Anerkennung im Studiengang Erziehungs- und Bildungswissenschaft (BA und MA) + im Master MOTION
UHH/Kunze
Wo finde ich welche Informationen?
Übersicht des Ablaufes einer Anerkennung
Hier finden Sie eine kurze Übersicht über die Schritte, die Sie vor und nach dem Auslandsaufenthalt durchführen müssen. Für detaillierte Erklärungen lesen Sie bitte die weiteren Informationen weiter unten auf dieser Website.
Vor / Während des Aufenthaltes:
Sie haben…
- …die Anerkennungswebsite gründlich durchgelesen.
- …die Modulbeschreibung der Kurse Ihrer heimischen Universität (siehe aktuelle FSB für Ihren Studiengang) gelesen.
- …die Modulbeschreibung der Kurse an der Partnerhochschule gefunden.
- …überprüft, welche Kurse Sie an der UHH belegen müssten und die Inhalte dieser Kurse mit dem Angebot an der Partnerhochschule verglichen.
- …die Anerkennungsmöglichkeiten anhand der Datenbank des Referat Internationalisierung (RI) überprüft.
- …eine Anerkennungsvereinbarung (OHNE Unterschrift) ausgefüllt und an das RI geschickt, falls der Kurs noch nicht in der Datenbank aufgeführt ist.
- ...bitte überprüfen Sie, ob Sie sich ein ganzes Modul oder nur Modulbausteine anerkennen lassen wollen.
- …bei Änderungen in der Kurswahl oder Kursinhalten eine neue Anerkennungsvereinbarung ausgefüllt und an das RI geschickt.
Nach dem Aufenthalt:
Sie haben…
- …das Transcript of Records der Partneruniversität erhalten. Damit stellen Sie den offiziellen Antrag auf Anerkennung.
- …für die offizielle Anerkennung zunächst die Meldung eines studienbezogenen Auslandsaufenthaltes auf STiNE durchgeführt. WICHTIG: Antrag vollständig ausfüllen, abschicken und AN-Nummer abspeichern.
- ...das Dokument auf Anerkennung von Studienleistungen für den freien Wahlbereich (WB) ausgefüllt.
- …das Anerkennungsdokument ausgefüllt.
- …das vorausgefüllte Anerkennungsdokument + das Transcript of Records + die Anerkennungsvereinbarungen / Auszug aus der Anerkennungsdatenbank + Dokument auf Anerkennung von Studienleistungen für den freien Wahlbereich (WB) per Mail an das RI geschickt.
Kurswahl und Learning Agreement
Wenn Sie sich für eine Partneruniversität entscheiden, sollten Sie sich immer auch mit der richtigen Wahl von Kursen beschäftigen. Dies sollten Sie noch vor Ihrer Bewerbung tun, spätestens jedoch dann, wenn Sie die Zusage für die Partnerhochschule erhalten haben. Um die Anerkennungsfähigkeit Ihrer Wunschkurse zu prüfen benötigen Sie folgendes:
- Die Modulbeschreibung Ihrer heimischen Kurse. Diese finden Sie in der FSB für Ihren Studiengang
- Die Modulbeschreibung der Kurse an der Partnerhochschule auf Deutsch oder Englisch (eigene Übersetzungen sind in Ordnung). Sie erfahren durch die Austauschkoordinatoren, wie Sie Zugriff auf das Kursangebot erhalten.
Prüfen Sie zunächst, welche Kurse Sie an der UHH belegen müssten und vergleichen Sie die Inhalte mit dem Angebot der Partnerhochschule. Wenn Sie für einen Kurs die Anerkennungsmöglichkeit vor oder während dem Aufenthalt überprüfen möchten, folgen Sie den nächsten Schritten.
Das Eintragen von Kursen in Ihrem Erasmus+ - Learning Agreement (DLA)
Gehen Sie mit Erasmus+ ins Ausland, müssen Sie ein digitales Learning Agreement (DLA) ausfüllen. Genaue Informationen zum Prozess erhalten Sie auf der Website oder von den Erasmus-Koordinatoren. Wichtig hierbei ist jedoch, dass Sie für die Anerkennung an der Heimathochschule nur Kurse eintragen sollten, die wie oben genannt geprüft wurden! Ist eine Prüfung noch nicht erfolgt, können Sie als Kurs zur Anerkennung den freien Wahlbereich/Studienanteil eintragen.
Die Anerkennungsdatenbank
Die Datenbank listet Kurse von Partnerhochschulen, die in der Vergangenheit bereits anerkennungsfähig waren. Sie können überprüfen, ob Ihr Wunschkurs hier bereits für das deutsche Modul gelistet ist. Wenn ja, schicken Sie die Modulbeschreibung des Kurses mit einem Verweis auf die Datenbank an das Referat für Internationalisierung (anerkennung.ausland.ew"AT"uni-hamburg.de) und bitten um Überprüfung der Gleichwertigkeit. Sollte der Kurs noch nicht in der Datenbank aufgeführt sein, folgen Sie der Beschreibung zur Anerkennungsvereinbarung.
Die Anerkennungsvereinbarung
- Laden Sie sich das PDF-Dokument "Anerkennungsvereinbarung ausländischer Studienleistungen" herunter und befüllen Sie es mit Ihren Daten und den Inhalten zu den Kursen. Tragen Sie stichpunktartig oder in kurzen Sätzen die Lernziele der Kurse ins Dokument ein. Für den ausländischen Kurs können Sie zusätzlich einen Link zur Modulbeschreibung beifügen.
