Promotionsinteresse
Erste Schritte
Erste Schritte
Am Anfang eines jeden Promotionsvorhabens steht die Suche nach dem Thema und dem Betreuer oder der Betreuerin.
Eventuell ist Ihnen im Studium bereits ein Thema aufgefallen, mit dem Sie sich im Rahmen Ihres Promotionsvorhabens beschäftigen möchten. Auf jeden Fall sollte das Thema gut überlegt sein – immerhin werden Sie sich etwa drei bis fünf Jahre intensiv damit beschäftigen. Durch die Promotion wird dabei die Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit durch eine eigene Forschungsleistungen nachgewiesen und die Ergebnisse müssen zur Fortentwicklung der Wissenschaft beitragen.
Da Ihr Thema zu den Forschungsschwerpunkten Ihres Betreuers oder Ihrer Betreuerin passen sollte, empfiehlt es sich, frühzeitig zu potenziellen Betreuer:innen Kontakt aufzunehmen und Ihr Vorhaben mit diesen abzustimmen. Geeignete Betreuer:innen können Sie zum Beispiel über das Personenverzeichnis der Fakultät identifizieren. Entscheiden Sie sich, das Vorhaben gemeinsam durchzuführen, wird mit dem oder der Betreuer:in eine Betreuungsvereinbarung unterzeichnet, die auch Bestandteil des Antrags auf Zulassung zur Promotion wird.
Zulassungsvoraussetzungen (Anerkennung ausl. Abschlüsse)
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsverfahren ist im Regelfall der erfolgreiche Studienabschluss (Master, Magister, Diplom) in einem forschungsorientierten, für das Dissertationsvorhaben wesentlichen Studiengang an einer Hochschule. Details hierzu regelt §3 der Promotionsordnung.
Die bisherigen wissenschaftlichen Leistungen der Bewerber:in müssen eine erfolgreiche Promotion erwarten lassen. Diese Voraussetzung ist in der Regel gegeben, wenn der für die Zulassung relevante Studienabschluss mindestens mit der Gesamtnote „gut“ bestanden wurde, andernfalls entscheidet der Promotionsausschuss.
Nach Ablegung einer hervorragenden Bachelorprüfung in einem für die Promotion wesentlichen Studiengang kann auch dann schon eine Zulassung zur Promotion erfolgen („fast track“). Voraussetzungen für den Fast Track (Promotionsordnung §3 (2)): erfolgreiche Feststellungsprüfung durch zwei hauptamtliche HochschullehrerInnen. Über die Form der Feststellungsprüfung entscheidet der Promotionsausschuss. Die Promovend:in muss im Rahmen des Promotionsverfahrens einen Masterabschluss in einem für das Dissertationsvorhaben wesentlichen Studiengang erwerben.
Voraussetzungen für eine Promotion mit ausländischem Abschluss
Ob Sie die formalen Voraussetzungen erfüllen, um an unserer Fakultät zu promovieren, können Sie selbst ermitteln. Entscheidend ist die gültige Promotionsordnung, in der Sie die Rahmenbedingungen einsehen können. Eine wichtige Voraussetzung zur Promotion ist, dass sich eine Hochschullehrkraft bereit erklärt, Ihre Arbeit zu betreuen. Um eine solche Betreuungszusage zu erhalten, sollten Sie zunächst die folgenden Punkte überprüfen.
Auch Hochschullehrkräfte, die eine Betreuung in Erwägung ziehen, können anhand der aufgelisteten Punkte ermessen, ob die in der Promotionsordnung geforderten Voraussetzungen zur Zulassung zur Promotion gegeben sind:
- Abschlusszeugnis einer Universität. Voraussetzung ist ein einem forschungsorientierten Master-, Magister-, Diplomabschlusses gleichwertiger Abschluss einer ausländischen Hochschule in einem für das Dissertationsvorhaben wesentlichen, d.h. inhaltlich auf das Dissertationsvorhaben vorbereitenden Studiengang (z.B. MA Education). Inwieweit Abschlüsse gleichwertig sind, erfahren Sie auf der Webseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz (Anabin-Datenbank) unter „Institutionen“ sowie unter „Bildungswesen“.
- Umgerechnete Abschlussnote. Für die Bewerbung wird Ihre im Ausland erzielte Abschlussnote in eine Note umgerechnet, die Ihrer Abschlussnote in Deutschland entsprechen würde. Dies geschieht in der Regel mit Hilfe der Bayerischen Formel. Mehr zur Umrechnung von ausländischen Noten erfahren Sie auf der Anabin-Website unter „Bildungswesen“. Dort geben Sie das Land ein, in dem der Abschluss erworben wurde, und erhalten so den Notenschlüssel der Hochschulen des Landes – und somit auch die unterste Bestehensnote und die Maximalnote. Beide Noten werden dann, zusammen mit der erreichten Note, in die Bayerische Formel eingegeben, um die deutsche Äquivalenznote zu errechnen. Hört sich komplizierter an, als es ist!
