Erziehungs- und Bildungswissenschaft (M.A.)
Inhalte
Der Masterstudiengang Erziehungs- und Bildungswissenschaft vermittelt weiterführende Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden des Faches Erziehungswissenschaft. Auf der Basis dieses forschungsorientierten Studiums sollen die Studierenden eine wissenschaftliche berufliche Tätigkeit oder eine berufliche Tätigkeit auf wissenschaftlicher Basis ausüben können. Das Studium soll zur Fortsetzung der akademischen Ausbildung im Rahmen einer Promotion befähigen.
Lernziele:
- Selbständige Arbeit mit wissenschaftlichen Methoden und Erkenntnissen
- Kritische Beurteilung und Weiterentwicklung der Grundlagen des eigenen Faches
- Anwendung des Wissens und der Problemlösungsfähigkeiten in neuen oder unvertrauten Zusammenhängen innerhalb der Erziehungs- und Bildungswissenschaft oder in multidisziplinären Kontexten
- Selbstorganisierte Durchführung von Forschungsarbeiten
- Kommunikation über eigene Schlussfolgerungen sowie das Wissen und die Prinzipien, die ihnen zugrunde liegen, mit Expertinnen und Experten bzw. mit Adressatinnen und Adressaten
Studierende haben die Möglichkeit, zwischen zwei Profilbereichen zu wählen:
- Der Profilbereich Bildungstheorie und Empirische Bildungsforschung (BuEB) bietet eine innovative Verknüpfung zweier gut etablierter Ausrichtungen der Erziehungswissenschaft: der Bildungstheorie und der empirischen Bildungsforschung.
Damit trägt er der Entwicklung Rechnung, dass heute ein hoher gesellschaftlicher und bildungspolitischer Bedarf an empirisch fundierten Erkenntnissen über Erziehungs-, Sozialisations- und Bildungsprozesse besteht.
Mehr erfahren Sie in unserem Informationsflyer sowie in der Vorstellung des Profilbereichs BuEB. - Der Profilbereich Partizipation und Lebenslanges Lernen (PuLL) zielt auf eine wissenschaftliche Qualifikation für eine querschnittsorientierte Pädagogik und Politik, die der Spezifik und Heterogenität sowie den Zusammenhängen der Themen- und Problemstellungen der Felder und Adressaten gerecht wird.
Mehr erfahren Sie in unserem Informationsflyer sowie in der Vorstellung des Profilbereichs PuLL.
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für das Studium ist ein erfolgreich absolviertes Bachelorstudium in Erziehungs- und Bildungswissenschaft (bzw. ein äquivalenter Abschluss).
Allgemeine Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen finden sich im Campus Center. Von der Fakultät gibt es außerdem zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen und ergänzende Regeln zum Auswahlverfahren.
Eine Anerkennung von Studien- und/oder Prüfungsleistungen aus anderen Hochschulen oder anderen Studiengängen kann erst nach einer Immatrikulation in dem Studiengang, für den die Anerkennung erfolgen soll, geprüft werden. Um Ihre Leistungen anerkennen zu können, vereinbaren Sie bitte einen Termin unter folgenden Mailadresse: EW-MA.Anerkennung.ew@uni-hamburg.de (EW-MA.Anerkennung.ew"AT"uni-hamburg.de )
Für die Anerkennung ausländischer Studiennachweise gibt es einen separaten Beauftragten.
Abschluss und Berufsperspektiven
Die bestandene Masterprüfung ist ein zweiter berufsqualifizierender Abschluss, für den der akademische Grad Master of Arts (M.A.) verliehen wird. Das Studium soll zur Fortsetzung der akademischen Ausbildung im Rahmen einer Promotion befähigen.
Einen ausführlichen Auszug über mögliche Arbeitsfelder für Studierende mit dem Hauptfach Erziehungs- und Bildungswissenschaft bietet das Zentrum für außerschulische Praxis (ZaP)
Bewerbung
Eine Bewerbung ist direkt bei der Universität Hamburg jeweils zum Wintersemester möglich. Sie erfolgt online und zusätzlich dazu schriftlich. Das Online-Bewerbungsportal ist hierfür vom 1.6. bis 15.7. eines jeden Jahres freigeschaltet.
Bitte schicken Sie unbedingt Ihre ausgedruckte Bewerbung (nach Versenden der Onlinebewerbung), zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an:
Universität Hamburg
Studien- und Prüfungsbüro Erziehungswissenschaft
Von-Melle-Park 8
20146 Hamburg
Beratung
Beratung und Informationen aus der Fakultät für Erziehungswissenschaft bieten
- für Studierende: das Studien- und Prüfungsbüro (StuP) der Erziehungswissenschaft
Vorab lohnt es sich, bei den FAQ des StuP zu schauen, ob sich die Fragen damit klären lassen.
Fakultätsübergreifende Informationen und Beratung bieten
- die zentrale Studienberatung der Universität und
- der universitäre Service für Studierende.
