FüB-FAQs & KVV
Meistgestellte Fragen (FAQs) zum FüB
FAQ#1: Fehlermeldung bei Anmeldeversuch: "Diese Veranstaltung ist Baustein eines Modulangebots. Sie sind in diesem Semester bereits zu dem Modulbaustein angemeldet."
FAQ#1: Fehlermeldung bei Anmeldung
"Diese Veranstaltung ist Baustein eines Modulangebots. Sie sind in diesem Semester bereits zu dem Modulbaustein angemeldet."
Problem: Sie wollen sich während einer offiziellen STiNE-Anmeldephase zu Schlüsselkompetenz-Veranstaltungen anmelden, erhalten aber nach der Priorisierung innerhalb einer Anmeldegruppe folgende Fehlermeldung:
Lösung: Sie müssen bei der Priorisierung während der STiNE-Anmeldung alle Veranstaltungen mit einer solchen Fehlermeldung aktiv ausschließen. Wir empfehlen sogar, auf eine verbindliche Anmeldung zu Kursen durch die Auswahl von keine Präferenz ganz zu verzichten:
FAQ#2: Meine Teilleistungen tauchen nicht im Leistungskonto auf.
FAQ#2: Meine Teilleistungen tauchen nicht im Leistungskonto auf.
Problem: Wenn Sie in STiNE unter Prüfungen > Leistungskonto nach den bereits erworbenen Leistungspunkten schauen, finden Sie keinen Eintrag:
Lösung: Gemäß § 13 Absatz 3 der EPB-Prüfungsordnungen von 2008 werden alle Leistungspunkte eines Moduls grundsätzlich erst dann erworben, wenn alle Teilleistungen im Modul bestanden sind, d.h. wenn das jeweilige Modul als Ganzes komplett abgeschlossen ist. Das heißt: Sie müssen alle Teilprüfungsleistungen (z.B. 3 x 3 LP im Schlüsselkompetenzmodul) komplett bestanden haben - erst dann tauchen im Leistungskonto die 9 Leistungspunkte komplett auf. (Somit können beispielsweise auch keine Teilleistungsbescheinigungen ausgestellt werden.)
Die Teilleistungspunkte für noch nicht abgeschlossene Module lassen sich darum nur über die jeweiligen FSBs und die Teilprüfungsergebnisse ersehen. Diese finden Sie in STiNE unter Prüfungen > (Teil)leistungen > [Semesterauswahl]. Klicken Sie dann in der Zeile mit der Veranstaltung auf den Punkt Teilprüfungen:
FAQ#3: Anmelderanking: Warum ist die Abgabe der 1. Priorität so entscheidend?
FAQ#3: Anmelderanking: Warum ist die Abgabe der 1. Priorität so entscheidend?
Problem: Sie melden sich mit der 1. Rangpriorität zu einem Modul oder einer Veranstaltung an, für die bereits (weit) mehr Anmeldungen mit 1. Priorität vorliegen als freie Plätze vorhanden sind. (Bedenken Sie dabei, dass bereits einige der maximal vorhandenen Plätze auch schon durch Härtefälle vorab belegt sein können!) Bedenken Sie dabei, dass allen Studierenden innerhalb einer Anmeldegruppe die Teilnahme an zunächst nur einem Modul bzw. nur einer Lehrveranstaltung ermöglicht werden soll!
Beispiel:
Wirkung: Sie konkurrieren dann mit allen anderen Erstanmeldungen um freie Plätze, die durch STiNE bei Listenschluss verlost werden. Sie können selbst ausrechnen, wie groß Ihre prozentuale Chance ist anhand der Formel:
100 x ((Maximale TN-Zahl) - (ggfs. bereits vergebene Härtefallplätze)) ÷ (Zahl der Erstanmeldungen + 1).
Hürde: Falls Sie nicht genommen werden, haben Sie ggfs. ein großes Problem!
Eine Nichtannahme in der Veranstaltung mit 1. Priorität bedeutet nämlich keineswegs, dass Sie gute Chancen hätten, Ihre 2. oder eine weitere Folgepriorität zu erhalten. Denn in den nachrangigen Veranstaltungen werden zunächst alle vorgezogen, die für diese Veranstaltungen eine höhere Priorität als Sie abgegeben haben. So kommt es darum sehr häufig vor, dass Sie bei Nichtberücksichtigung der Erstrangveranstaltung in einem Modul oder Veranstaltung landen, für die Sie sich mit sehr hoher Rangzahl oder ganz ohne Priorität angemeldet haben!