- Vergleichbarer Studienumfang. Für die Zulassung zu einer Promotion ist ein bisheriges Studium (ggf. Bachelor und Master) im Umfang von 300 ECTS bzw. Leistungspunkten nachzuweisen.
- Sprachkenntnisse. Wird die Promotionsleistung in deutscher Sprache erbracht, ist die deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) zu bestehen. Wollen Sie hingegen in englischer Sprache promovieren, sind Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder gleichwertige Kenntnisse nachzuweisen. Als gleichwertige Leistung zum Sprachnachweis gilt ein akademischer Grad (BA / MA), der an einer englischsprachigen Universität erreicht wurde.
Vorbereitung
Wenn Sie beabsichtigen an der Fakultät für Erziehungswissenschaft zu promovieren, ist für Sie das maßgebliche Dokument die Promotionsordnung. Sie enthält alle Richtlinien zur Anmeldung, Zulassung, Durchführung und Prüfung der Promotion. Lesen Sie sich als wichtige Vorbereitung die für Sie geltende Promotionsordnung unbedingt gut durch! Für aktuelle Zulassungen gilt die Promotionsordnung vom 16.04. und 11.06.2014 mit ihren Änderungen vom 11. Mai 2016 und 13. April 2016 sowie vom 13. September 2023.
Bevor Sie zur Promotion zugelassen werden können, benötigen Sie einen Professor oder eine Professorin, der oder die Ihre Arbeit betreut. Ihre Vereinbarungen mit dem Betreuer oder der Betreuerin werden in der Betreuungsvereinbarung festgehalten.
Als nächstes verfassen Sie in Absprache mit dem Betreuer bzw. der Betreuerin ein Exposé Ihrer geplanten Arbeit. Beachten Sie hierbei die Hinweise zur Anfertigung eines Exposés.
Hilfreiche Hinweise und Anregungen zur Vorbereitung bietet die Seite "Schritt für Schritt zur Promotion" der Hamburg Research Academy, insbesondere deren Informationen zur Orientierungsphase.
Finanzierung
Ein Großteil unserer Promovierender verbindet das Promotionsvorhaben mit einer Anstellung als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in. Entsprechende Stellenangebote finden Sie hier.
Es gibt außerdem die Möglichkeit, sich für Grund- und Abschlussstipendien der Landesgraduiertenförderung zu bewerben.
Die Begabtenförderungswerke vergeben ebenfalls Promotionsstipendien.
Abschluss und Perspektiven
Die Fakultät für Erziehungswissenschaft der Universität Hamburg verleiht den Grad einer Doktorin oder eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.). Bei Nachweis des erfolgreichen Abschlusses eines Promotionsstudiums im Rahmen eines Promotionsprogramms kann auf Wunsch statt des Doktorgrads auch der Grad Doctor of Philosophy (Ph.D.) verliehen werden.
Die Hamburg Research Academy gibt Hinweise für die Karriereentwicklung während und nach der Promotionsphase.
Über mögliche wissenschaftliche Karrierewege nach der Promotion informieren die Seiten Postdoktorale Karrierewege und Postdocs und Juniorprofs.
Beratung
Beratung und Information
Allgemeine Informationen zur Promotion an der Universität Hamburg finden sie bei:
Internationales -> Promovieren (nicht nur für Promovierende aus anderen Ländern!)
Promotionsförderung
Hamburg Research Academy
Geschäftsstelle Promotionen an der Fakultät für Erziehungswissenschaft
Esther Bertling
Anfragen an die Geschäftsstelle per E-Mail bitte nur über Promotionen.EW"AT"uni-hamburg.de stellen.
Peer-to-Peer-Beratung
Liebe Promovierende und Promotionsinteressierte,
die Peer-Promotionsberatung bietet die Möglichkeit, über Fragen rund um die Promotion ins Gespräch zu kommen. Dabei können sowohl individuelle Anliegen im Fokus stehen, formale Fragen geklärt werden oder durch Erfahrungsaustausch ganz praktische Tipps weitergegeben werden. Die Beratung richtet sich sowohl an aktiv Promovierende als auch an Promotionsinteressierte.
