Pädagogik bei Behinderung (M.A.), weiterbildend - Start WiSe 23/24
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzungen für die Zulassung zu diesem Studiengang sind:
- ein einschlägiger erster berufsqualifizierender Abschluss der Universität Hamburg oder einer anderen Hochschule mit mindestens 240 LP. Einschlägig ist ein Studienabschluss der Fächer Erziehungswissenschaft, Psychologie, der Lehrämter oder der Sozialpädagogik oder ein weiterer, der in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem anvisierten Berufsbild steht.
- mindestens ein Jahr Berufserfahrung in einem behindertenpädagogischen Arbeitsfeld; die Berufserfahrung kann auch durch ein erfolgreich abgeschlossenes sonderpädagogisches Referendariat nachgewiesen werden.
Statt des abgeschlossenen Studiums kann auch die fachliche Qualifikation zum Studium mit dem Bestehen der Eingangsprüfung belegt werden. Details zu den Anforderungen finden sich in der Satzung über besondere Zugangsvoraussetzungen.
Allgemeine Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen finden sich im Campus Center.
Gebühren
Der weiterbildende Masterstudiengang "Pädagogik bei Behinderung" (M.A.) ist gebührenpflichtig.
Die Satzung vom 24. Oktober 2022 sieht folgende Gebühren vor:
- Die Studiengebühr beträgt 7000,- Euro und ist jeweils in der Höhe von 1750,- pro Studiensemester zu entrichten.
Unabhängig davon sind die jeweils gültigen Semesterbeiträge pro Studiensemester zu entrichten.
Bitte beachten Sie auch die sonstigen Regelungen der gültigen Gebührensatzung!
Bewerbung
Eine Bewerbung ist jeweils zum Wintersemester möglich. Bewerbungen werden im Zeitraum 1.6. - 15.7. und nur von Prof. Dr. Sven Degenhardt (Adresse im Link) angenommen.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind erforderlich:
- Bewerbungsschreiben
- Erreichbarkeiten (Postadresse, E-Mail)
- Lebenslauf (aus dem vor allem die relevanten Studienabschlüsse, berufliche Tätigkeiten, Fort- und Weiterbildungen etc. hervorgehen)
- Kopien der Abschlusszeugnisse
Die Bewerbungsunterlagen müssen in Papierform und per E-Mail im PDF-Format eingereicht werden!
Einschreibfristen im Anschluss an den elektronischen Versand der Zulassungsbescheide:
für ein Wintersemester: ca. Mitte August (die genauen Termine sind dem Zulassungsbescheid zu entnehmen).
Inhalte
Der weiterbildende Masterstudiengang "Pädagogik bei Behinderung" (M.A.) qualifiziert die Studierenden dazu, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung an Bildungs- und Erziehungsprozessen förderlich (mit-)gestalten zu können. Damit zielt der Studiengang auf Handlungskompetenzen, die einerseits diese Teilhabe ermöglichen und die andererseits dazu befähigen, die entsprechenden Barrieren allgemeiner Lehr- und Lernarrangements zu erkennen und abzubauen.
Inhaltlich umfasst das Studium Themen wie
- die Auseinandersetzung mit nationalen und internationalen Konzepten und Theorien zur Bildung und Erziehung unter erschwerten Bedingungen und Behinderung, einschließlich der Geschichte des Faches im Kontext des Wissens über gesellschaftliche Dimensionen von Behinderung und zu den Lebenslagen und Lebensbedingungen behinderter Menschen in
den wichtigsten Lebensbereichen; - Definition der unterschiedlichen Kategorien von Behinderung auch und insbesondere unter den Bedingungen mehrfacher Beeinträchtigungen;
- spezifische Beratungsmodelle im Zusammenhang mit den Handlungsfeldern und den darin Agierenden;
- die Ausgestaltung und Nutzung von Standards auf administrativer und prozessualer Ebene einschließlich der daraus resultierenden Planung und Gestaltung konkreter didaktischer und methodischer Interventionen auf Grundlage einer Diagnostik.
Der weiterbildenden Masterstudiengang "Pädagogik bei Behinderung" (M.A.) umfasst 60 Leistungspunkte und wird als Teilzeitstudiengang durchgeführt. Die Regelstudienzeit beträgt zwei Jahre (vier Semester). Im Rahmen des Studiengangs ist einer der folgenden sonderpädagogischen Schwerpunkte zu wählen:
- Geistige Entwicklung,
- Hören,
- Sehen oder
- Sprache.
Abschluss und Berufsperspektiven
Ziel des Studiums ist es, einen wissenschaftlich qualifizierten und anwendungsorientierten Abschluss zu erwerben. Für die bestandene Masterprüfung wird der Titel "Master of Arts (M.A.) Pädagogik bei Behinderung" verliehen.
