Informationen für Lehramtsstudierende
Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen und Hinweise zu den Lehramtsstudiengängen an der Fakultät für Erziehungswissenschaft. Informationen zu den Unterrichtsfächern bzw. den Beruflichen Fachrichtungen erhalten Sie von den zuständigen Studienbüros bzw. Hochschulen. Weitere allgemeine Hinweise finden Sie ebenfalls im Infoportal Lehramt und in den FAQs des Zentralen Prüfungsamts für Lehramtsprüfungen (ZPLA).
Abschlussarbeit
- Das Abschlussmodul wird vom Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA) verwaltet. Alle Informationen zur Abschlussarbeit sowohl im Bachelor als auch im Master finden Sie in den Merkblättern bzw. in den FAQs des ZPLA. Die Anmeldung erfolgt direkt über das ZPLA.
- Die Suche nach geeigneten Prüfenden liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Studierenden. Es gibt keine Vermittlungsmöglichkeit. Im Personenverzeichnis der Fakultät und auf den Internetseiten der Arbeitsbereiche finden Sie geeignete Personen als Prüferinnen.
- Sofern die Abschlussarbeit im Teilstudiengang Erziehungswissenschaft bzw. Sonderpädagogik geschrieben wird, vereinbaren Sie die Abgabe direkt mit den Gutachter:innen. Üblicherweise kann die Arbeit postalisch oder im Sekretariat der Professur bzw. im Geschäftszimmer des Arbeitsbereichs abgegeben werden. Das Exemplar für das ZPLA wird direkt dort eingereicht. Eine Abgabe im Studienbüro ist leider nicht möglich. Die fristgerechte Abgabe können die Gutachter:innen dem ZPLA bestätigen.
Abschlussdokumente
- Sobald Sie alle vorgesehenen Studien- und Prüfungsleistungen erbracht haben und die Noten in STiNE eingetragen sind, können Sie die Ausstellung der Abschlussdokumente (Urkunde, Prüfungszeugnis, Transcript of Records, Diploma Supplement) im ZPLA beantragen.
- Wenden Sie sich bitte ebenfalls an das ZPLA, wenn Sie englische Dokumente oder Zweitschriften beantragen möchten. Dort erhalten Sie auch Informationen darüber, wo Sie Beglaubigungen von Abschlussdokumenten bekommen können.
Änderung der Stammdaten (Adresse, Name o. ä.)
Änderung der Adresse bzw. Kontaktdaten
- Zur Änderung Ihrer Anschrift bzw. Kontaktdaten nutzen Sie bitte die Möglichkeit in Ihrem STiNE-Account. Im Menüpunkt „Benutzerkonto“ können Sie unter „Persönliche Daten“ die für Sie hinterlegten Daten einsehen und ändern.
- Bitte prüfen Sie regelmäßig, ob die in Ihrem STiNE-Account hinterlegten Daten noch aktuell sind und geben Sie diese sorgfältig ein.
Änderung der Stammdaten
- Haben sich Änderungen in Ihren Stammdaten (Namen, Anrede, Geschlechtseintrag, Staatsangehörigkeit usw.) ergeben, wenden Sie sich bitte mit entsprechenden Nachweisen an das Campus-Center.
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
- Ausführliche Informationen und Hinweise zur Anerkennung in den Teilstudiengängen Erziehungswissenschaft und Sonderpädagogik finden Sie in der Rubrik „Anerkennung".
- Beachten Sie bitte unbedingt die Zuständigkeiten und wenden Sie sich bei Bedarf an eine andere Anlaufstelle. Anerkennungen in den Unterrichtsfächern bzw. der Beruflichen Fachrichtung erfolgen in den jeweiligen Studienbüros. Für die Anerkennung im Freien Studienanteil ist das ZPLA zuständig.
- Es kann keine Vorprüfung stattfinden. Erst nach der erfolgreichen Immatrikulation können Anerkennungsanträge gestellt werden. Als Vorbereitung können Sie eigenständig die Qualifikationsziele der Module (an der Universität Hamburg finden Sie diese in den Fachspezifischen Bestimmungen der Teilstudiengänge) vergleichen. Sofern keine wesentlichen Unterschiede bestehen, können Sie die Anträge nach der Immatrikulation einreichen.
Auslandsstudium und -praktikum (z. B. Erasmus+)
- Es gibt viele gute Gründe für einen Auslandsaufenthalt: Die Fremdsprachenkenntnisse werden erweitert, ein anderes Bildungssystem (Schule und Universität) wird erkundet, Sie finden neue Freund:innen und zukünftige Kooperationspartner:innen in aller Welt und es können vielseitige interkulturelle Erfahrungen gesammelt werden.
- Das Referat Internationalisierung der Fakultät für Erziehungswissenschaft berät Sie individuell bei der Vorbereitung, Organisation, Durchführung sowie der Nachbereitung Ihres Auslandsaufenthalts.
- Das Zentrum für Lehrkräftebildung Hamburg (ZLH) bietet zusammenfassende Informationen für Auslandsaufenthalte im Lehramt an.
- Wenn Sie sich für ein Auslandspraktikum interessieren, finden Sie entsprechende Informationen in den Praktikumsbüros im ZLH.
- In jedem Fall wird empfohlen, sich über die ggf. durch ein Auslandssemester entstandene Änderung oder Verschiebung im Studienverlauf zu informieren. Wir beraten Sie bei Bedarf gern zur möglichen Anpassung des Studienverlaufs.