Die Beratung wird aktuell von mir, Vanessa Boldt, durchgeführt und ist sowohl per E-Mail, per digitalem Meeting (Zoom), telefonisch oder auch persönlich nach Vereinbarung möglich. Schreiben Sie mir gerne eine E-Mail mit ihrem promotionsbezogenen Anliegen an die folgende Adresse: promotionsberatung.ew"AT"uni-hamburg.de.
Schreiben Sie mir gerne Ihre Fragen, Anliegen und Informationswünsche. Ich gebe Ihnen zeitnah eine Rückmeldung oder wir vereinbaren einen Termin, an dem wir uns austauschen.
Herzliche Grüße,
Vanessa Boldt
(Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin an der Fakultät für Erziehungswissenschaft)
FAQ
Erste Schritte / Antrag auf Zulassung
Können Sie mir bei der Suche nach einem Betreuer oder einer Betreuerin behilflich sein?
Hier ist Eigeninitiative gefragt! Potenzielle Betreuer:innen können Sie zum Beispiel über das Personenverzeichnis der Fakultät identifizieren und zu diesen in Kontakt treten.
Promotionsverfahren
Ist es möglich, die Promotionsart von Monografie in kumulative Promotion (oder andersherum) zu wechseln?
Ja, dies ist grundsätzlich möglich. Bitte stellen Sie hierfür einen formlosen, begründeten Antrag an den Promotionsausschuss. Senden Sie diesen gerne an promotionen.ew@uni-hamburg.de.
Muss ich während meines gesamten Promotionsverfahrens immatrikuliert bleiben?
Ja, bitte bleiben Sie bis zum Datum Ihrer Disputation immatrikuliert, da ansonsten Ihre Zulassung erlischt.
Was muss ich bei einem Abbruch der Promotion beachten?
Bitte melden Sie den Abbruch über Docata.
Abgabe der Dissertation
Gibt es Vorgaben zur Formatierung der Dissertation?
Laut Promotionsordnung muss die Dissertation auf dem Titelblatt den Namen der Verfasserin oder des Verfassers, unter Nennung der Fakultät und des Faches die Bezeichnung als an der Universität Hamburg eingereichte Dissertation und das Jahr der Einreichung enthalten sowie ein Vorblatt für die Namen der Gutachterinnen oder Gutachter vorsehen. Der Promotionsausschuss hat sich außerdem entschieden, nur noch doppelseitig bedruckte Druckversionen von Dissertationen anzunehmen. Um Raum für die verschiedenen Fachkulturen zu lassen, gibt es darüber hinaus keine weiteren Vorgaben zur Formatierung Ihrer Dissertation.
Wie viele Druckexemplare muss ich abgeben?
Die Geschäftsstelle Promotionen benötigt auf jeden Fall eine Druckversion für ihr Archiv. Darüber hinaus geben Sie Druckexemplare für alle Gutachter:innen ab, die ein solches benötigen. Sollten Ihnen einzelne Gutachter:innen vorab signalisiert haben, dass sie kein Druckexemplar benötigen, weil sie ausschließlich mit der elektronischen Version arbeiten, brauchen Sie für diese auch keins abzugeben. Hieraus ergibt sich eine Anzahl von einem bis fünf abzugebenden Exemplaren. Die Exemplare für die Gutachter:innen werden nach Eröffnung des Prüfungsverfahrens von der Geschäftsstelle Promotionen an die jeweiligen Gutachter:innen verteilt.
Prüfungsverfahren
Wer sind meine Prüfer:innen?
Ihre Prüfungskommission besteht in der Regel aus drei Personen. Zwei davon reichen ein schriftliches Gutachten zu Ihrer Dissertation ein. Die dritte Person fungiert als mündliche:r Gutachter:in.
Zwei Mitglieder der Prüfungskommission müssen aktive Hochschullehrer:innen der Fakultät sein. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass nur eine:r Ihrer Prüfer:innen einer anderen Fakultät oder Universität angehören oder bereits im Ruhestand sein darf. Sollte Ihr:e Betreuer:in während des laufenden Verfahrens in den Ruhestand gegangen sein und Sie trotzdem ein externes Mitglied für die Prüfungskommission vorschlagen wollen, ist es nach aktuellen Vorschriften möglich, die Prüfungskommission auf vier Personen aufzustocken.
Sie haben ein Vorschlagsrecht für die Mitglieder der Prüfungskommission, das Sie bei Stellung des Antrags auf Eröffnung des Prüfungsverfahrens in Docata ausüben. Bitte machen Sie sich also rechtzeitig zusammen mit Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin Gedanken darüber, wie sich Ihre Prüfungskommission zusammensetzen könnte.
