Einreichfrist der Härtefallanträge
28. Februar 2020, von Boris Neinens
Zur Zeit werden die Veranstaltungsanmeldelisten der Erziehungswissenschaft geschlossen. Falls Sie bei der Platzvergabe Ablehnungen erhalten sollten haben Sie bis spätestens 06.03.2020 die Möglichkeit einen Härtefallantrag zu stellen. Bitte nutzen dafür das Formular und beachten die Informationen auf unserer Homepage zur Härtefallregelung hier.
Bei einem Erstantrag wahrt ein Einreichen per Email bis zum 06.03.2020 die Frist - das Original muss dann zeitnah im StuP vorgelegt werden.