Empfehlungen:
- Geben Sie die 1. Rangpriorität möglichst einer Veranstaltung, bei der die Zahl der Erstränge geringer ist als die maximale Teilnehmendenzahl!
- Verschenken Sie keinesfalls Ihre 2. und 3. Priorität an Veranstaltungen bei denen bereits mehr Erstranganmeldungen als Plätze vorliegen. (Hier haben Sie ohnehin keine Chance auf Teilnahme.)
- Melden Sie sich früh in der Anmeldephase an und überprüfen Sie Ihre Anmeldungen gegen Ende der Anmeldephase noch einmal; ggfs. sollten Sie Änderungen vornehmen!
FAQ#4: Informationen zum FüB-Wahlpflichtmodul Erweiterte Praxis
FAQ#4: Informationen zum FüB-Wahlpflichtmodul "Erweiterte Praxis"
Das FüB-Wahlpflichtmodul "Erweiterte Praxis" findet jeweils im Wintersemester statt. Es handelt sich dabei um eine von verschiedenen Möglichkeiten, das im Pflichtmodul FüB-1 ("Studien- und berufsfeldbezogene Einführung") vorgeschriebene außerschulische Pflichtpraktikum zu verlängern. Die Fachspezifischen Bestimmungen sehen beispielsweise auch vor, dass Praktikumsanteile im freien Wahlbereich angerechnet werden können.
Sofern Sie ein über die Pflichtanforderungen hinaus gehendes Praktikum planen, sprechen Sie möglichst frühzeitig im Zentrum für außerschulische Praxis (ZaP) der Fakultät für Erziehungswissenschaft vor.
Dort wird man mit Ihnen gemeinsam überlegen, ob die Praktikumsstelle geeignet ist und welche der (auch miteinander kombinierbaren) Verlängerungsoptionen für Sie und Ihre Studienziele passend und im Rahmen des Studiengangs anrechbar erscheinen.
So Sie sich nach Rücksprache mit dem ZaP für eine Verlängerung im FüB-Wahlpflichtbereich entscheiden, müssen Sie Folgendes wissen:
- Mit einer erfolgreichen Anmeldung zum FüB-Wahlpflichtmodul "Erweiterte Praxis" entscheiden Sie, dass Sie alle Wahlpflichtleistungen in diesem Modul erbringen. Die Wahl bzw. Teilnahme an weiteren FüB-Wahlpflichtmodulen ist damit komplett ausgeschlossen.
- Die Anmeldung zum FüB-Wahlpflichtmodul "Erweiterte Praxis" ist nur innerhalb der STiNE-Anmeldephase zum Wintersemester hin möglich.
- Damit Ihre Anmeldung zum FüB-Wahlpflichtmodul "Erweiterte Praxis" berücksichtigt werden kann, müssen Sie bis - möglichst bis zum Ende der STiNE-Anmeldephase zum Wintersemester, spätestens aber zum auf dem Modulanmeldebogen angegebenen Datum - zusätzlich nachweisen, dass alle Modulteilnahmevoraussetzungen vorliegen.
Dieser Nachweis erfolgt auf einem gesonderten, d.h. vom Modulanmeldebogen getrennten "Voraussetzungsprüfbogen". Sie benötigen für eine erfolgreiche Anmeldung mindestens
- die Unterschrift/Bestätigung der ZaP-Büroleitung über das absolvierte Pflichtpraktikum im FüB-1-Modul und die Fortsetzung des Praktikums in einer vom ZaP akzeptierten Praktikumsstelle,
- die Unterschrift/Bestätigung der ZaP-Büroleitung oder der/des Lehrenden des Praktikumsvor- und -nachbereitungsseminars, dass das Seminar vollständig und erfolgreich absolviert wurde (einschl. STiNE-Ausdrucke als Nachweis) sowie
- einen beigefügten Nachweis, dass der Praktikumsbericht bestanden wurde - hilfsweise aber mindestens einen Nachweis über die bereits erfolgte Anmeldung zur Modulprüfung "Praktikumsbericht" im FüB-1-Modul (STiNE-Ausdruck).
