Prüfungen
Aktuelle Regelungen im Umgang mit Prüfungen
An der Fakultät für Erziehungswissenschaft gelten wegen der Corona-Pandemie folgende Regelungen im Umgang mit Prüfungen, die die Anweisung des Präsidenten vom 14.03.2020 (PDF) ergänzen und spezifizieren:
- Bezüglich schriftlicher Prüfungen, die in Präsenz an der Universität Hamburg stattfinden, beachten Sie bitte die folgenden Anordnungen der Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz der Universität Hamburg vom 14.05.2020:
a) Zur Durchführung von schriftlichen Präsenzprüfungen (PDF)
b) Information für Aufsichtführende (PDF)
c) Information für Prüfungsteilnehmende (PDF). - Auch weiterhin sollen mündliche Prüfungen bevorzugt digital stattfinden. Für Ausnahmefälle, in denen dies nicht möglich ist, beachten Sie bitte die folgenden Anordnungen der Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz der Universität Hamburg vom 20.05.2020 zu mündlichen Prüfungen vor Ort:
a) Durchführung von mündlichen Präsenzprüfungen (PDF)
b) Information für Beteiligte an mündlichen Prüfungen (PDF).
Bitte bleiben Sie gesund!!!
NEU ab 22.10.2020:
3. Die Anmeldephase für Prüfungen im WiSe 2020/21 wird aufgrund der verschobenen Ummelde- und Korrekturphase (02.11.-19.11.2020) ebenfalls nach hinten verlegt. Sie findet nun vom 01.12.2020-31.01.2021 statt.
An- und Abmeldeverfahren zu Prüfungen der Erziehungswissenschaft
Bachelor und Masterstudiengänge Erziehungs- und Bildungswissenschaft und Lehramtsstudiengänge
ACHTUNG! NEUES PRÜFUNGSANMELDEVERFAHREN FÜR DIE ERZIEHUNGSWISSENSCHAFT
Liebe Studierende,
ab dem Wintersemester 2020/21 gilt für die Studierenden der neuen B.Ed.-Lehramtsstudiengänge und die Studierenden in den M.Ed.-Lehramtsstudiengänge ein neues Prüfungsanmeldeverfahren (PDF), für das die hier bekanntgegebenen Fristen keine Rolle spielen.
ACHTUNG: Dieses neue Verfahren gilt noch NICHT für die sonderpädagogischen 00k- und die berufs- und wirtschaftspädagogischen 00m-Module!!!
Für alle andere Studierenden ("alte" B.A./B.Sc.-Lehramtsstudiengänge, B.A. HF und NF EuB, M.A. EuB), sowie die 00k- und 00m-Module in den M.Ed.-Studiengängen gilt:
1. Generell gibt es nur noch eine An- und Abmeldephase.
Wintersemester:
01.11. bis 15.01. An- und Abmeldungen zu Prüfungen der Wintersemester Modulprüfungen
Im WiSe 2020/21 wird es abweichend eine spätere Anmeldefrist geben: 01.12.2020 bis 31.01.2021!
Sommersemester
15.04. bis 15.06. An- und Abmeldungen zu Prüfungen der Sommersemester Modulprüfungen
Im SoSe 2020 wird es abweichend eine spätere Anmeldefrist geben: 04.05. bis 30.06.2020!
2. Wer eine Prüfung bei der/dem Lehrenden, die/der die prüfungsrelevante Lehrveranstaltung anbietet, absolvieren möchte, muss sich innerhalb der Anmeldephase in STINE generell zur Prüfung anmelden. Wann diese Prüfung dann stattfindet ist mit dem Lehrenden individuell abzusprechen. Eine Ausnahme bilden Klausuren; hier stehen in der Regel der erste und zweite Klausurtermin im Vorfeld fest. Bitte entscheiden Sie bei der Anmeldung, welchen Sie wahrnehmen möchten! Wer nicht angemeldet ist, darf keine Prüfung ablegen!
3. Wiederholungsprüfungen werden in der Regel nicht über STiNE angemeldet, sondern über das Formular Anmeldung zur Wiederholungsprüfung. Voraussetzung zur Anmeldung ist, dass in STiNE eine erste, mit 5,0 bewertete Prüfung vorliegt.
Klausurtermine für Diplom und Magister (Haupt- und Nebenfach)
Anmeldeverfahren und Fristen für Klausuren
Für die Anmeldung zu Klausuren ändert sich im neuen Verfahren für Sie lediglich, dass Sie bis zum 15.01. (Wintersemester) bzw. 15.06. (Sommersemester) auswählen können, ob Sie den ersten oder zweiten Prüfungstermin nutzen möchten.
Generell werden zwei Klausurtermine angeboten, zu denen man sich innerhalb der folgenden Anmeldephasen an- und ggf. auch wieder abmelden kann:
Wintersemester:
1. und 2. Klausurtermin: An- und Abmeldung vom 01.11. bis 15.01. möglich.
Sommersemester
1. und 2. Klausurtermin: An- und Abmeldung vom 15.04. bis 15.06. möglich.
Wer sich nach nicht bestandener erster Klausur zur Wiederholungsklausur (2. Temin) anmelden möchte, kann dies vor dem Klausurtermin über das Formular im Studienbüro tun.
Zuständigkeiten
Die Prüfungsverwaltung der Fakultät EW im Studien- und Prüfungsbüro (StuP) ist für alle erziehungs- und bildungswissenschaftlichen Prüfungen in den angebotenen (Teil-)Studiengängen zuständig.
Für Prüfungen in den Lehramtstudiengängen gelten folgende Ausnahmen:
- Prüfungen für das Staatsexamen: Staatliches Lehrerprüfungsamt
- Prüfungen in den Abschlussmodulen der B.A.-, B.Sc. und M.Ed.-Studiengänge des Lehramtes sowie fach-übergreifende Prüfungsfragen werden durch das ZPLA bearbeitet (Zentrales Prüfungsamt für die Lehramtsprüfungen).
Ansprechpartner für schwierige Einzelfragen
Studiengangkoordinatorin: Tinta Schmieden