Erziehungs- und Bildungswissenschaft (B.A.)
Inhalte
Der Bachelor-Studiengang Erziehungs- und Bildungswissenschaft vermittelt
- theoretische und methodische Grundlagen der Erziehungswissenschaft,
- theoretische und berufsfeldbezogene Fachkenntnisse sowie
- Handlungskompetenzen in einem Studienschwerpunkt.
Er fördert die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Schlüsselproblemen sowie dem eigenen Handeln in sozialen, beruflichen und gesellschaftlichen Bezügen
Lernziele:
- selbstständige und kritische Aneignung erziehungswissenschaftlicher Theorien und Methoden
- Analyse von Erziehungs- und Bildungsproblemen der Gegenwart mit Hilfe erziehungswissenschaftlicher Theorien, Begriffe und Methoden
- Eigenverantwortliche Anwendung der erworbenen Kenntnisse im Berufsleben
Die Studierenden wählen neben dem verbindlichen Hauptfach Allgemeine Erziehungswissenschaft einen von drei Studienschwerpunkten:
- Sozialpädagogik/Kinder- und Jugendbildung
- Erwachsenen- und Weiterbildung
- Behindertenpädagogik – Inklusion und Partizipation bei Behinderung und Benachteiligung
Außerdem haben Studierende mit dem Fachüberschreitenden Bereich („FüB“) und dem Wahlbereich die Gelegenheit dazu,
- sich in geöffneten Lehrveranstaltungen mit Wissenschaften anderer Fächer an der Universität Hamburg auseinandersetzen [Studium Generale, derzeit: „Wahlbereich“]
- Erfahrungen in pädagogischen Berufsfeldern gewinnen und reflektieren (vor allem durch universitär vor- und nachbereitete Praktika) [Studium Professionale]
- sich mit der eigenen Person und dem Handeln in sozialen Bezügen auseinandersetzen (z.B. Selbstreflexion, Kommunikation, Konflikte, Diversität) [Studium Sociale et Personale]
- sich mit der Verantwortung von Wissenschaft und ihrer Mitwirkung an der Bearbeitung gesellschaftlicher Schlüsselprobleme auseinandersetzen (z.B. Studienprojekte, Ethik).
Die Bachelorprüfung stellt einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss in pädagogischen Handlungsfeldern dar, insbesondere in den Arbeitsfeldern und Aufgabengebieten des Studienschwerpunktes. Außerdem ermöglicht sie die Fortsetzung der wissenschaftlichen Ausbildung in einem Masterstudiengang der Erziehungs- und Bildungswissenschaft oder einem verwandten Fach.
In diesem Video aus der Reihe "Was wie wofür studieren" wird das Studium der Erziehungs- und Bildungswissenschaft sowie das Lehramtsstudium beschrieben.
Zulassungsvoraussetzungen
Allgemeine Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen finden sich im Campus Center.
Für ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber sowie für Bewerber und Bewerberinnen für ein höheres Fachsemester gibt es ergänzende Regeln zum Auswahlverfahren.
Eine Anerkennung von Studien- und/oder Prüfungsleistungen aus anderen Hochschulen oder anderen Studiengängen kann erst nach einer Immatrikulation in dem Studiengang, für den die Anerkennung erfolgen soll, geprüft werden.
Für die Anerkennung ausländischer Studiennachweise gibt es einen separaten Beauftragten.
Abschluss und Berufsperspektiven
Der Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) ermöglicht es, die wissenschaftliche Ausbildung in einem Masterstudiengang fortzusetzen. Außerdem eröffnet er folgende Berufsperspektiven:
- Absolventinnen und Absolventen erhalten eine erste berufliche Qualifikation, um in pädagogischen Arbeitsfeldern tätig zu sein.
- Betreuungstätigkeiten in Schulen und anderen Institutionen im schulischen Umfeld oder in sozial-, behinderten- und inklusionspädagogischen Einrichtungen
- Mitarbeit in Aus- und Weiterbildung, Wirtschaft und Verwaltung sowie in Bildungsplanung und Bildungspolitik
Einen ausführlichen Auszug über mögliche Arbeitsfelder für Studierende mit dem Hauptfach Erziehungs- und Bildungswissenschaft bietet das Zentrum für außerschulische Praxis (ZaP)
Bewerbung
Eine Bewerbung ist direkt bei der Universität Hamburg jeweils zum Wintersemester möglich. Sie erfolgt online. Das Online-Bewerbungsportal ist hierfür vom 1.6. bis 15.7. eines jeden Jahres freigeschaltet.