Ein:e zusätzliche:r externe:r Gutachter:in wird benötigt, wenn Ihre Dissertation von beiden Gutachter:innen übereinstimmend mit „summa cum laude“ bewertet wird. In diesem Fall bestellt der Promotionsausschuss nach Rücksprache mit der Prüfungskommission eine:n dritte externe Gutachter:in für ein weiteres Gutachten. Auch hier haben Sie ein Vorschlagsrecht. Wenn eine Benotung mit „summa cum laude“ schon bei Abgabe wahrscheinlich erscheint, kann die bzw. der Vorsitzende der Prüfungskommission oder der bzw. die Promovierende dem Promotionsausschuss bereits bei Einreichung der Dissertation eine mögliche dritte externe Gutachterin bzw. einen möglichen dritten externen Gutachter vorschlagen. Die Entscheidung hierüber liegt im Promotionsausschuss.
Nach der Abgabe
Was passiert nach der Abgabe?
Nach der Abgabe entscheidet der Promotionsausschuss über die Eröffnung Ihres Prüfungsverfahrens. Dies tut er in der Regel in seiner nächsten Sitzung. Die entsprechenden Termine und Einreichfristen finden Sie hier.
Nach Eröffnung des Prüfungsverfahrens durch den Promotionsausschuss erhalten alle Beteiligten Benachrichtigungen in Docata und die Gutachten werden angefordert. Die Gutachter:innen haben für die Erstellung ihrer Gutachten zwölf Wochen Zeit. In einigen Fällen kann es außerdem notwendig sein, ein drittes schriftliches Gutachten anzufordern.
Nach Eingang der schriftlichen Gutachten werden Dissertation und Gutachten in der vorlesungsfreien Zeit für vier und ansonsten für drei Wochen in der Geschäftsstelle Promotionen ausgelegt.
Nach Beendigung der Auslage findet dann die erste Sitzung der Prüfungskommission statt, in der über die Annahme der Arbeit entschieden und der Disputationstermin festgelegt wird. Die offizielle Einladung zu Ihrer Disputation erhalten Sie ebenfalls über Docata.
Mit der Disputation ist das Prüfungsverfahren beendet und sie erhalten in Docata eine Bestätigung über Ihre bestandene Promotion. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie den Titel „Dr. phil. des.“ führen. Um die Promotionsurkunde zu erhalten und den Doktortitel führen zu können, müssen Sie die Dissertation nun noch innerhalb von zwei Jahren veröffentlichen.
Darf ich die Gutachten zu meiner Dissertation einsehen?
Die Gutachten werden Ihnen nach Beendigung der Auslage zugänglich gemacht. Sie erhalten diesbezüglich eine Benachrichtigung über Docata.
Disputation
Wie läuft eine Disputation ab?
Laut Promotionsordnung beginnt die Disputation mit einem etwa zwanzigminütigen Vortrag, in dem die Doktorandin oder der Doktorand die Ergebnisse der Dissertation und deren Bedeutung in größerem fachlichen Zusammenhang darstellt und erläutert. Anschließend verteidigt die Doktorandin oder der Doktorand die Dissertation und beantwortet Fragen von Mitgliedern der Prüfungskommission. Die Fragen sollen sich auf die Einordnung der Probleme der Dissertation in größere wissenschaftliche Zusammenhänge beziehen. Die Disputation muss mindestens 60 und soll höchstens 90 Minuten dauern.
Disputationen sind hochschulöffentlich. Wenn Sie sich also ein Bild davon machen möchten, wie eine Disputation abläuft, haben Sie die Möglichkeit, Disputationen anderer Promovierender beizuwohnen. Einladungen hierzu erhalten Sie über die entsprechenden Fakultätsverteiler.
Wann findet meine Disputation statt?
Die Disputation soll innerhalb von drei Monaten nach Eingang des letzten Gutachtens durchgeführt werden. Ihre Prüfungskommission wird sich bezüglich möglicher Termine mit Ihnen abstimmen. Die offizielle Einladung zu Ihrer Disputation erhalten Sie über Docata.
Darf die Disputation online stattfinden?
Ja, nach aktuellen Vorschriften darf die Disputation im Einvernehmen zwischen dem Promotionsausschuss, der Prüfungskommission und der Doktorandin bzw. dem Doktoranden als Videokonferenz durchgeführt werden.
Zeugnis und Urkunde
Erhalte ich eine Bestätigung über meine bestandene Promotion?