- Zudem müssen Sie sich innerhalb der STiNE-Anmeldephase in STiNE zum Modul "Erweiterte Praxis" angemeldet haben.
- Die Mindestteilnehmendenzahl für die FüB-Wahlpflichtmodule beträgt 10 Personen.
Zwar hat das Modul "Erweitere Praxis" stets wie geplant stattgefunden. Theoretisch ist es aber denkbar, dass weniger Anmeldungen zum Modul eingehen als erwartet, so dass das Modulseminar dann erst in einem Folgesemester stattfinden kann.
Dieser Umstand sollte Sie jedoch nur dann davon abhalten, mit Ihrer Praktikumsstelle entsprechende Vereinbarungen zu treffen, wenn Sie kaum Spielräume in Ihrer weiteren Studienplanung haben (z.B. weil Sie das Studium unmittelbar abschließen).
Im Regelfall aber können (und sollten) Sie - nach vorhergehender Rücksprache mit dem ZaP - gleich eine mögliche Fortsetzung des Praktikums in Ihrer Praktikumsstelle vereinbaren.
FAQ#5: Leistungspunkte - Erforderliche Zahl, Zuordnung, Modulwahlen
FAQ#5: Nuss ich WP-Module so kombinieren, dass ich genau auf 9 LP komme? Kann ich mehr als 9 LP erwerben? Kann ich auch LP im Wahlbereich erwerben?
Im FüB-Wahlpflichtbereich müssen Sie insgesamt 9 Leistungspunkte erwerben, um den Bereich abzuschließen. Dazu können Sie 1 "bereichsdeckendes" Wahlpflichtmodul mit 9 Leistungspunkten wählen oder sich im Laufe Ihres Studiums zu einer Kombination aus mehreren kleineren Wahlpflichtmodulen (Umfang: 3 LP oder 6 LP) anmelden.
So Sie sich für die Wahl von Kombinations-Modulen entschieden haben, lässt STiNE derzeit technisch die Anmeldung zu insgesamt maximal zwei Modulen zu. Theoretisch ist also auch eine Anmeldung zu insgesamt mehr als 9 LP derzeit noch möglich; dies wird im Einzelnen nicht weiter geprüft, und damit setzen wir uns hier einem gewissen Risiko aus, denn unsere Ressourcen reichen im Prinzip gerade dafür aus, jedem/jeder Studierenden Lehrveranstaltungen im Umfang von genau 9 LP anbieten zu können. Nehmen Sie darüber hinaus Plätze in Anspruch, werden die Veranstaltungen voller oder es fehlt anderen später gar ein Platz, die diesen unbedingt brauchen.
Damit wir den Bereich langfristig wirtschaftlich anbieten können und nicht in eine nicht mehr auszugleichende Unterdeckung geraten, die zur Abschaffung des Bereichs oder zu drastischen Einschränkungen der Wahlfreiheiten führen, müssen Sie uns also helfen und von den eingeführten Wahlfreiheiten langfristig sorgfältig und sehr bewusst Gebrauch machen:
- Bereits bei Ihren Modulanmeldungen sollten Sie darauf achten, dass keine Überschneidungen zu wichtigen Lehrveranstaltungen ihres Fachstudiums bestehen. Prüfen Sie, ob Sie überschneidungsfrei an allen Lehrveranstaltungszeiten der WP-Module teilnehmen können. (Die "LV-Termine" finden Sie auf den FüB-Webseiten.)
- Geben sie bei einer Platzzusage einem FüB-WP-Modul Priorität vor anderen Lehrveranstaltungen.
- Schließen Sie beim STiNE-Anmelderanking WP-Module aktiv aus, bei denen Sie bereits den Verdacht haben, dass Sie sie nur unmotiviert besuchen würden (s. dazu auch FAQ#3 oben).
- Bitte absolvieren Sie FüB-Wahlpflichtmodule komplett innerhalb der geplanten Laufzeit! Modulabbrüche, Modulunterbrechungen oder das Absolvieren nur einzelner Modulabschnitte oder Lehrveranstaltungen ist nicht vorgesehen.