- Sofern Sie eine Fremdsprache als Unterrichtsfach studieren und einen verpflichtenden Auslandsaufenthalt für die Zulassung zum Master nachweisen müssen, wenden Sie sich bitte bei Fragen oder Problemen direkt an das zuständige Studienbüro des Unterrichtsfaches oder das Campus-Center.
BAföG-Bescheinigungen
Wende Sie sich bitte an das ZPLA, wenn Sie eine BAföG-Bescheinigung benötigen.
Beschwerdestelle in Prüfungsangelegenheiten/Ombudsmann
Eine Beschwerdestelle in Prüfungsangelegenheiten wird gemäß § 66 Abs. 3 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG) an der Fakultät für Erziehungswissenschaft eingerichtet.
Wozu ist die Beschwerdestelle gut?
- Die Beschwerdestelle ergänzt die vorhandenen Beschwerdemöglichkeiten. Sie soll nicht an deren Stelle treten und auch nicht als Revisionsinstanz tätig werden, sondern ergänzend unterstützen.
- Die Beschwerdestelle ist für Sie da, wenn Sie für Ihre Beschwerde in Prüfungsangelegenheiten keinen passenden Adressaten finden. In diesen Fällen kann sie sich darum bemühen, dass Ihre Beschwerde an die richtige Adresse gelangt und dort zur Kenntnis genommen wird.
- Insbesondere hilft die Beschwerdestelle aber bei der Kommunikation zwischen den Prüfungsbeteiligten (Kandidat:in, Prüfer:in, Verwaltung, Prüfungsausschuss) – auch, um diese weder abreißen noch eskalieren zu lassen.
- Sie berät auf Wunsch dazu Einzelne oder vermittelt bei Zustimmung der Beteiligten aktiv, um gangbare Problemlösungen zu finden, noch bevor förmlichere Verfahren (z. B. Widerspruch beim Prüfungsausschuss) eingeleitet werden.
Wird meine Beschwerde vertraulich behandelt?
Jede Beschwerde wird auf Wunsch der Beschwerdeführer:innen vertraulich behandelt. Nach Abschluss eines Beschwerdeverfahrens werden alle personenbezogenen Daten gelöscht.
Beurlaubung (Urlaubssemester) und Teilzeitstudium
- Wenn Sie dem Studium aus wichtigem Grund nicht mindestens die Hälfte ihrer Arbeitszeit widmen können, können Sie auf Antrag beurlaubt werden.
- Informationen zur Antragstellung, den Fristen und weiteren Besonderheiten erhalten Sie im Campus-Center.
- Studierende, die aus wichtigem Grund nachweislich nicht ihre volle, mindestens aber die Hälfte ihrer Arbeitszeit dem Studium widmen können, haben die Möglichkeit, auf Antrag als Teilzeitstudierende immatrikuliert zu werden. Der Teilzeitstatus ist allerdings nur in wenigen Fällen von Bedeutung.
- Informationen zur Antragstellung, den Fristen und weiteren Besonderheiten erhalten Sie im Campus-Center.
- Für Fragen zu eventuellen Einflüssen auf den Studienverlauf kommen Sie gern auf das Studienbüro Erziehungswissenschaft und die Studienbüros der Unterrichtsfächer bzw. Beruflichen Fachrichtungen zu.
Bewerbung und Zulassung
Informationen zur Bewerbung und Zulassung finden Sie bei der Zulassungsstelle der Universität Hamburg, dem Campus-Center. Dort stehen ebenfalls die Zugangssatzungen für die Lehramtsstudiengänge zur Verfügung. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Campus-Center.
Einsicht in Prüfungsakte bzw. Prüfungsleistungen
- Ihre Prüfungsakte wird im ZPLA geführt. Dort werden Ihre Unterlagen, wie Anträge zur Bachelor- und Masterarbeit und deren Gutachten, BAföG-Anträge, Krankmeldungen, Anträge zur Anerkennung, ggf. studienbegleitende Prüfungsleistungen aufbewahrt. Eine Einsichtnahme kann beim ZPLA beantragt werden.
- Die Einsicht in Prüfungsleistungen, die an der Fakultät für Erziehungswissenschaft erbracht worden sind, kann direkt mit den jeweiligen Lehrenden vereinbart werden.
- Für Prüfungsleistungen in den Unterrichtsfächern bzw. Beruflichen Fachrichtungen wenden Sie sich bitte direkt an das jeweilige Studienbüro oder die Hochschule.
Familiengerechtes Studium (Studieren mit Kind)
- Das Familienbüro der Universität Hamburg versteht sich als zentrale Kontakt-, Erstberatungs- und Vermittlungsstelle für Studierende sowie für Beschäftigte in Wissenschaft und Verwaltung. Es unterstützt Sie in Fragen der Kinderbetreuung und der Pflege von Angehörige durch Beratung und konkrete Betreuungsangebote: u. a. Eltern-Kind-Zimmer, Notfallbetreuung, flexible Betreuungsangebote.
- Der Familienservice des Studierendenwerks unterstützt Schwangere, Studieninteressierte und studierende Eltern bei der Entwicklung von Perspektiven sowie der Lösung von individuellen Fragen rund um das Studium und den Alltag. Hierbei stehen insbesondere organisatorische, finanzielle und sozialrechtliche Themen und vielfältige Betreuungsmöglichkeiten im Mittelpunkt.
