Für alle B.A.- und M.A.-Abschlussarbeiten, die an der Fakultät EW verfasst werden, sind als Erstprüfer:innen grundsätzlich nur Hochschullehrer:innen prüfungsberechtigt.
Hochschullehrer:innen sind: Professor:innen, Junior-Professor:innen sowie Vertretungs-Professor:innen und habilitierte Lehrende in den jeweiligen Studiengängen.
Als Zweitprüfer:innen für B.A.-Abschlussarbeiten sind neben Hochschullehrer:innen auch hauptberuflich in den Studiengängen Lehrende prüfungsberechtigt, d.h. auch wissenschaftliche Mitarbeiter:innen für die Lehre, soweit ihre Lehre im Zusammenhang mit dem jeweiligen Prüfungsthema seht.
Lehrbeauftragte sind grundsätzlich für Abschlussarbeiten nicht prüfungsberechtigt (sondern nur für Prüfungen in Modulen, in denen sie lehren).
Als Zweitprüfer:innen für M.A.-Abschlussarbeiten Erziehungs- und Bildungswissenschaft sind ebenfalls nur Hochschullehrer:innen prüfungsberechtigt.
Als Zweitprüfer:innen für M.A.-Abschlussarbeiten MOTION und Behindertenpädagogik sind neben Hochschullehrer:innen auch in den Studiengängen Lehrende prüfungsberechtigt, d.h. auch wissenschaftliche Mitarbeiter:innen, soweit ihre Lehre im Zusammenhang mit dem jeweiligen Prüfungsthema seht.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Informationsseiten zur Bachelorarbeit EuB und zur Masterarbeit EuB, Masterarbeit MOTION oder Masterarbeit Behindertenpädagogik.