Für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung gibt es spezielle Regelungen und Ansprechpersonen für die Studienfachberatung. Beachten Sie bitte auch die abweichenden Bewerbungsfristen!
Beratung und Information
Beratung und Informationen aus der Fakultät für Erziehungswissenschaft bieten
- für Studierende: das Studien- und Prüfungsbüro (StuP) der Erziehungswissenschaft
Vorab lohnt es sich, bei den FAQ des StuP zu schauen, ob sich die Fragen damit klären lassen.
Fakultätsübergreifende Informationen und Beratung bieten
- die zentrale Studienberatung der Universität und
- der universitäre Service für Studierende.
Außerdem finden sich im Campus-Center umfangreiche Informationen zum Studienangebot.
Studienbeginn und Studienvorbereitung
Das Studium beginnt jeweils zum Wintersemester. Zum Einstieg ins Studium wird für Erstsemester eine Orientierungseinheit (OE) angeboten. Dort lernen Sie auch andere Studienanfängerinnen und -anfänger kennen.
Die Orientierungseinheit findet in der Woche vor Vorlesungsbeginn des Wintersemesters statt und wird von dafür geschulten Studierenden aus höheren Semestern selbst organisiert.
Weitere Informationen und Termine finden sich auf der Homepage der Fakultät unter Orientierungseinheit für Studienanfänger.
Im Anschluss an die OE gibt es nun auch ein Tutorium Orientierung & Reflexion, das über drei Semester geht. Es bearbeitet Fragen u.a. Fragen zur Studiengestaltung und zum wissenschaftlichen Arbeiten. Die Teilnahme kann auf den Wahlbereich angerechnet werden (3 LP).
Das Campus Center bietet außerdem Informationen für Erstsemester und eine Checkliste zum Studienbeginn.
Studienstruktur und -dauer
Dieser Studiengang ist auf sechs Semester ausgelegt und besteht aus einem Hauptfach, einen Nebenfach, einem fachüberschreitenden Bereich und einem Wahlbereich.
75% der 180 Leistungspunkte (LP) werden im Rahmen des Fachstudiums in Haupt- (90 LP) und Nebenfach (45 LP) erworben
Das Hauptfachstudium der Erziehungs- und Bildungswissenschaft umfasst Veranstaltungen der Allgemeinen Erziehungswissenschaft sowie Veranstaltungen in einem gewählten Schwerpunkt:
- Sozialpädagogik/ Kinder- und Jugendbildung
- Erwachsenen- und Weiterbildung
- Behindertenpädagogik – Inklusion und Partizipation bei Behinderung und Benachteiligung
Das Studium in Haupt- und Nebenfach wird ergänzt durch den sogenannten Fachüberschreitenden Bereich (FüB, 27 LP) und den Freien Wahlbereich (FWB, 18 LP).
Im Fachüberschreitenden Bereich studieren Sie in Pflicht- und Wahlpflichtmodulen. Das Pflichtmodul "Studien- & berufsfeldbezogene Einführung" beinhaltet Lehrveranstaltungen zu universitärem Studieren, Wissenschaftstheorie und wissenschaftlichem Arbeiten. Dazu kommt ein Pflichtpraktikum.
Der Wahlpflichtbereich umfasst Lehrveranstaltungen zur fachüberschreitenden/bürgerschaftlichen Bildung. Studienplanung ist hier wichtig! Studierende mit Immatrikualtion bis einschließlich Sommersemester 2015 studieren noch das Modul PM-2 Schlüsselkompetenzen.
Eine Übersicht aller Module findet sich in der Studiengangsübersicht.
Relevante Regelungen zur Studienstruktur und -dauer enthalten folgende Dokumente:
Die Prüfungsordnung enthält u.a. Regelungen
- zur Studienfachberatung,
- zur Regelstudienzeit und deren Überschreitung sowie
- zur Anerkennung von studien- und berufspraktischen Zeiten, Studien- und Prüfungsleistungen.
