fach.
Kann ich mir Praxiserfahrung für das Orientierungs- oder Kernpraktikum anerkennen lassen?
Eine Prüfung ist grundsätzlich möglich. Für die Anerkennung von Praxisphasen im Rahmen des Orientierungspraktikums oder Kernpraktikums wenden Sie sich bitte an die Kolleg:innen des ZPLA (https://www.zlh-hamburg.de/studium/praktika/praktikum-ausland.html) .
Kann ich meinen Auslandsaufenthalt für den Lehramtsmaster Englisch/ Französisch/ Spanisch anerkennen lassen?
Studierende im Lehramt mit den Unterrichtsfächern Englisch/ Französisch/ Spanisch müssen für die Zulassung zum Masterstudiengang einen 90-tägigen Auslandsaufenthalt in einem Land mit der jeweiligen Verkehrs- oder Landessprache nachweisen. Alle Formalia und Vorgaben finden Sie in einem PDF online in der Master-Zulassungsordnung. Die Unterlagen zum Nachweis des Aufenthaltes reichen Sie bei der Masterbewerbung in STiNE ein. Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Studienbüros Ihres Fachbreichs. In der Anglistik können Sie sich an die IAA Studienfachberatung wenden: studienfachberatung.iaa"AT"uni-hamburg.de.
Kann ich mein Praktikum im Ausland für das EuB Praktikumsmodul anerkennen lassen?
Alle Informationen zum EuB Praktikum finden Sie auf den Seiten des Zentrums für außerschulische Praxis. Dort finden Sie die Unterlagen zur Prüfung von Praktikumsstellen, sowie Infos zu den Ansprechpersonen und Begleitseminaren.
Beratung und Zuständigkeiten
Kann ich meinen Fall mit jemandem genauer besprechen?
Natürlich sind wir jederzeit gerne für Sie da. Wir bieten regelmäßig Sprechstunden in Präsenz an. Die Termine finden Sie auf unserer Website. Alternativ können Sie uns Ihren Fall auch per Mail schildern oder einen persönlichen Sprechstundentermin vereinbaren. Schreiben Sie dafür von Ihrer Uni-Mail eine Mail an anerkennung.ausland.ew"AT"uni-hamburg.de.
Wer ist für meine Anerkennung zuständig?
Für die Anerkennung von Kursen in der Erziehungswissenschaft und im freien Wahlbereich wenden Sie sich an das Referat Internationalisierung der EW (anerkennung.ausland.ew@uni-hamburg.de)
Für Anerkennungen in Ihren Unterrichtsfächern finden Sie auf dieser Website eine Übersicht mit Ansprechpersonen. Sie suchen dort einfach nach dem entsprechenden Fach.
Für die Anerkennung von Praxisphasen im Rahmen des Orientierungspraktikums oder Kernpraktikums wenden Sie sich bitte an die Kolleg:innen des ZPLA.
Für Lehrende aus dem Ausland, die Informationen zur Anerkennung ihres Bildungsabschlusses suchen, haben wir auf dieser Website eine Zusammenfassung erstellt.
Sprechstunde Frau Kunze
Die Sprechstunde findet im Sommersemester zu den folgenden Terminen statt:
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Montags und Freitags: 13.30 - 15.00 Uhr via Zoom
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Dienstags, Mittwochs, Donnerstags - Termine sind nach vorheriger Terminabsprache per Mail(alina.kunze"AT"uni-hamburg.de) in Präsenz oder digital möglich.
Für die Online Sprechstunde loggen Sie sich bitte per Zoom ein.
Frau Kunze berät Sie gerne zu den folgenden Themen:
- Anerkennung von Studienleistungen aus studienbezogenen Auslandsaufenthalten
- UHH-Programme Hamburglobal, Zentralaustausch, digitale Austauschformate (in Bezug auf die EW)
- externe Austauschprogramme (FSA, schulwärts, Lehramt.International, etc.)
- Freemover-Mobilitäten
- Incoming Studierende zur Kurswahl und Transcripts