- An der Fakultät für Erziehungswissenschaft können studierende Eltern ggf. einen Härtefallantrag stellen, um bevorzugt zu teilnehmerbeschränkten Lehrveranstaltungen zugelassen zu werden..
Finanzierung des Studiums und Stipendien
- Für einen reibungslosen Ablauf des Studiums sollte ein solider Finanzierungsplan aufgestellt werden. Das Campus-Center informiert über diverse Finanzierungsmöglichkeiten.
- Das Beratungszentrum Studienfinanzierung (BeSt) im Studierendenwerk ist Ihre erste Anlaufstelle bei Fragen und Problemen rund um die Finanzierung des Studiums.
- Informationen zur Förderung von Studierenden an der Universität Hamburg finden Sie beim Campus-Center.
Freier Studienanteil
Der Freie Studienanteil ist Bestandteil der Lehramtsstudiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Education (B.Ed.) sowie der Aufbauqualifikation Lehramt für die Sekundarstufe I und II (M.Ed.). Das ZPLA ist Ihre Ansprechperson bei Fragen und Problemen (z. B. Zuordnung, Anerkennung usw.) rund um den Freien Studienanteil.
Höheres Fachsemester
- Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester eines Bachelor-Lehramtsstudienganges ist nur dann möglich, wenn Sie in einem Lehramtsstudiengang immatrikuliert sind oder waren. Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester eines Lehramtsstudiengangs ist weiterhin nur dann möglich, wenn in Erziehungswissenschaft sowie in den gewählten Unterrichtsfächern Studienplätze für höhere Fachsemester angeboten werden.
- Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester eines Master-Lehramtsstudienganges ist grundsätzlich nicht möglich.
- Derzeit ist keine Bewerbung in ein höheres Fachsemester für Bachelor-Lehramtsstudiengänge möglich. Sie können sich als Studienanfänger:in bewerben und ggf. nach der erfolgreichen Immatrikulation Leistungen aus ihren vorherigen Studiengängen anerkennen lassen.
Im- und Exmatrikulation
- Die Immatrikulation im Bachelor- und Masterstudium sowie die Exmatrikulation erfolgen im Campus-Center. Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich bitte direkt dort hin.
- Wenn Sie (nachträglich) eine Immatrikulations-, Exmatrikulations- oder Semesterbescheinigung benötigen, ist das Campus-Center ebenfalls Ihre Anlaufstelle.
- Informieren Sie sich ggf. auch im ZPLA, ob eine Immatrikulation für die Studienabschlussphase erforderlich ist bzw. wann Sie exmatrikuliert werden oder sich selbst exmatrikulieren können.
Juniorstudium
Das Juniorstudium richtet sich an Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen und sehr guten schulischen Leistungen. So nutzen vor allem solche Schülerinnen und Schüler das Frühstudium, die sich in der Schule nicht genügend ausgelastet fühlen und ihren speziellen Interessen schon an der Universität nachgehen möchten. Weitere Hinweise und Beratungsangebote finden Sie beim Campus-Center.
Lehrveranstaltungen (An- und Abmeldung, Härtefall)
Anmeldung zu Lehrveranstaltungen
Allgemeines
- Die Anmeldung zu Modulen und Lehrveranstaltungen erfolgt grundsätzlich in den Anmeldephasen über STiNE durch die Studierenden.
- Für Veranstaltungen des ersten Fachsemesters nutzen Sie bitte die Erstsemesterphase, wenn Sie diese erst in einem höheren Fachsemester belegen oder wiederholen. Ihr aktuelles Fachsemester spielt dabei keine Rolle.
- Eine Anmeldung duch die Lehrenden oder das Studienbüro ist i. d. R. nicht vorgesehen.
- Bei technischen Problemen (z. B. Ich kann mich nicht einloggen oder habe meine 2FA-Code-Liste verloren) wenden Sie sich bitte an das Regionale Rechenzentrum (RRZ). Bei anderen Schwierigkeiten melden Sie sich bitte in den laufenden Anmeldephasen beim Studienbüro.
Anmeldegruppen und Priorisierungen in teilnehmerbeschränkten Veranstaltungen
- Um eine möglichst gerechte, gleichmäßige Verteilung der vorhandenen Plätze zu erzielen, sind Seminare und Übungen häufig in Anmeldegruppen zusammengefasst.
- Bei der Anmeldung können Prioritäten für die Veranstaltungen gesetzt werden. Sollten bestimmte Veranstaltungen nicht in Frage kommen, wählen Sie bitte unbedingt „Ausschließen“.
- Sofern Seminare nicht in einer Anmeldegruppe zusammengefasst sind, melden Sie sich bitte nur für das für Sie passende Seminar an.
- Die Platzvergabe erfolgt nach den Anmeldephasen automatisch über STiNE. Teilweise werden die Plätze nach einer Anmeldephase erhöht, um eine Um- bzw. Anmeldung in der nächsten Anmeldephase zu ermöglichen.
- Um sich in einer weiteren Anmeldephase umzumelden bzw. erneut anzumelden, muss zunächst von allen akzeptierten bzw. abgelehnten Veranstaltungen in der selben Anmledegruppe abgemeldet werden.
- In der Ummelde- und Korrekturphase können Sie sich direkt für eventuelle Restplätze anmelden. Eine Priorisierung ist nicht mehr erforderlich. Prüfen Sie bitte wiederholt, ob Sie sich anmelden können – insbesondere in dieser Phase melden sich Studierende verstärkt wieder ab und zu anderen Lehrveranstaltungen um.
Überprüfung der Anmeldung
- Bitte prüfen Sie rechtzeitig vor dem Ende der Ummelde- und Korrekturphase den Erfolg Ihrer Anmeldungen. Prüfen Sie bitte, ob Sie sowohl zur Lehrveranstaltung als auch zur Prüfung angemeldet sind. In Ihrem persönlichen STiNE-Account unter „Meine Prüfungen“ können Sie sehen, zu welchen Prüfungen Sie angemeldet sind.
- Sollten Sie eine Anmeldung vergessen haben, nutzen Sie bitte die nächstmögliche Anmeldephase. Nach Ende der Ummelde- und Korrekturphase ist eine An- bzw. Ummeldung grundsätzlich nicht mehr möglich.
Anmeldung bei einer erneuten Zulassung zum Master
- Wenn Sie bereits in einem Masterstudiengang immatrikuliert waren, erhalten Sie durch die erneute Zulassung ein neues Leistungskonto. Bereits angemeldete oder abgeschlossene Module müssen aus einem alten Leistungskonto ins neue übertragen werden.
- In diesem Fall melden Sie sich bitte frühzeitig im Studienbüro, sobald das neue Leistungskonto in STiNE erscheint. Wir lassen anschließend beim ZPLA die Module umhängen, damit diese im neuen Leistungskonto erscheinen und Sie sich ggf. zu Lehrveranstaltungen anmelden können.
Härtefallregelung zur bevorzugten Zulassung zu Lehrveranstaltungen
Studierende, die aus wichtigem Grund bei der Studienplanung eingeschränkt sind, haben die Möglichkeit, Veranstaltungen zu den ihnen passenden Zeiten bevorzugt zu wählen. Weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Seite zum Härtefallantrag.
Abmeldung von Lehrveranstaltungen
- Sie können sich bis zum letzten Tag der Ummelde- und Korrekturphase von den Veranstaltungen wieder abmelden, wenn Sie sich entschieden haben, nicht daran teilzunehmen. Wir möchten Sie bitten, die Abmeldung rechtzeitig vorzunehmen, damit ggf. der Platz von einer bzw. einem anderen Studierenden genutzt werden kann.
- Sollten Sie während einer laufenden Veranstaltung nicht mehr teilnehmen können oder möchten, informieren Sie bitte die Lehrperson, damit diese Sie inaktiv setzt. Durch die Inaktivsetzung werden Sie automatisch von der entsprechenden Studien- bzw. Prüfungsleistung abgemeldet und müssen die Veranstaltung in einem späteren Semester wiederholen. Eine Abmeldung durch das Studienbüro ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Überschneidung von Lehrveranstaltungen
- Wenn sich Lehrveranstaltungen überschneiden, versuchen Sie zunächst, sich in der nächsten Anmeldephase umzumelden und das Überschneidungsproblem zu lösen. Prüfen Sie bitte auch, ob Sie die Module bzw. Lehrveranstaltungen im vorgesehenen Semester belegen. Eine Überschneidung beim individuellen Studienverlauf ist oft nicht zu vermeiden.
- Liegen Überschneidungen von Lehrveranstaltungen der Erziehungswissenschaft bzw. Sonderpädagogik vor (LV-Nummern beginnen mit 4) und es gibt keine Ausweichmöglichkeit, wenden Sie sich bitte an das Studienbüro.
- Überschneiden sich Lehrveranstaltungen mit oder in den Unterrichtsfächern bzw. Beruflichen Fachrichtungen, melden Sie diese bitte über das Formular beim ZPLA.
Leistungskonto
- Im Leistungskonto werden nur komplett abgeschlossene Module mit allen dazugehörigen Leistungen aufgeführt. Sollten einzelne Lehrveranstaltungen oder Prüfungen noch nicht besucht oder absolviert worden sein, wird das entsprechende Modul nicht angezeigt.
- Bereits erbrachte Leistungen eines Moduls bzw. nicht abgeschlossene Module und zugehörige Veranstaltungen können Sie unter „Teilleistungen“ in STiNE sehen, wenn Sie auf das Kästchen „Prüfungen“ hinter dem jeweiligen Modultitel klicken.
- Wenn in Ihrem Leistungskonto Eintragungen bzw. Noten von abgeschlossenen Modulen der Teilstudiengänge Erziehungswissenschaft oder Sonderpädagogik fehlen, kontrollieren Sie bitte zuerst unter „Teilleistungen“, ob alle Eintragungen der Studien- bzw. Prüfungsleistungen erfolgt und veröffentlicht worden sind. Wenden Sie sich direkt an die jeweilige Lehrperson, sofern Eintragungen noch ausstehen.
- Bei weiteren Problemen und Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Mutterschutz und Schwangerschaft
- Seit Anfang des Jahres 2018 gilt in Deutschland ein neues Mutterschutzgesetz, das erstmalig auch Anwendung auf schwangere und stillende Studentinnen findet. Ziel des Gesetzes ist die verantwortungsvolle Abwägung zwischen dem Gesundheitsschutz für eine stillende oder schwangere Frau und ihr (ungeborenes) Kind einerseits und der selbstbestimmten Entscheidung der Frau über ihre Erwerbstätigkeit bzw. ihre Ausbildung oder ihr Studium andererseits.