Die Fachspezifischen Bestimmungen (FSB)
- konkretisieren die Studienziele
- geben eine Übersicht über die im Studiengang enthaltenen Module
- regeln konkret die Vergabe von Leistungspunkten (LP)
- beschreiben ausführlich die einzelnen Module, mögliche Prüfungsarten und zu erwerbende Leistungspunkte
Das Modulhandbuch über Wahlpflichtmodule im FüB
- ergänzt die Modulbeschreibungen der FSB
- regelt Zulassungsvoraussetzungen, Mindestteilnehmerzahl und Teilnahmebeschränkungen
- gibt eine Übersicht über das bis SoSe 2018 geplante Modulangebot
Studien- und Prüfungsleistungen (inkl. Praktika), die an anderen Hochschulen oder in anderen Studiengängen erworben wurden, können anerkannt werden, wenn keine wesentlichen Unterschiede zwischen den erworbenen und den im aktuellen Studiengang zu erwerbenden Kenntnissen und Fähigkeiten bestehen.
Prüfungen und Abschlussmodul
Um Module erfolgreich abzuschließen, müssen Studienleistungen erbracht und eine Modulabschlussprüfung bestanden werden. Die Art und Termine der Studien- und Prüfungsleistung legt der/die Dozent/in der Lehrveranstaltung fest. Damit diese Leistungen auf dem Studienkonto berücksichtigt werden können, ist es unbedingt nötig zur Lehrveranstaltung und zu genau diesem Prüfungstermin in Stine angemeldet zu sein.
Über STiNE, das Studien-Infonetz der Universität Hamburg, werden die Lehre, das Studium und die Prüfungen verwaltet. Über STiNE haben Sie sich bereits für das Studium beworben und über STiNE melden Sie sich für Lehrveranstaltungen, Module und Prüfungen an. Dabei werden in STiNE alle Ihre Studien- und Prüfungsleistungen im Rahmen einer digitalen Prüfungsakte gespeichert. Aus dieser Prüfungsakte wird am Ende Ihres Studiums auch Ihr Zeugnis erstellt. Achten Sie also darauf, dass die in STiNE enthaltenen Daten immer auf dem aktuellen Stand sind!
Die Prüfungsordnung
- benennt Prüfungsleistungen und Wiederholmöglichkeiten
- regelt die Bewertung von Prüfungsleistungen
Die Fachspezifischen Bestimmungen
- konkretisieren die Formen von Modulprüfungen und die jeweiligen Anforderungen;
- listen auf, wie viele Leistungspunkte für verschiedene Formen von Studienleistungen und Prüfungen vergeben werden.
Das Abschlussmodul beinhaltet die Erstellung der Bachelorarbeit.
Die Gesamtdauer des Abschlussmoduls, von der Anmeldung bis zur Ausgabe des Zeugnisses, beträgt ca. 8 Monate. Unter dem Menüpunkt "Studium -> Prüfungen" finden sich ausführliche Informationen zur Bachelorarbeit.
Die Prüfungsberechtigung für die Bachelorarbeit ist an verschiedene Faktoren gekoppelt, die sich bei den einzelnen Lehrenden auch ändern können. Deshalb ist anzuraten, in Zweifelsfällen vorab zu klären, ob eine Abschlussarbeit betreut werden kann oder nicht. Auskünfte hierzu erhalten Sie beim Referenten für das Prüfungswesen oder bei dem für Sie zuständigen Prüfungsausschuss.
Regelungen und Spezifikationen sind außerdem in der Prüfungsordnung und den Fachspezifischen Bestimmungen zu finden.
Für die Organisation der Prüfungen und andere in der Prüfungsordnung festgelegte Aufgaben ist der Prüfungsausschuss zuständig. Dazu zählt z.B. die Auslegung der Prüfungsordnungen. Für Streitfälle gibt es eine Beschwerdestelle für Prüfungsangelegenheiten und einen Widerspruchsausschuss für Prüfungsangelegenheiten.
Praktikum
Im Fachüberschreitenden Bereich (FüB) wird ein Berufspraktikum während der vorlesungsfreien Zeit verlangt.