Außerdem finden sich im Campus-Center umfangreiche Informationen zum Studienangebot.
Studienbeginn und Studienvorbereitung
Das Studium beginnt jeweils zum Wintersemester. Zum Einstieg ins Studium wird eine Begrüßungs- und Informationsveranstaltung für die Masterstudiengänge angeboten. Weitere Informationen und einen Ablaufplan finden sich auf der Homepage der Fakultät unter Orientierungseinheit -> Termine (ganz unten auf der Seite).
In der Studieneingangsphase sind die Studierenden verpflichtet, an einer Studienfachberatung teilzunehmen. Die Studienfachberatung erfolgt in der Regel durch Lehrende des Studiengangs.
Studienstruktur und -dauer
Der Masterstudiengang Erziehungs- und Bildungswissenschaft ist ein viersemestriger Studiengang, der jeweils zum Wintersemester beginnt. Insgesamt müssen darin 120 Leistungspunkte (LP) erworben werden.
Diese setzen sich zusammen aus dem Pflichtbereich Allgemeine Erziehungswissenschaft (29 LP), dem Berufspraktikum (14 LP) und einem von zwei möglichen Profilbereichen (29 LP):
- Bildungstheorie und Empirische Bildungsforschung (BuEB)
- Partizipation und Lebenslanges Lernen (PuLL)
Die Profilbereiche bestehen jeweils aus einem Grundlagenmodul, einem Handlungsfeld-/Kompetenzmodul und einem Vertiefungsmodul.
Hinzu kommt ein 18 LP umfassender Wahlbereich, der sowohl für Querschnittsthemen wie Heterogenität, Neue Medien und Bildungsforschung als auch für Vertiefungen mit erwachsenen-, sozial- und behindertenpädagogischen Inhalten genutzt werden kann.
Das Abschlussmodul besteht aus der Masterarbeit (30 LP).
Relevante Regelungen zur Studienstruktur und -dauer enthalten folgende Dokumente:
Die Prüfungsordnung enthält u.a. Regelungen
- zur Studienfachberatung,
- zur Regelstudienzeit und deren Überschreitung sowie
- zur Anerkennung von studien- und berufspraktischen Zeiten, Studien- und Prüfungsleistungen.
Die Fachspezifischen Bestimmungen (FSB)
- konkretisieren die Studienziele
- geben eine Übersicht über die im Studiengang enthaltenen Module
- regeln konkret die Vergabe von Leistungspunkten (LP)
- beschreiben ausführlich die einzelnen Module, mögliche Prüfungsarten und zu erwerbende Leistungspunkte
Studien- und Prüfungsleistungen (inkl. Praktika), die an anderen Hochschulen oder in anderen Studiengängen erworben wurden, können anerkannt werden, wenn keine wesentlichen Unterschiede zwischen den erworbenen und den im aktuellen Studiengang zu erwerbenden Kenntnissen und Fähigkeiten bestehen.
Prüfungen und Abschlussmodul
Um Module erfolgreich abzuschließen, müssen Studienleistungen erbracht und eine Modulabschlussprüfung bestanden werden. Die Art und Termine der Studien- und Prüfungsleistung legt der/die Dozent/in der Lehrveranstaltung fest. Damit diese Leistungen auf dem Studienkonto berücksichtigt werden können, ist es unbedingt nötig zur Lehrveranstaltung und zu genau diesem Prüfungstermin in Stine angemeldet zu sein.
Über STiNE, das Studien-Infonetz der Universität Hamburg, werden die Lehre, das Studium und die Prüfungen verwaltet. Über STiNE haben Sie sich bereits für das Studium beworben und über STiNE melden Sie sich für Lehrveranstaltungen, Module und Prüfungen an. Dabei werden in STiNE alle Ihre Studien- und Prüfungsleistungen im Rahmen einer digitalen Prüfungsakte gespeichert. Aus dieser Prüfungsakte wird am Ende Ihres Studiums auch Ihr Zeugnis erstellt. Achten Sie also darauf, dass die in STiNE enthaltenen Daten immer auf dem aktuellen Stand sind!
Die Prüfungsordnung
- benennt Prüfungsleistungen und Wiederholmöglichkeiten
- regelt die Bewertung von Prüfungsleistungen
Die Fachspezifischen Bestimmungen
- konkretisieren die Formen von Modulprüfungen und die jeweiligen Anforderungen;
- listen auf, wie viele Leistungspunkte für verschiedene Formen von Studienleistungen und Prüfungen vergeben werden.
Das Abschlussmodul beinhaltet die Erstellung der Masterarbeit. Mit der Masterarbeit soll der Nachweis erbracht werden, dass der Kandidat bzw. die Kandidatin in der Lage ist, eine Forschungsfrage aus dem Bereich der Erziehungswissenschaft selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten, Ergebnisse zu erzeugen und daraus konzeptionelle Konsequenzen zu entwickeln
Die Gesamtdauer des Abschlussmoduls, von der Anmeldung bis zur Ausgabe des Zeugnisses, beträgt ca. 33 Wochen, davon 23 Wochen Bearbeitungszeit. Unter dem Menüpunkt "Studium -> Prüfungen" finden sich ausführliche Informationen zur Masterarbeit.