- Damit Sie die Schutzrechte nach dem Mutterschutzgesetz in Anspruch nehmen können und die Universität die notwendigen Schritte für Ihren Mutterschutz unternehmen kann, sind wir darauf angewiesen, dass Sie (freiwillig) als schwangere oder stillende Studentin die Universität Hamburg über Ihre Schwangerschaft bzw. Stillzeit informieren.
- Ihre erste Anlaufstelle für die Meldung Ihrer Schwangerschaft ist das ZPLA. Sofern eine Gefährdungsbeurteilung für den Teilstudiengang Erziehungswissenschaft bzw. Sonderpädagogik erforderlich ist oder Sie Unterstützungen benötigen, kontaktieren Sie uns gern per E-Mail( lehramt.ew"AT"uni-hamburg.de).
- Das Familienbüro hilft Ihnen, aus den bestehenden Informationen und Beratungsangeboten zur Vereinbarkeit von Studium und Familie das für Sie richtige zu finden.
- Weitere Informationen finden Sie auch in der Handreichung für schwangere und stillende Studentinnen des Referats Qualität und Recht der Universität Hamburg.
Nachteilsausgleich
Was ist Nachteilsausgleich?
- Studien- und Prüfungsleistungen, Vorgaben für den Verlauf des Studiums sowie weitere Studien- und Prüfungsbedingungen können für Studierende mit langfristigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen – unter bestimmten Voraussetzungen durch auf den Einzelfall ezogene Anpassungen – auf Antrag Studierender chancengleich gestaltet werden („Nachteilsausgleich“).
- Zu den Beeinträchtigungen, die zu einem Nachteilsausgleich führen können, zählen länger andauernde somatische oder psychische Erkrankungen, Teilleistungs-, Autismus-Spektrum- oder andere Störungen im Neurodiversitätsspektrum, motorische Beeinträchtigungen und Beeinträchtigungen des Sehens, Hörens oder Sprechens.
- In einem Nachteilsausgleich können Ihnen verschiedene Maßnahmen genehmigt werden. Diese sollen es Ihnen ermöglichen, Ihre Leistungsfähigkeit im Studium so zu entfalten, wie es Ihnen ohne Beeinträchtigung möglich wäre. Die Maßnahmen beziehen sich i. d. R. auf die Gestaltung von Prüfungsbedingungen oder Lehrveranstaltungen.
Wie beantrage ich nachteilsausgleichende Maßnahmen?
- Die Koordination für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen informiert und berät Sie zum Thema „Studierenden mit Beeinträchtigungen“.
- Sie sollten sich möglichst zu Semesterbeginn um ein Gespräch mit der Koordination der Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen bemühen. Dort erhalten Sie eine Stellungnahme, in welcher Maßnahmen zur Genehmigung empfohlen werden.
Wie kann ich genehmigte Maßnahmen in Anspruch nehmen?
- Sofern Sie ein Empfehlungsschreiben von der Koordination der Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen mit nachteilsausgleichenden Maßnahmen erhalten haben, können Sie Ihren Bedarf direkt mit den Lehrpersonen der Fakultät für Erziehungswissenschaft klären. Ein separater Antrag ist im Teilstudiengang Erziehungswissenschaft bzw. Sonderpädagogik nicht erforderlich.
- Wir unterstützen gern, wenn Sie wider Erwarten Probleme haben.
- Für die bevorzugte Zulassung zu teilnahmebeschränkten Veranstaltungen können Sie einen entsprechenden Härtefallantrag stellen.
Praktika
Praktika in den allgemeinbildenden Lehramtsstudiengängen
- Das Zentrum für Lehrkräftebildung Hamburg (ZLH) koordiniert alle Praxisphasen der allgemeinbildenden Lehrämter (LAGS, LAS-G, LASek, LAS-Sek, LAGym bzw. LAPS). Informationen zum Erkundungs-, Orientierungs- bzw. Kernpraktikum erhalten Sie direkt vom ZLH. Bei organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an das jeweilige Praktikumsbüro.
- Studierende melden sich selbst in den Anmeldephasen zu einem Vorbereitungsseminar in den Modulen Erkundungspraktikum (SP0L1) und Orientierungspraktikum (EW0P1, EW0P2, EW0PAQ) in STiNE an. Die Zuteilung eines Praktikumsplatzes erfolgt durch das ZLH.
- Die KP-Seminare werden durch das ZLH zugeteilt. Die Anmeldung zu den Seminaren nimmt das Studienbüro anhand der Zuteilung vom ZLH vor. Eine eigenständige Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Zuteilung eines Praktikumsplatzes erfolgt durch das ZLH.
Praktika im Lehramt an berufsbildenden Schulen
- Für das Orientierungs- und Kernpraktikum im Lehramt an berufsbildenden Schulen ist das Praktikumsbüro im Arbeitsbereich Berufs- und Wirtschaftspädagogik zuständig.