- WICHTIG: Bitte unterschreiben Sie das Dokument NICHT und achten Sie darauf, dass es nicht schreibgeschützt ist.
- Schicken Sie die Unterlagen digital an das Referat für Internationalisierung: anerkennung.ausland.ew"AT"uni-hamburg.de. Wir prüfen die Unterlagen und senden sie anschließend an die Modulverantwortlichen, die der Anerkennungsmöglichkeit zustimmen oder sie ablehnen. Vom Referat Internationalisierung bekommen Sie dann die entsprechende Rückmeldung.
Bitte beim Ausfüllen beachten: Modulbaustein oder ganzes Modul?
Bitte beachten Sie die Struktur Ihrer Module. Es ist möglich, sich Leistungen für ein gesamtes Modul oder für Modulbausteine anerkennen zu lassen. Wenn Sie sich nur einen Baustein anerkennen lassen möchten, achten Sie bitte darauf, um welchen es sich handelt und dass Sie sich vor oder nach dem Auslandsaufenthalt für die richtigen, noch zu erbringenden Modulbausteine in STiNE anmelden, die Sie nicht im Ausland erbringen! Tragen Sie dann in den Anträgen auch nur den entsprechenden anzuerkennenden Modulbaustein ein. Eine Liste mit den Modulbausteinen Ihres Studienganges finden Sie auf den Seiten des Studien- und Prüfungsbüros.
Wenn Änderungen an der Kurswahl oder den Kursinhalten vorkommen
Ändern sich Ihre Kurse vor Ort oder die Inhalte der Kurse sind nicht mehr deckungsgleich mit denen, die Sie in der Anerkennungsvereinbarung eingereicht haben, können Sie eine erneute Anerkennungsvereinbarung ausfüllen und an das Referat für Internationalisierung (anerkennung.ausland.ew@uni-hamburg.de) schicken. Diese wird dann erneut wie in Schritt 2 geprüft.
Meldung eine Auslandsaufenthaltes in STiNE
Zunächst müssen Sie in STiNE die Meldung eines studienbezogenen Auslandsaufenthaltes durchführen:
Den Antag finden Sie unter:
Studium > Studiumsverwaltung > Anträge > VI Fak.Erzwiss - Meldung eines studienbezogenenAuslandsaufenthaltes.
Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und abgeschickt werden - solange der Antrag noch auf "offen" steht, kann der Prozess nicht weiterlaufen. Die AN-Nummer wird für den weiteren Antrag benötigt und sollte gespeichert werden.
Anerkennung im freien Wahlbereich (nur Bachelor)
Bachelorstudierende des Studiengangs Erziehungs- und Bildungswissenschaften können sich Kurse aus dem Ausland im freien Wahlbereich anerkennen lassen. Da der freie Wahlbereich 18 Leistungspunkte umfasst, bietet es sich an, sich diese Leistungspunkte explizit für den studienbezogenen Auslandsaufenthalt aufzubewahren. Außerdem geht das auch über den vorgesehenen Umfang an Leistungspunkten hinaus. Für die Anerkennung im freien Wahlbereich muss das Dokument Antrag auf Anerkennung von Prüfungs- bzw. Studienleistungen ausgefüllt und an das RI (anerkennung.ausland.ew"AT"uni-hamburg.de) gesendet werden.
Die Anerkennung eines (Teil-)Moduls
Wenn Sie Ihren Auslandsaufenthalt beendet haben und Ihnen das Transcript of Records vorliegt, können Sie den offiziellen Antrag auf Anerkennung Ihrer Leistungen stellen: Anerkennung eines Moduls oder Modulbausteins im Haupt- oder Nebenfach Erziehungs- und Bildungswissenschaft (Bachelor und Master) oder im Master MOTION. Füllen Sie das Anerkennungsdokument digital aus und schicken Sie es, noch ohne Unterschrift an das Referat für Internationalisierung (anerkennung.ausland.ew@uni-hamburg.de) :
Zusätzlich zum Antrag schicken Sie uns bitte:
- Transcript of Records
- Anerkennungsvereinbarungen oder Auszug aus der Anerkennungsdatenbank
- bei einer Angabe von Leistungspunkten, die nicht ECTS entsprechen: Seminarunterlagen, die den Zeitaufwand des Kurses nachweisen.
Wir prüfen dann den Antrag und rechnen ggf. die Noten und Leistungspunkte aus dem ausländischen ins deutsche System um. Anschließend werden wir Sie um Unterschrift auf dem Antrag bitten.
Sobald Sie diese erbracht haben, folgen diese Schritte:
- Unterschrift des Antrags im Referat Internationalisierung
- Weitergabe zur Unterschrift an die Prüfungsausschussvorsitzenden (EuB, oder MOTION)
- Nach positiver Zustimmung durch den Prüfungsausschuss: Weitergabe an das zuständige Studienbüro zur Eintragung der Leistung in Ihrem STiNE-Konto
Laden Sie sich zur Übersicht auch gerne das FlowChart oder unsere Checkliste zur Anerkennung herunter.
Der Prozess kann mehrere Wochen dauern. Wir bitten Sie deshalb, Ihre Unterlagen frühzeitig einzureichen und ein wenig Geduld mitzubringen.