Sobald der Geschäftsstelle Promotionen das Protokoll Ihrer Disputation vorliegt, erhalten Sie eine Bestätigung über Ihre bestandene Promotion, die Sie sich bei Docata herunterladen können. Sie dürfen ab diesem Zeitpunkt den Titel „Dr. phil. des.“ führen.
Wann erhalte ich meine Promotionsurkunde?
Ihre Promotionsurkunde erhalten Sie nach Erfüllung der Veröffentlichungspflicht. Bei Veröffentlichung über die Stabi teilt die Stabi der Geschäftsstelle Promotionen mit, dass die Veröffentlichungspflicht erfüllt ist.
Planen Sie die Veröffentlichung über einen Verlag, können Sie der Geschäftsstelle Promotionen als Nachweis den unterschriebenen Verlagsvertrag zukommen lassen, um Ihre Promotionsurkunde zu erhalten. Nach erfolgter Veröffentlichung müssen Sie dann noch drei Exemplare für unsere Bibliotheken nachreichen.
Veröffentlichung
Welche Möglichkeiten gibt es zur Veröffentlichung meiner Arbeit?
Eine elektronische Veröffentlichung über die Stabi ist unkompliziert und kostenfrei möglich. Informationen dazu erhalten Sie direkt bei der Stabi.
Außerdem besteht die Möglichkeit, Ihre Dissertation bei einem Verlag zu veröffentlichen. In diesem Fall können Sie einen unterschriebenen Verlagsvertrag bei der Geschäftsstelle Promotionen einreichen, um Ihre Promotionsurkunde zu erhalten. Nach erfolgter Veröffentlichung müssen Sie dann noch drei Exemplare der veröffentlichten Dissertation nachreichen.
Muss ich bei einer kumulativen Promotion das Gesamtwerk veröffentlichen oder reicht die Veröffentlichung des Manteltextes aus?
Das Gesamtwerk muss veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung des Manteltextes allein reicht nicht aus.
Darf ich meinen Titel ändern?
Nur nach Rücksprache mit dem Promotionsausschuss. Bitte informieren Sie die Geschäftsstelle Promotionen also über geplante Titeländerungen.
Docata
Kann ich die Benachrichtigungen von Docata an meine private E-Mail Adresse erhalten?
Dies ist leider nicht möglich. Sie können sich aber eine Weiterleitung von Ihrer studium.uni-hamburg.de-Adresse an Ihre private E-Mail Adresse einrichten.
Können Sie meinen Namen in Docata ändern?
Kommunizieren Sie Ihre Namensänderung bitte an das Campus Center. Die Namensänderung sollte dann von Docata automatisch übernommen werden. Falls Ihnen auffällt, dass dies nicht funktioniert hat, geben Sie gerne der Geschäftsstelle Promotionen Bescheid, damit diese den Fall an die Docata-Administration weitergeben kann.
Was muss ich bei Stellung des Antrags auf Eröffnung des Prüfungsverfahrens in Docata beachten?
Bei der Erstellung von Zeugnis und Promotionsurkunde werden alle wesentlichen Daten automatisch von Docata übernommen. Bitte prüfen Sie daher alle eingegebenen Daten, insbesondere den Titel der Arbeit, sorgfältig auf ihre Richtigkeit.
Bei Korrekturen zu Namen, Geschlecht oder Geburtsdatum kommunizieren Sie diese bitte zunächst an das Campus Center. Die Änderungen sollten dann von Docata automatisch übernommen werden. Falls dies nicht funktioniert, geben Sie gerne der Geschäftsstelle Promotionen Bescheid, damit diese den Fall an die Docata-Administration weitergeben kann.
Bei Stellung des Antrags auf Eröffnung des Prüfungsverfahrens schlagen Sie Mitglieder für die Prüfungskommission vor. Bitte orientieren Sie sich hierbei an den Vorgaben der Promotionsordnung. Insbesondere gibt diese vor, dass mindestens zwei der Mitglieder der Prüfungskommission aktive Hochschullehrer:innen der Fakultät sein müssen. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass nur ein Mitglied der Prüfungskommission extern oder im Ruhestand sein darf. Sollte Ihr:e Betreuer:in während des laufenden Promotionsverfahrens in den Ruhestand gegangen sein und sollten Sie zusätzlich ein externes Mitglied für die Prüfungskommission vorschlagen, ist es nach den aktuellen Vorschriften möglich, die Kommission auf vier Personen aufzustocken.
Bei Stellung des Antrags auf Eröffnung des Prüfungsverfahrens können Sie außerdem auswählen, ob Sie den Doktortitel nach Erfüllung der Veröffentlichungspflicht in der männlichen oder weiblichen Form führen möchten.