Die Prüfungsberechtigung für die Masterarbeit ist an verschiedene Faktoren gekoppelt, die sich bei den einzelnen Lehrenden auch ändern können. Deshalb ist anzuraten, in Zweifelsfällen vorab zu klären, ob eine Abschlussarbeit betreut werden kann oder nicht. Auskünfte hierzu erhalten Sie beim Referenten für das Prüfungswesen oder bei dem für Sie zuständigen Prüfungsausschuss.
Regelungen und Spezifikationen sind außerdem in der Prüfungsordnung und den Fachspezifischen Bestimmungen zu finden.
Für die Organisation der Prüfungen und andere in der Prüfungsordnung festgelegte Aufgaben ist der Prüfungsausschuss zuständig. Dazu zählt z.B. die Auslegung der Prüfungsordnungen. Für Streitfälle gibt es eine Beschwerdestelle für Prüfungsangelegenheiten und einen Widerspruchsausschuss für Prüfungsangelegenheiten.
Praktikum
Der Masterstudiengang verlangt ein Berufspraktikum während der vorlesungsfreien Zeit. Dieses wird idealerweise zwischen dem 2. und 3. Semester absolviert.
Das Zentrum für außerschulische Praxis (ZaP) informiert, berät und vermittelt Studierenden des Fachbereichs Erziehungswissenschaft Kontakte zu Praxisfeldern außerhalb der Schule. Manche Fragen beantworten auch die FAQ des ZaP.
Ein Praktikum kann auch im Ausland absolviert werden, sofern es in einem pädagogischen (nicht pflegerischen) Aufgabengebiet liegt und durch pädagogische Fachkräfte angeleitet ist. Zu Fragen der Organisation und Finanzierung eines Praktikums im Ausland berät das Referat Internationalisierung der Fakultät. Weitere Informationen.
Studium im Ausland
Sie möchten ein oder mehrere Semester im Ausland studieren? Das ist im Masterstudium prinzipiell zwischen dem 2. und 4. Semester möglich.
Das Referat Internationalisierung der Fakultät für Erziehungswissenschaft berät Sie individuell bei der Vorbereitung und Organisation, der Durchführung sowie der Nachbereitung Ihres Auslandsaufenthalts.
Außerdem gibt es regelmäßig zentrale Info-Veranstaltungen.
Informationen der Fakultät für Erziehungswissenschaft zu den verschiedenen Programmen und Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie unter Outgoing students.
Darüber hinaus gibt es von der Universität Hamburg eine zentrale Seite, die über Stipendien- und Austauschprogramme informiert.
Fristen und Formulare
Das Studien- und Prüfungsbüro veröffentlicht Termine und Fristen zu folgenden Punkten:
- Bewerbung zum Studiengang
- Wahlphasen für Lehrveranstaltungen (genaue Termine der Anmeldephasen in STiNE)
- Anmeldephasen für Modulprüfungen
- Abmeldefristen für Modulprüfungen
Eine Sammlung verschiedener studienrelevanter Formulare finden sich ebenfalls beim Studien- und Prüfungsbüro.
zum außerschulischen Praktikum
Das Berufspraktikum sollte zwischen dem 2. und 3. Mastersemester absolviert werden. Dazu wird dringend empfohlen: Fangen Sie rechtzeitig an, Ihr Praktikum zu planen. Das Finden guter Praktikumsplätze benötigt meist einen zeitlichen Vorlauf. Beginnen Sie mit der Suche bereits am Ende des ersten Master-Semesters im Januar und Februar, wenn das Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit des Sommersemesters absolviert werden soll.
Eine Broschüre mit weiteren Informationen und Formulare hält das ZaP bereit.
zur Masterarbeit
Für die Masterarbeit gibt es keine festgelegten Zeitfenster. Es ist mit einer Gesamtdauer von 33 Wochen zu rechnen, so dass sich aus dem Termin, zu dem man das Studium abgeschlossen haben möchte, der späteste Termin der Anmeldung ergibt. Der früheste Zeitpunkt für die Anmeldung der Masterarbeit ist das dritte Mastersemester.
Unter "Prüfungen -> Informationen zur Masterarbeit" finden sich weitere Informationen zu Anmeldung und Abgabe der Arbeit sowie die nötigen Formulare und Merkblätter.
Studiengangleitung und Modulverantwortliche
Downloads und Links
- Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen (EuB)
- Auswahlverfahren (Regelungen)
- Broschüre zum Berufspraktikum
- Fachspezifische Bestimmungen
- Flyer Profilbereich BuEB
- Flyer Profilbereich PuLL
- Profilbereich BuEB (PPT)
- Profilbereich PuLL (PPT)
- Prüfungsordnung
- Zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen