Informationen zur Anwesenheitspflicht
Schreiben von Frau Prof. Dr. Ulrike Greb, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses für den Bachelor-/Masterteilstudiengang Erziehungswissenschaft in den Lehrämtern, vom 29.010.2015
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Informationen der Prüfungsausschüsse für den Bachelor-/Masterteilstudiengang Erziehungswissenschaft in den Lehrämtern zur Anwesenheitspflicht
Gemäß der neuen Prüfungsordnung kann die Anwesenheitspflicht in Vorlesungen nicht mehr als zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an Modulprüfungen festgeschrieben werden und für alle anderen Lehrveranstaltungen nur noch in ‚begründeten Fällen‘ (in den FSB). In Fortsetzung der Studienreform beschloss der Fakultätsrat in seiner Sitzung am 15.10.2014 diese ‚begründeten Fälle‘ auf Lehrveranstaltung einzuschränken, die unter Mitwirkung außeruniversitärer Partner (Landesinstitut, Schulen, Betriebe) durchgeführt werden.
Dieser Beschluss wurde im WiSe 14/15 von Studierenden und Lehrenden unterschiedlich ausgelegt und sorgte, insbesondere hochschuldidaktisch, für Unsicherheit. Der Prüfungsausschuss diskutierte mögliche Gründe für die entstandene Unklarheit und bietet Ihnen eine Lösung an, die im Sommersemester 2015 erprobt werden soll.
Ursachen der regellos anmutenden Situation sieht der Ausschuss in zwei zentralen Aspekten:
1. Es wurde grundsätzlich nicht klar kommuniziert, dass der Verzicht auf die ‚Anwesenheitspflicht‘ (regelmäßige Teilnahme) lediglich prüfungsrechtliche Gründe hat. Den Studierenden kann die Teilnahme an einer Modulprüfung auch dann nicht verwehrt werden, wenn sie mehr als 15% der Präsenszeiten (z.B. einer Vorlesung) gefehlt haben. Gleichwohl kann die Zulassung zur Prüfung ggf. von einer entsprechenden Ersatzleistung abhängig gemacht werden.
2. Es wurde nicht bedacht, dass durch die Umstellung der Fristenregelung auf die Wiederholungsregelung die Prüfungsanmeldung von der Anwesenheit (Präsenz in bestimmten Lehrveranstaltungen) ohnehin bereits entkoppelt ist und die Gestaltung zurechenbarer Leistungspunkte in den Studienleistungen insofern — im Kontext der Rahmenvereinbarungen zur Vergabe von Leistungspunkten (FSB) – der hochschuldidaktischen Phantasie der Lehrenden obliegt.
Diese Trennung zweier Sachverhalte stellt die Anbieter von Lehrveranstaltungen vor das Problem, die Studienleistungen so zu gestalten, dass sie die Gleichwertigkeit einander entsprechender Studienleistungen innerhalb ihrer Lehrveranstaltungen weiterhin sicherstellen können (HmbHG §46, Abs. 2), d.h. die effektive Zurechnung der Leistungspunkte transparent gestalten und zugleich die neuen Freiräume der Studierenden nicht einzuengen.
Bedenkend, dass wir nach wie vor eine Präsenzuniversität und keine Fernuni sind, hat sich der dezentrale Prüfungsausschuss in seiner Sitzung am 21.01.2015 auf ein vorläufiges Verfahren zur Erprobung im SoSe 2015 geeinigt:
Die Lehrenden erhalten mit diesem Brief die Liste der Äquivalente zur gleichwertigen Auslegung der Leistungspunkte für Studienleistungen (Anhang FSB), um je nach hochschuldidaktischem Konzept und Teilnehmerzahl die geeignetsten Formen der Studienleistung zu bestimmen. Darunter wird entsprechend vorrangig auch die regelmäßige aktive Teilnahme (1 LP) eine adäquate Form der Studienleistung bleiben. Wir möchten die Lehrenden aber im Grundsatz darauf verpflichten, jeweils auch eine äquivalente Form der Studienleistung anzubieten, die im Selbststudium erbracht werden kann, etwa Essay, wissenschaftliches Thesenpapier, schriftlicher Test (1 LP). Beispiele für alternative Studienleistungen finden Sie in der Übersicht (S. 3).
Ihre Entscheidung über mögliche Formen der Studienleistung gemäß der zugewiesenen LP geben Sie bitte in Ihrem Ankündigungstext zur Lehrveranstaltung in STiNE wie bisher bekannt (bis 12.02.15), so dass für die Studierenden möglichst bereits bei der Veranstaltungswahl hinreichend Transparenz in der Art der Anforderung gewährleistet ist.
Prof. Dr. Ulrike Greb
Anhang:
Rahmenvereinbarung zur Vergabe von Leistungspunkten (LP)
1. Vergabe von Leistungspunkten (LP):
Grundlage (für Lehrveranstaltungen mit 2 SWS) | LP |
Erschließung des Themas durch Veranstaltungsteilnahme und/oder Selbststudium | 1 |
Studienleistungen | |
Vor‐ und Nachbereitung von Lehrveranstaltungsthemen | 1 |
Input (z.B. Präsentation) + Moderation | 1 |
Essay | 1 |
Protokoll | 1 |
Exzerpt | 1 |
Protokoll | 1 |
Rezension | 1 |
Portfolio | 1 |
kommentierende Literaturliste | 1 |
schriftlicher Test | 1 |
Prüfungsleistungen (z.B.) | |
Hausarbeit von ca. 10 Seiten | 2 |
Hausarbeit von 15-20 Seiten | 3 |
Klausur von 45-90 Minuten | 2 |
Klausur von 120-180 Minuten | 3 |
mündliche Prüfung von 15-30 Minuten | 2 |
mündliche Prüfung von 30-45 Minuten | 3 |
mündliches Referat und Ausarbeitung von 7-10 Seiten | 2 |
Portfolio (klein) | 2 |
Portfolio (groß) | 3 |
Praktikumsbericht von ca. 10 Seiten | 2 |
Die Vergabe äquivalenter LP ist beim Prüfungsausschuss zu beantragen.
2. Modulprüfungen
Im Falle einer mündlichen Prüfung ist eine Beisitzer/eine Beisitzerin erforderlich, die schriftlichen
Modulprüfungen sind nur durch einen Prüfer/eine Prüferin zu bewerten (§ 64 Absatz 7 HmbHG).