Öffnungszeiten (Birgit Volmari):
- Montags 10-12 Uhr
- Dienstags 10-12 Uhr
- Mittwochs 10-12 Uhr
- Donnerstags 10-12 Uhr
- Freitags findet keine Sprechstunde statt.
Am Anfang eines Promotionsvorhabens steht die Suche nach dem Thema, über das man promovieren möchte. Dieses Thema will gut überlegt sein. Es sollte ergiebig sein – immerhin forscht man etwa drei bis fünf Jahre zu einem Thema – und es sollte relevant sein.
In der Regel überlegt man sich ein eigenes Thema, aber es gibt auch Professoren, die Themen vergeben.
Durch die Promotion wird die Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit durch eigene Forschungsleistungen nachgewiesen. Die Ergebnisse müssen zur Fortentwicklung der Wissenschaft beitragen.
Zur weiteren Qualifikation für Forschung und Lehre ist es möglich, im Rahmen der Promotion die Angebote der Graduiertenschule zu nutzen, u.a.
Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsverfahren ist im Regelfall der erfolgreiche Studienabschluss (Master, Magister, Diplom) in einem forschungsorientierten, für das Dissertationsvorhaben wesentlichen Studiengang an einer Hochschule. Details hierzu regelt §3 der Promotionsordnung.
Die bisherigen wissenschaftlichen Leistungen der Bewerberin bzw. des Bewerbers müssen eine erfolgreiche Promotion erwarten lassen. Diese Voraussetzung ist in der Regel gegeben, wenn der für die Zulassung relevante Studienabschluss mindestens mit der Gesamtnote „gut“ bestanden wurde, andernfalls entscheidet der Promotionsausschuss.
Nach Ablegung einer hervorragenden Bachelorprüfung in einem für die Promotion wesentlichen Studiengang kann auch dann schon eine Zulassung zur Promotion erfolgen („fast track“).
Voraussetzungen für den Fast Track (Promotionsordnung §3 (2)):
Ob Sie die formalen Voraussetzungen erfüllen, um an unserer Fakultät zu promovieren, können Sie selbst ermitteln. Entscheidend ist die gültige Promotionsordnung, in der Sie die Rahmenbedingungen einsehen können. Eine wichtige Voraussetzung zur Promotion ist, dass sich ein/e Hochschullehrende/r bereit erklärt, Ihre Arbeit zu betreuen. Um eine solche Betreuungszusage zu erhalten, sollten Sie zunächst die folgenden Punkte überprüfen.
Auch Hochschullehrer/innen, die eine Betreuung in Erwägung ziehen, können anhand der aufgelisteten Punkte ermessen, ob die in der Promotionsordnung geforderten Voraussetzungen zur Zulassung zur Promotion gegeben sind:
Die Fakultät für Erziehungswissenschaft der Universität Hamburg verleiht den Grad einer Doktorin oder eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.). Bei Nachweis des erfolgreichen Abschlusses eines Promotionsstudiums im Rahmen eines Promotionsprogramms kann auf Wunsch statt des Doktorgrads auch der Grad Doctor of Philosophy (Ph.D.) verliehen werden.
Die Hamburg Research Academy gibt Hinweise für die Karriereentwicklung während und nach der Promotionsphase.
Über mögliche wissenschaftliche Karrierewege nach der Promotion informieren die Seiten Postdoktorale Karrierewege und Postdocs und Juniorprofs.
Wenn Sie beabsichtigen an der Fakultät für Erziehungswissenschaft zu promovieren, ist für Sie das maßgebliche Dokument die Promotionsordnung. Sie enthält alle Richtlinien zur Anmeldung, Zulassung, Durchführung und Prüfung der Promotion.
Lesen Sie sich als wichtige Vorbereitung die für Sie geltende Promotionsordnung unbedingt gut durch!
Bevor Sie sich zur Promotion anmelden können, benötigen Sie einen Professor oder eine Professorin, die Ihre Arbeit betreut. Das muss in einer schriftlichen Betreuungszusage dokumentiert werden.
Als nächstes verfassen Sie in Absprache mit dem Betreuer bzw. der Betreuerin ein Exposé Ihrer geplanten Arbeit. Beachten Sie hierbei die Hinweise zur Anfertigung eines Exposés.
Hilfreiche Hinweise und Anregungen zur Vorbereitung bietet die Seite "Schritt für Schritt zur Promotion" der Hamburg Research Academy, insbesondere deren Informationen zur Orientierungsphase.
Allgemeine Informationen zur Promotion an der Universität Hamburg finden sie bei:
Anfragen an die Geschäftsstelle per E-Mail bitte nur über Promotionen.EW"AT"uni-hamburg.de stellen.
Öffnungszeiten (Birgit Volmari):
Die Promovierendenberatung Erziehungswissenschaft findet jeden 2. und 4. Freitag im Monat von 15-16 Uhr in Raum 309 statt.