- Studierende melden sich selbst in den Anmeldephasen zu einem Seminar I im Modul „Erkundung im berufs- und wirtschaftspädagogischen Praxisfeld“ (BWP0EP) in STiNE an. Die Zuteilung eines Praktikumsplatzes und die Ummeldung zum Seminar II erfolgen durch das Praktikumsbüro.
- Die KP-Seminare werden durch das Praktikumsbüro zugeteilt. Die Anmeldung zu den Seminaren sowie die Zuteilung eines Praktikumsplatzes nimmt das Praktikumsbüro vor. Eine eigenständige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Prüfungen (An-, Ab- und Krankmeldung, Wiederholung)
Anmeldung zu Prüfungen
Allgemeines
- Die Art und Weise der Prüfungsanmeldung ist an die Art der Prüfung angepasst.
- So wird zwischen nicht-veranstaltungsgebundenen „Lernklausuren“, zu denen es auch keine alternative Prüfungsart gibt (z. B. Fachdidaktik Mathematik/FDGM), und anderen Prüfungsformaten, die sinnlogisch an eine zugehörige Lehrveranstaltung gekoppelt sind, unterschieden.
- In jedem Fall findet die Anmeldung zur Prüfung mit der Anmeldung zur Lehrveranstaltung statt. Bitte kontrollieren Sie bis zum Ende der Ummelde- und Korrekturphase unter „Meine Prüfungen“ in STiNE, ob alle Prüfungsanmeldungen vorliegen.
- Studierende, die die erforderlichen Studienleistungen nicht erbringen oder die Lehrveranstaltung abbrechen, werden inaktiv gesetzt und damit automatisch von der Prüfung abgemeldet, sodass kein Prüfungsversuch „verloren geht“. Sie können sich in einem späteren Semester selbst über STiNE erneut zu dieser Lehrveranstaltung anmelden.
Anmeldung zu Lernklausuren
- Folgende Hinweise gelten nur für die Vorlesungsklausuren in den Modulen Einführung in die Fachdidaktik Mathematik (EW0FDl1), Fachdidaktisches Grundlagenstudium Mathematik (EW0FDGM bzw. EW00FDGM) sowie Einführung in die Pädagogische Psychologie (BWP0PP, EW0PPF1 bzw. EW0PPF2).
- Bei der Anmeldung können Sie wählen, ob Sie den 1. oder den 2. Klausurtermin wahrnehmen oder die Klausur in einem späteren Semester schreiben möchten. Diese Entscheidung kann bis zum Ende der Ummelde- und Korrekturphase problemlos und beliebig oft geändert werden. Darüber hinaus ist es möglich, eine Prüfungsabmeldung oder Terminänderung auch noch während der Vorlesungszeit bis 7 Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin vorzunehmen.
- Wird die Option „in einem späteren Semester“ gewählt, erhalten Sie eine automatische E-Mail zur Erinnerung, dass diese Option gewählt wurde und damit keine Anmeldung zur Prüfung erfolgt ist. In den Folgesemestern wird Ihnen die Möglichkeit gegeben, sich selbst über STiNE zur Prüfung anzumelden, nicht jedoch erneut für die Lehrveranstaltung, sofern Sie dort nicht inaktiv gesetzt wurden. Die Prüfungsanmeldemöglichkeit gibt es auch für diejenigen Studierenden, die sich während der dafür vorgesehenen Prüfungsum- und -abmeldephase von der Prüfung abgemeldet haben.
Anmeldung zu lehrveranstaltungsbegleitenden Prüfungen bzw. Modulprüfungen
- Im Fall von Prüfungen, die an eine Lehrveranstaltung gekoppelt sind, oder Modulprüfungen, findet die Prüfungsanmeldung mit der Veranstaltungs- bzw. Modulanmeldung statt.
- Im Falle von Hausarbeiten, Portfolios, Berichten u. ä. wird kein Abgabetermin hinterlegt, sondern dieser wird (individuell) direkt mit den Lehrenden vereinbart.
- Im Falle von veranstaltungsbezogenen Klausuren und mündlichen Prüfungen werden ebenfalls keine Prüfungsdetails (wie z. B. Termine, Räume usw.) in den Prüfungsdetails in STiNE hinterlegt, sondern (individuell) direkt mit den Lehrenden vereinbart. Die Klausurtermine sind in den Veranstaltungsterminen ausgewiesen.
Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen
- Wer Sie im laufenden Semester den ersten Prüfungsversuch nicht bestehen, können Sie sich für den zweiten Prüfungsversuch per Formular über das Studienbüro anmelden.
- Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung in einem späteren Semester, egal in welchem Format oder bei welcher Lehrperson, erfolgt ebenfalls per Formular.
- Eine Übermittlung des von Ihnen und der Lehrperson unterschriebenen Antrags per E-Mail( lehramt.ew"AT"uni-hamburg.de) ist ausreichend.
Besonderheit Lehramt für Sonderpädagogik (ohne Profilbildung)
- Studierende im „alten“ Masterstudiengang Lehramt für Sonderpädagogik (ohne Profilbildung) müssen sich explizit für die Prüfungen der sonderpädagogischen Modulen (00k-) anmelden.
- Die Prüfungsanmeldephase lautet: 01.11. bis 15.01. im WiSe und 15.04. bis 15.06. im SoSe.