Für Absolvent:innen, die den Studiengang mit einem abgeschlossenen Lehramtsstudium (M.Ed., erstes Staatsexamen) begonnen haben, eröffnen sich – vorbehaltlich der Anerkennung durch die zuständigen Stellen der Bundesländer – folgende Möglichkeiten:
- Lehramt Sonderpädagogik: Erweiterung des Lehramts/Lehrbefähigung um einen sonderpädagogischen Schwerpunkt.
- allgemeine Lehrämter: Lehrbefähigung in einem sonderpädagogischen Schwerpunkt (bei Beibehaltung des Lehramts).
Beratung und Information
Fachspezifische Beratung (auch für Studieninteressierte) zum Studiengang bietet Prof. Dr. Sven Degenhardt an.
Beratung und Informationen zu Formalia (Anmeldung zu Modulen und Lehrveranstaltungen über STiNE, Anmeldung zum Abschlussmodul etc.) bietet das Studien- und Prüfungsbüro (StuP) der Erziehungswissenschaft an.
Studienstruktur und -dauer
Der Masterstudiengang "Pädagogik bei Behinderung" ist ein viersemestriger Studiengang, der jeweils zum Wintersemester beginnt und 60 Leistungspunkte umfasst.
Bereits im ersten Semester wählen die Studierenden ihren sonderpädagogischen Schwerpunkt, den sie dann im Laufe der vier Semester vertiefen. Folgende sonderpädagogische Schwerpunkte werden angeboten:
- Geistige Entwicklung,
- Hören,
- Sehen oder
- Sprache.
Die organisatorische Umsetzung des weiterbildenden Masterstudiengangs "Pädagogik bei Behinderung" ist an die Studiengänge B.Ed. und M.Ed. Lehramt für Sonderpädagogik gebunden.
Der Studiengang setzt sich aus drei Modulen des gewählten sonderpädagogischen Schwerpunkts (36 LP), einem Modul zu Theorien und Konzepten (9 LP) sowie dem Abschlussmodul (15 LP) zusammen:
Relevante Regelungen zur Studienstruktur und -dauer enthalten folgende Dokumente:
Die Prüfungsordnung (PDF) enthält u.a. Regelungen
- zu Prüfungen,
- zur Notengebung sowie
- zur Anerkennung von studien- und berufspraktischen Zeiten, Studien- und Prüfungsleistungen.
Sie wird ergänzt bzw. erweitert durch die Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) (PDF), die u.a.
- die Studienziele konkretisieren,
- eine Übersicht über die im Studiengang enthaltenen Module geben,
- konkret die Vergabe von Leistungspunkten (LP) regeln sowie
- die einzelnen Module, mögliche Prüfungsarten und zu erwerbende Leistungspunkte ausführlich beschreiben.
Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen
Eine Anerkennung von Studien- und/oder Prüfungsleistungen aus anderen Hochschulen oder anderen Studiengängen kann erst nach einer Immatrikulation in dem Studiengang, für den die Anerkennung erfolgen soll, geprüft werden.
Um Ihre Leistungen anerkennen zu lassen, vereinbaren Sie bitte einen Termin unter der folgenden Mailadresse: sven.degenhardt"AT"uni-hamburg.de
Anmeldeverfahren, Formulare und Informationen zur Masterarbeit/Abgabe
Das Abschlussmodul beinhaltet die Erstellung der Masterarbeit. Mit der Masterarbeit soll der Nachweis erbracht werden, dass der Kandidat bzw. die Kandidatin in der Lage ist, eine Forschungsfrage aus dem Bereich der Behindertenpädagogik selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten, Ergebnisse zu erzeugen und daraus konzeptionelle Konsequenzen zu entwickeln.
Voraussetzungen
Für die Anmeldung zum Abschlussmodul sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- es müssen mindestens drei Module im weiterbildenden Masterstudiengang Pädagogik bei Behinderung abgeschlossen sein.
Gemäß § 13 Abs. 4 PO kann „der Kandidat bzw. die Kandidatin [...] mit dem Antrag auf Zulassung Prüfungsgegenstände und Betreuer bzw. Betreuerin (Erstgutachter bzw. Erstgutachterin) sowie Zweitgutachter bzw. Zweitgutachterin vorschlagen. Den Vorschlägen ist, soweit wie möglich und vertretbar, zu entsprechen".
Bitte beachten Sie dabei, dass die/der Erstgutachter:in gemäß § 13, Abs. 9 PO aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer stammen oder habilitiertes Mitglied der Hochschule sein muss.
Kontrollieren Sie bitte regelmäßig Ihr Leistungskonto, achten Sie auf zeitnahen Eintrag der Prüfungsnoten, sodass die Anmeldung zum Abschlussmodul reibungslos erfolgen kann. Näheres klären Sie ggf. bitte rechtzeitig mit dem Studienbüro.
