Informationen zur Masterarbeit EuB
Bitte beachten Sie auch die Richtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Fakultät für Erziehungswissenschaft der Universität Hamburg.
Anmeldeverfahren, Formulare und Informationen zur Masterarbeit/Abgabe
Voraussetzungen
Für die Anmeldung zum Abschlussmodul sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Aufbau- und Methodenmodul des Pflichtbereichs [00a2 (10 LP); 00a3 (10 LP)] sowie
- Grundlagen- und Handlungsfeld-/Kompetenzmodul des gewählten Profilbereichs [00b1/00c1 (10 LP); 00b2/00c2 (10 LP)] müssen erfolgreich abgeschlossen und
- im Wahlbereich müssen Leistungen im Umfang von mindesten 9 Leistungspunkten erbracht worden sein.
Der Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit kann frühestens im dritten Fachsemester gestellt werden.
Bitte beachten Sie dabei, dass beide Gutachter:innen gemäß HmbHG §64 aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer stammen oder habilitierte Mitglieder der Hochschule sein müssen.
Kontrollieren Sie bitte regelmäßig Ihr Leistungskonto, achten Sie auf zeitnahen Eintrag der Prüfungsnoten, sodass die Anmeldung zum Abschlussmodul reibungslos erfolgen kann.
Für den Fall, dass die erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen noch nicht in vollem Umfang erfolgreich absolviert wurden, kann der Prüfungsausschuss auf Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten bei Vorliegen einer besonderen Härte dem Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit stattgeben. Näheres klären Sie bitte rechtzeitig mit dem Studienbüro.
Die Gesamtdauer des Abschlussmoduls, von der Anmeldung bis zur Ausgabe der Abschlussdokumente beträgt ca. 8-9 Monate, sofern die Masterarbeit die letzte Prüfung ist.
Schritt | Aufgabe Prüfling bzw. Gutachter:innen | Aufgabe Studienbüro | |
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1. Anmeldung zum Abschlussmodul | Nach Vorbereitung der Arbeit und Erbringung der mit den Gutachter:innen zu vereinbarenden Vorarbeiten sowie Festlegung des genauen Prüfungsgegenstandes mit den Gutachter:innen: Einreichung des Antrags auf Zulassung zum Abschlussmodul (PDF) inkl. Themenstellung im StuP. |
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsberechtigungen; Anmeldung zum Modul in STiNE; Ausgabe des Themas (= Start der 23wöchigen Bearbeitungszeit) |
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2. Schreiben der Masterarbeit (23 Wochen) |
Schreiben der Arbeit bei Betreuung durch die Gutachter:innen. Abgabe der Arbeit im Studien- und Prüfungsbüro. Bitte beachten Sie das Merkblatt bzgl. Deckblatt, Anzahl und Form der gedruckten Exemplare, eidesstattlicher Erklärung etc., das Ihnen das StuP nach der Zulassung zum Abschlussmodul zur Verfügung stellt. |
Entgegennahme der Masterarbeiten am Abgabetermin. Kontrolle der Formalia, Bestätigung der fristgerechten Abgabe und Weiterleitung an die Gutachter:innen. | |
3. Korrekturphase (8-10 Wochen) |
Begutachtung der Arbeiten durch die Prüfer:innen (8 Wochen) | Feststellung und Veröffentlichung des Ergebnisses der Masterarbeit in STiNE und Benachrichtigung der Studierenden. | |
4. Erstellung der Abschlussdokumente auf Antrag der Studierenden (ca. 4 Wochen) |
Einreichen des Antrags auf Erstellung der Abschlussdokumente (PDF) nach entsprechender Aufforderung/Information durch das StuP. Ansonsten sobald alle Prüfungs-und Studienleistungen erfolgreich erbracht und in STiNE eingetragen wurden. | Erstellung und Versandt/Übergabe der Abschlussdokumente. |
Formulare
- Antrag auf Zulassung zum Abschlussmodul (PDF)
- Das Themenvergabeformular (PDF) gilt NUR noch für Studierende, die sich im Zuge des "alten" Zulassungsverfahrens VOR dem 01.05.2023 zum Abschlussmodul angemeldet haben.
Informationen zur Masterarbeit und zur Abgabe [geht Ihnen auch schriftlich nach der Zulassung zum Abschlussmodul zu]
Qualitative Daten, transkribiert für Sekundärnutzungen durch Bachelor- und Masterstudierende
Informationen zur Masterarbeit (Lehramt)
Einen Ablaufplan für die Masterarbeit, alle Formulare für die Anmeldung und Informationen zum Übergang in den Vorbereitungsdienst finden Sie auf den Seiten des ZPLA.