Foto: UHH/Dingler

Betreuung von Abschlussarbeiten (EW/Psych.)

Informationen zu den Möglichkeiten und Bedingungen der Betreuung und Begutachtung von Abschlussarbeiten im Bereich der Pädagogischen Psychologie sowie von mir angebotene Themenstellungen finden sie in unter folgendem Link:

Ombudsmann / Beschwerdestelle in Prüfungsangelegenheiten der Fakultät für Erziehungswissenschaft

Einrichtung gemäß § 66 Abs. 3 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG)


Wozu ist die Beschwerdestelle gut?

Die Beschwerdestelle ergänzt die vorhandenen Beschwerdemöglichkeiten. Sie soll nicht an deren Stelle treten und auch nicht als Revisionsinstanz tätig werden, sondern ergänzend unterstützen.

Die Beschwerdestelle ist für Sie da, wenn Sie für Ihre Beschwerde in Prüfungsangelegenheiten keinen passenden Adressaten finden. In diesen Fällen kann sie sich darum bemühen, dass Ihre Beschwerde an die richtige Adresse gelangt und dort zur Kenntnis genommen wird.

Insbesondere hilft die Beschwerdestelle aber bei der Kommunikation zwischen den Prüfungsbeteiligten (KandidatIn, PrüferIn, Verwaltung, Prüfungsausschuss) - auch, um diese weder abreißen noch eskalieren zu lassen.

Sie berät auf Wunsch dazu Einzelne oder vermittelt bei Zustimmung der Beteiligten aktiv, um gangbare Problemlösungen zu finden, noch bevor förmlichere Verfahren (z.B. Widerspruch beim Prüfungsausschuss) eingeleitet werden.

Wird meine Beschwerde vertraulich behandelt?

Jede Beschwerde wird auf Wunsch der Beschwerdeführer/innen vertraulich behandelt. Nach Abschluss eines Beschwerdeverfahrens werden alle personenbezogenen Daten gelöscht.