Die Peer-to-Peer Beratung bietet die Möglichkeit, mit einer Doktorandin über Fragen rund um die Promotion ins Gespräch zu kommen. Es besteht hier die Möglichkeit, individuelle Probleme gemeinsam zu klären und von Erfahrungen zu profitieren. Die Beratung richtet sich sowohl an aktiv Promovierende als auch an Promotionsinteressierte.
Ansprechpartnerin ist Maren Plaum. Auf ihrer Webseite finden Sie alle aktuellen Termine (und ggf. Abweichungen).
Fragen rund um das Thema Promotion können auch per E-Mail unter der Adresse promotionsberatung.ew@uni-hamburg.de(promotionsberatung.epb"AT"uni-hamburg.de) gestellt werden.
Für die Anmeldung zum Promotionsverfahren müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
Bitte reichen Sie diese Unterlagen sowohl digital als auch als in gedruckter Version in der Geschäftsstelle Promotionen ein.
Der Promotionsausschuss Erziehungswissenschaft entscheidet über die Zulassung von AntragstellerInnen zum Promotionsverfahren. Er tagt zumeist einmal im Monat und entscheidet über Anträge in der Regel sofort.
Nach der Zulassung zur Promotion müssen sich Doktorandinnen oder Doktoranden an der Universität Hamburg innerhalb der auf der Zulassung angegebenen Frist als Studierende zur Promotion immatrikulieren lassen.
Alle grundlegenden Informationen zu Struktur und Dauer einer Promotion sind in der Promotionsordnung enthalten.
Folgende Promotionsarten sind möglich:
Als Promotionsformen werden angeboten:
In der Regel sollte die Dissertation im Einvernehmen mit der Betreuerin oder dem Betreuer nach drei Jahren eingereicht werden.
Die Graduiertenschule organisiert und gestaltet das Promotionsprogramm. Ziel ist die Qualifikation für Forschung und Lehre.
Es gibt die Möglichkeit, ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme am Promotionsprogramm zu erwerben.
Neben der Möglichkeit zur Vernetzung mit anderen Promovierenden gibt es derzeit folgende Angebote:
Die wesentlichen Richtlinien für die Durchführung der Promotion enthält die Promotionsordnung.
Beim Verfassen Ihrer Promotionsarbeit müssen Sie außerdem die Richtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Fakultät für Erziehungswissenschaft der Universität Hamburg beachten. Weiteres zu diesem Thema bietet die Hamburg Research Academy.
Zusätzliche Hinweise zur Anfertigung der Promotionsarbeit:
Die Arbeit wird von zwei Professoren oder Professorinnen begutachtet, die über die Annahme oder Ablehnung entscheiden. Nach Annahme der Dissertation teilt die Prüfungskommission der Doktorandin oder dem Doktoranden ihre Entscheidung mit. Daraufhin wird im Einvernehmen mit der Doktorandin bzw. dem Doktoranden ein Termin für die Disputation festgelegt.
Die Disputation hat den Zweck, die Fähigkeit der Doktorandin oder des Doktoranden zur mündlichen Darstellung und Erörterung wissenschaftlicher Probleme nachzuweisen.
Nach bestandener Disputation muss die Promotionsarbeit innerhalb von zwei Jahren veröffentlicht werden.
Im Rahmen der Graduiertenschule können sich Promovierende zu Arbeitsgruppen zusammenfinden. Ziel ist der regelmäßige Austausch über spezifische Themen und aktuelle Fragen im eigenen Arbeitsprozess.
Die Webseite der Graduiertenschule bietet eine Übersicht über aktuell bestehende thematische Arbeitsgruppen.
Es gibt eine Mailingliste für Promovierende an der Fakultät für Erziehungswissenschaft. Über diese Liste werden Informationen aus der Fakultät versendet.
An- und Abmeldung an der Liste ist über diese Webseite möglich.
Unter dem Punkt "Wo kann ich andere Promovendinnen und Promovenden treffen" bietet die zentrale Webseite der Universität Hamburg Hinweise auf Netzwerke für Promovierende außerhalb der Fakultät.
Informationen und Veranstaltungen zur interdisziplinären Vernetzung bietet die Seite Vernetzung der Hamburg Research Academy.
Sie wollen einen Teil der Promotionszeit im Ausland verbringen? Dazu gibt es verschiedene Förder- und Austauschprogramme.
Der Promotionsausschuss tagt in der Regel einmal im Monat. Orientieren Sie sich mit der Abgabe Ihrer Anmeldungsunterlagen an den dort angegebenen Terminen.
Mit der Zulassung zur Promotion erhalten Sie eine Frist, innerhalb der Sie sich immatrikulieren müssen, damit die Zulassung nicht erlischt.