Schritt | Aufgabe Prüfling bzw. Gutachter:innen | Aufgabe Studienbüro | |
---|---|---|---|
1. Anmeldung zum Abschlussmodul | Nach Vorbereitung der Arbeit und Erbringung der mit den Gutachter:innen zu vereinbarenden Vorarbeiten sowie Festlegung des genauen Prüfungsgegenstandes mit den Gutachter:innen: Einreichung des Antrags auf Zulassung zum Abschlussmodul (PDF) inkl. Themenstellung im StuP. |
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsberechtigungen; Anmeldung zum Modul in STiNE; Ausgabe des Themas (= Start Bearbeitungszeit von 11 Wochen). |
|
2. Schreiben der Masterarbeit (11 Wochen) |
Schreiben der Arbeit bei Betreuung durch die Gutachter:innen. Abgabe der Arbeit im Studien- und Prüfungsbüro. Bitte beachten Sie das Merkblatt bzgl. Deckblatt, Anzahl und Form der gedruckten Exemplare, eidesstattlicher Erklärung etc., das Ihnen das StuP nach der Zulassung zum Abschlussmodul zur Verfügung stellt. |
Entgegennahme der Masterarbeiten am Abgabetermin. Kontrolle der Formalia, Bestätigung der fristgerechten Abgabe und Weiterleitung an die Gutachter:innen. | |
3. Korrekturphase (ca. 10 Wochen) |
Begutachtung der Arbeiten durch die Prüfer:innen (8 Wochen) | Feststellung und Veröffentlichung des Ergebnisses der Masterarbeit in STiNE und Benachrichtigung der Studierenden. | |
4. Erstellung der Abschlussdokumente auf Antrag der Studierenden (ca. 4 Wochen) |
Einreichen des Antrags auf Erstellung der Abschlussdokumente (PDF) nach entsprechender Aufforderung/Information durch das StuP. Ansonsten sobald alle Prüfungs-und Studienleistungen erfolgreich erbracht und in STiNE eingetragen wurden. | Erstellung und Versandt/Übergabe der Abschlussdokumente. |
Formulare
Informationen zur Masterarbeit und zur Abgabe [geht Ihnen auch schriftlich nach der Zulassung zum Abschlussmodul zu]
- Informationsblatt zur Erstellung der Masterarbeit (PDF) [folgt; Stand: 08.10.2023]
- Vorlage für das Deckblatt der Masterarbeit (PDF)
Studiengangleitung und Modulverantwortliche
Studiengangleitung: Prof. Dr. Sven Degenhardt
Modulkürzel | Name des Moduls | Modulverantwortung |
PB-spSGE1 | Bildung, Beratung und Inklusion bei Beeinträchtigung der kognitiven Entwicklung und Autismusspektrumstörung | André Zimpel |
PB-spSGE2 | Bildung, Beratung und Inklusion bei Beeinträchtigung der kognitiven Entwicklung und Autismusspektrumstörung - 2 | André Zimpel |
PB-spSGE3 | Biopsychosoziale Bedingen der kognitiv-emotionalen Entwicklung | André Zimpel |
PB-spSH1 | Handlungsfelder in Bildung und Erziehung im Kontext einer Hörbehinderung und medizinische, pädaudiologische und kommunikationspraktische Bezugskenntnisse | Barbara Hänel-Faulhaber |
PB-spSH2 | Handlungs- und Forschungsfelder in Bildung und Erziehung im Kontext einer Hörbehinderung | Barbara Hänel-Faulhaber |
PB-spSH3 | Forschungsfelder in Bildung und Erziehung im Kontext einer Hörbehinderung und DGS | Barbara Hänel-Faulhaber |
PB-spSSe1 | Interdisziplinäre und rehabilitative Zugänge | Sven Degenhardt |
PB-spSSe2 | Pädagogik bei Beeinträchtigung des Sehens und Blindheit im Kontext von Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Inklusion | Sven Degenhardt |
PB-spSSe3 | Handlungskompetenzen im Schwerpunkt Sehen | Sven Degenhardt |
PB-spSSp1 | Grundlagen spezifischer Sprachförderung | Ulrich von Knebel |
PB-spSSp2 | Diagnostik und Förderung bei entwicklungsbedingten und erworbenen Störungen der Sprache und des Sprechens | Ulrich von Knebel |
PB-spSSp3 | Didaktik sprachlicher Förderung im Unterricht | Ulrich von Knebel |
PB-TKDBP | Theorien und Konzepte der Diagnostik und Bildungsplanung sowie Bildung und Partizipation unter benachteiligenden und behindernden Bedingungen | Iris Beck/Gabriele Ricken |
PB-AM | Abschlussmodul für den weiterbildenden Masterstudiengang Pädagogik bei Behinderung | Sven Degenhardt |