Das Zentrum für außerschulische Praxis (ZaP) informiert, berät und vermittelt Studierenden des Fachbereichs Erziehungswissenschaft Kontakte zu Praxisfeldern außerhalb der Schule. Manche Fragen beantworten auch die FAQ des ZaP.
Ein Praktikum kann auch im Ausland absolviert werden, sofern es in einem pädagogischen (nicht pflegerischen) Aufgabengebiet liegt und durch pädagogische Fachkräfte angeleitet ist. Zu Fragen der Organisation und Finanzierung eines Praktikums im Ausland berät das Referat Internationalisierung der Fakultät. Weitere Informationen.
Studium im Ausland
Sie möchten ein oder mehrere Semester im Ausland studieren? Das ist im Bachelorstudium prinzipiell zwischen dem 3. und 6. Semester möglich.
Das Referat Internationalisierung der Fakultät für Erziehungswissenschaft berät Sie individuell bei der Vorbereitung und Organisation, der Durchführung sowie der Nachbereitung Ihres Auslandsaufenthalts.
Außerdem gibt es regelmäßig zentrale Info-Veranstaltungen.
Informationen der Fakultät für Erziehungswissenschaft zu den verschiedenen Programmen und Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie unter Outgoing students.
Darüber hinaus gibt es von der Universität Hamburg eine zentrale Seite, die über Stipendien- und Austauschprogramme informiert.
Fristen und Formulare
Das Studien- und Prüfungsbüro veröffentlicht Termine und Fristen zu folgenden Punkten:
- Bewerbung zum Studiengang
- Wahlphasen für Lehrveranstaltungen (genaue Termine der Anmeldephasen in STiNE)
- Anmeldephasen für Modulprüfungen
- Abmeldefristen für Modulprüfungen
Eine Sammlung verschiedener studienrelevanter Formulare finden sich ebenfalls beim Studien- und Prüfungsbüro.
zum außerschulischen Praktikum
Um das Praktikum in die Regelstudienzeit zu integrieren wird folgender Ablauf dringend empfohlen:
- Modulbeginn im 2. Semester (Anmeldung zum Modul, Vorbereitungsseminar, Praktikumsplatzsuche)
- Beginn des Praktikums in der Vorlesungsfreien Zeit des 2. Semesters
- Nachbereitungsseminar
- Wahrnehmung des 1. Prüfungstermins (selbstständige Anmeldung ist erforderlich)
Merkblätter mit weiteren Informationen und Formulare hält das ZaP bereit.
zum fachüberschreitenden Studium
Für den fachüberschreitenden Bereich gibt es separate Informationen zur Modulanmeldung.
zur Bachelorarbeit
Die Bewerbungsfrist für den Übergang zum Master endet, wie bei allen anderen Studiengängen, am 15. Juli. Da zu diesem Zeitpunkt die Bachelorzeugnisse noch nicht vorliegen, können sich die Studierenden mit ihren bisherigen Leistungen bewerben. Wenn sie eine Zulassung erhalten, müssen sie das Zeugnis bis Ende des ersten Mastersemesters (31.03.) nachreichen.
Erfolgt dies nicht, wird der Studienplatz wieder aberkannt. Damit das Zeugnis rechtzeitig vorliegt, sollten alle Leistungen bis spätestens Anfang Februar erbracht und bis Mitte März bewertet werden. Dies gilt sowohl für die Bachelorarbeit wie auch für die Modulprüfungen des sechsten Semesters.
Unter "Prüfungen -> Informationen zur Bachelorarbeit" finden sich weitere Informationen zu Anmeldung und Abgabe der Arbeit sowie die nötigen Formulare und Merkblätter.
Studiengangleitung und Modulverantwortliche
Downloads und Links
- Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen (EuB)
- Auswahlverfahren (Regelungen)
- Broschüre zum Berufspraktikum
- Fachspezifische Bestimmungen
- Modulhandbuch FüB (Neufassung)
- Prüfungsordnung
- Studiengangs-Übersicht (PPT)
- Studienschwerpunkt Behindertenpädagogik
- Studienschwerpunkte Erwachsenen- und Weiterbildung
- Studienschwerpunkt Sozialpädagogik