Abmeldung von Prüfungen
Allgemeines
- Bis zum Ende der Ummelde- und Korrekturphase kann problemlos von einer Lehrveranstaltung und deren Prüfung abgemeldet werden. Eine Abmeldung von der Prüfung allein ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
- Wenn Sie sich im Laufe des Semesters entscheiden, nicht (mehr) an der Prüfung teilzunehmen, oder wenn Sie die erforderlichen Studienleistungen in der Lehrveranstaltung nicht erbringen bzw. diese abbrechen, können Sie sich von der Lehrperson inaktiv setzen.
- Mit der Inaktivsetzung werden Sie automatisch von der Prüfung abgemeldet, sodass kein Prüfungsversuch „verloren geht“. Sie können sich in einem späteren Semester selbst über STiNE erneut zu dieser Lehrveranstaltung (inkl. Prüfung) anmelden.
Abmeldung von Lernklausuren
- Folgende Hinweise gelten nur für die Vorlesungsklausuren in den Modulen Einführung in die Fachdidaktik Mathematik (EW0FDl1), Fachdidaktisches Grundlagenstudium Mathematik (EW0FDGM bzw. EW00FDGM) sowie Einführung in die Pädagogische Psychologie (BWP0PP, EW0PPF1 bzw. EW0PPF2).
- Bis 7 Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin kann eine Prüfungsab- oder -ummeldung über STiNE vorgenommen werden.
Krankmeldung von Prüfungen
- Für Krankmeldung jeglicher Art wird grundsätzlich ein ärztliches Attest benötigt.
- Sofern Sie eine Prüfung aufgrund von Krankheit nicht wahrnehmen können und diese auch nicht mehr im gleichen Semester antreten möchten, reichen Sie bitte das entsprechende Formular beim zuständigen ZPLA ein, damit die Krankmeldung in STiNE vermerkt wird. Dies gilt auch für die Lernklausuren in den Vorlesungen Einführung in die Fachdidaktik Mathematik (EW0FDl1), Fachdidaktisches Grundlagenstudium Mathematik (EW0FDGM bzw. EW00FDGM) sowie Einführung in die Pädagogische Psychologie (BWP0PP, EW0PPF1 bzw. EW0PPF2).
- In allen anderen Fällen können Sie i. d. R. Ihren Bedarf direkt mit der Lehrperson klären und das weitere Vorgehen vereinbaren.
Wiederholung von Prüfungen
Wiederholung von Studienleistungen
- Lehrveranstaltungsbegleitende Studienleistungen (in STiNE als „Studienleistung Modul“ bezeichnet) sind didaktisch ausgerichtete Lehr- und Lernkontrollen, deren Zielsetzung nicht die individuelle Leistungsbeurteilung im Quervergleich, sondern die Gestaltung bzw. die Beurteilung des Lehr- und Lernprozesses ist.
- Studienleistungen können benotet werden. Das Ergebnis einer Studienleistung geht nicht in die Modulnote ein. Nicht erfolgreich erbrachte Studienleistungen können beliebig oft wiederholt werden.
Wiederholung von Prüfungen
- Prüfungen (und Studienleistungen als Prüfungsart) können dreimal wiederholt werden.
- Für die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung reichen Sie bitte den von Ihnen und der Lehrperson unterschriebenen Antrag per E-Mail( lehramt.ew"AT"uni-hamburg.de) im Studienbüro ein.
Prüfungsausschuss
- Die an der Lehramtsausbildung beteiligten Hochschulen haben zwei zentrale Prüfungsausschüsse für die Lehramtsstudiengänge eingerichtet. Die zentralen Prüfungsausschüsse sind für die Organisation der fakultäts- und hochschulübergreifenden Prüfungen und die Einhaltung sowie die Umsetzung der Bestimmungen dieser Prüfungsordnung zuständig. Geschäftsstelle der zentralen Prüfungsausschüsse ist das ZPLA; es führt die laufenden Geschäfte nach Maßgabe der zentralen Prüfungsausschüsse oder der bzw. des Vorsitzenden.
- An der Fakultät für Erziehungswissenschaft gibt es zwei dezentrale Prüfungsausschüsse für die Lehramtsstudiengänge, die die fachspezifischen Aufgaben der Prüfungsorganisation (z. B. Bestellung von Prüferinnen und Prüfern, Anrechnung von erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen, Widersprüche in Prüfungsangelegenheiten usw.) innerhalb der Teilstudiengänge Erziehungswissenschaft und Sonderpädagogik verantworten. Die Kontaktaufnahme erfolgt über das Studienbüro.
Prüfungsordnungen, Fachspezifische Bestimmungen und Modulbeschreibungen
Ihr Studium wird insbesondere durch zwei Arten von Ordnungen geregelt:
- Die Prüfungsordnung (PO) regelt übergeordnete Aspekte Ihres Studiums und legt Ihre Rechte und Pflichten im Studium fest. Die allgemeinen, für alle Teilstudiengänge verbindlichen Regelungen sind in den Prüfungsordnungen für die Abschlüsse „Bachelor of Arts“ und „Bachelor of Science“ bzw. „Bachelor of Education“ und „Master of Education“ für alle Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg beschrieben. Diese Ordnung gilt auch für die weiteren an der Lehramtsausbildung beteiligten Hochschulen in Hamburg, d. h. die Hochschule für bildende Künste Hamburg, die Hochschule für Musik und Theater Hamburg, die Hochschule für Angewandte Wissenschaften und die Technische Universität Hamburg.
- Die PO wird um die Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) ergänzt. Hier werden beispielsweise der Aufbau und Besonderheiten zur Lehre und zu den Prüfungen Ihres Teilstudienganges sowie Inhalte, Lernziele, Details zu den Modulen (Modulbeschreibungen) geregelt. Je nach Zeitpunkt Ihres Studienbeginns gelten unterschiedliche Fassungen der FSB. Welche FSB für Sie gelten, entnehmen Sie den Hinweisen zur Gültigkeit in den jeweiligen Satzungen.
- Beachten Sie ggf. auch die Änderungen, die i. d. R. in separaten Dokumenten bekannt gegeben werden.
- Soweit Sie weiterführende Fragen haben, kontaktieren Sie das Studienbüro gern.
Psychologische Beratung
Viele Studierende erleben während ihres Studiums Belastungs- oder Krisensituationen, die sie nicht aus eigener Kraft bewältigen können. Die Psychologischen Beratung ist ein kostenfreies Angebot und unterstützt Studierende dabei, persönliche und alltagsbezogene Herausforderungen, studienbezogene Schwierigkeiten oder psychische Probleme zu bewältigen. Weiterführende Informationen sowie Beratungsangebote finden Sie bei der Psychologischen Beratung.
Rentenausfallzeitbescheinigung
Eine Rentenausfallzeitbescheinigung können Sie über das Kontaktformular des Campus-Centers anfordern.
Studienberatung
- Allgemeine Gruppenberatungen zur Studienorientierung und Studienauswahl für Studieninteressierte finden grundsätzlich im Campus-Center statt.
- Zur Studienstruktur bzw. zum Studienverlauf in der Erziehungswissenschaft und Sonderpädagogik können Sie unsere offenen Sprechstunden in Anspruch nehmen oder einen Termin zur Einzelberatung per E-Mail( lehramt.ew"AT"uni-hamburg.de) vereinbaren. Nennen Sie uns möglichst einige Stichpunkte bei einer Terminanfrage.
- Wenn Sie Fragen zu einem Unterrichtsfach oder einer Beruflichen Fachrichtung haben, steht das jeweilige Studienbüro für Beratungen zur Verfügung.
Transcript of Records (ToR, Leistungsnachweis)
- Ein Transcript of Records (ToR) dokumentiert die Studien- und Prüfungsleistungen der Studierenden durch eine standardisierte Aufstellung der absolvierten Lehrveranstaltungen und Module, der jeweils erzielten Leistungspunkte und Noten.
- Die Austellung eines Transcripts kann formlos beim zuständigen ZPLA beantragt werden.
Unfallanzeige
- Eine Unfallanzeige ist zu erstatten, wenn Sie als Studierende:r durch eine mit dem Besuch der Einrichtung zusammenhängende Tätigkeit oder durch einen Wegeunfall (z. B. Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Einrichtung) so verletzt werden, dass Sie ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen müssen.
- Sofern der Unfall im Zusammenhang mit einer Lehrveranstaltung der Fakultät für Erziehungswissenschaft steht, reichen Sie bitte die Unfallanzeige per E-Mail( Infra-Orga-EW"AT"uni-hamburg.de) bei der Fakultätsverwaltung ein.
- Sollte der Unfall eine Lehrveranstaltung der Unterrichtsfächer bzw. Beruflichen Fachrichtungen betreffen, wenden Sie sich bitte an das jeweilige Studienbüro.
Vorbereitungsdienst (Referendariat)
Alle wichtigen Informationen zum Vorbereitungsdienst finden Sie im Zentrum für Lehrkräftebildung Hamburg (ZLH). Die Mitarbeiter:innen dort unterstützen Sie gern bei weiteren Fragen.
Widerspruch in Prüfungsangelegenheiten
- Wenn Sie mit der Bewertung einer Studien- oder Prüfungsleistung nicht einverstanden sind, können Sie zunächst das Gespräch mit der Lehrperson suchen und ggf. dort die Einsicht in die Prüfungsleistung in Anspruch nehmen. Wenn die Bewertung für Sie auch nach einem Gespräch mit der oder dem Prüfenden fehlerhaft erscheint, können Sie sich an die Beschwerdestelle in Prüfungsangelegenheiten der Fakultät wenden oder alternativ Widerspruch einlegen.
- Widersprüche gegen Prüfungsverfahren und gegen Prüfungsentscheidungen in allen Teilstudiengängen in Ihrem Lehramtsstudium sind bei der oder dem Vorsitzenden des zentralen Prüfungsausschusses der Bachelor- bzw. Master-Lehramtsstudiengänge innerhalb eines Monats, sofern eine Rechtsbehelfsbelehrung erteilt wurde, sonst innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe der Bewertung, einzureichen.
- Bitte reichen Sie Ihre Widersprüche in schriftlicher Form und fristgerecht an folgende Adresse ein: Geschäftsstelle des Zentralen Prüfungsausschusses für die Bachelor-Lehramtsstudiengänge (BAPAL) bzw. für die Master-Lehramtsstudiengänge (MAPAL), Zentrales Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen, Bogenallee 11, 20144 Hamburg.
- Weitere Informationen zur Bedeutung und zum Ablauf von Widerspruchsverfahren im Bereich von Studium und Lehre finden Sie in der entsprechenden Handreichung des Referats Qualität und Recht der Universität Hamburg.