- Melden Sie sich zu einem zweiten Modul an, durch das Sie in Kombination mit einem absolvierten ersten Modul maximal auf die erforderlichen 9 LP kommen. Es ist weder möglich, in Wahlpflichtmodulen nur "anteilige" Leistungspunkte zu erwerben (weil die Leistungspunkte erst immer mit Abschluss der Module erworben werden) noch können "überschüssige" FüB-Leistungspunkte in anderen Kontexten (wie z.B. dem Wahlbereich) angerechnet werden.
FAQ#6: Trotz Anwesenheit findet sich die Infoveranstaltung nicht mehr im Leistungskonto oder unter 'Prüfungen'?
FAQ#6: Trotz Anwesenheit findet sich die Infoveranstaltung nicht mehr im Leistungskonto oder unter 'Prüfungen'?
Problem: Sie haben an einer der Info-Veranstaltungen zu den Wahlpflichtmodulen im Fachüberschreitenden Bereich zu Beginn eines der vergangenen Wintersemester teilgenommen. Nach der Info-Veranstaltung wurde in STiNE diese Teilnahme eingetragen ("erbracht", "bestanden" oder sogar Note). Nach der Anmeldung zu einem oder mehreren Wahlpflichtmodulen ist die STiNE-Bestätigung dieser Teilnahme plötzlich verschwunden!
Beispiel:
Antwort: Die in STiNE als "bestanden" eingetragene "Prüfung" zur Informationsveranstaltung dient nur technisch als Anmeldevoraussetzung für die Wahlpflichtmodule im FüB-Bereich. Sie taucht zwar evtl. im Leistungskonto oder unter Prüfungen auf (s.o.), wird aber nicht im Zeugnis und nicht im Transcript of Records ausgewiesen. Wenn Sie bei einem wahlpflichtbereichsdeckenden FüB-WP-Modul akzeptiert worden sind oder zu genügend Kombinationsmodulen zugelassen wurden, um den Mindestumfang (9 LP) des Wahlpflichtbereichs zu erfüllen, wird diese Anmeldevoraussetzung vom Studienbüro manuell annuliert. Wir sehen dann noch, dass Sie an der Infoveranstaltung teilgenommen haben, aber es findet sich kein Prüfungsausweis mehr, damit die versehentliche Wahl weiterer Module technisch verhindert wird.
FAQ#7: Nach Abgabe der STiNE-Modulanmeldung ist keine Anmeldung zu den Modul-Lehrveranstaltungen möglich
FAQ#7: Nach Abgabe der STiNE-Modulanmeldung ist keine Anmeldung zu den Modul-Lehrveranstaltungen möglich
Problem: Sie haben innderhalb der Anmeldephase in STiNE Ihre Anmeldung zu einem (oder mehreren) FüB-Wahlpflichtmodulen abgegeben und dabei Prioritätsangaben gemacht (vgl. FAQ#3). Jetzt wollen Sie sich in STiNE zu den zum Modul gehörigen Modullehrveranstaltungen anmelden, dies scheint aber nicht möglich zu sein.
Antwort: Seit dem Sommersemester 2018 erfolgt die Anmeldung zu den Wahlpflichtmodulen nicht mehr in Papierform, sondern ausschließlich und nur über das STiNE-System. Anders als bei den meisten anderen Modulen Ihres Fachstudiums wird jedoch erst am Ende der Anmeldephase anhand der Vorgaben des Modulhandbuchs darüber entschieden, ob genügend Anmeldungen vorliegen, damit ein Wahlpflichtmodul überhaupt stattfinden kann. Deshalb erfolgt - anders als bei den Fachstudienmodulen - bei der Modulanmeldung in diesem Bereich keine automatische Zulassung zu einem Modul. Vielmehr erfolgt die Teilnehmerauswahl und Verteilung auf Modulebene hier erst nach dem Ende der Anmeldephase durch den sogenannten STiNE-Listenschluss. Darum sollten Sie bei der Anmeldung zu den Wahlpflichtmodulen - ähnlich wie dies bei anderen Modulen auf Lehrveranstaltungsebene der Fall ist - Ihre Anmeldung sehr sorgfältig priorisieren (vgl. FAQ#3), weil das STiNE-System die Prioritätsangaben ja für die (hier auf Modulebene stattfindende!) Teilnehmerauswahl berücksichtigt.
Erst nach dem Listenschluss und der Zulassung zu einem Modul können Sie sich zu den Lehrveranstaltungen anmelden. Dabei ist wichtig:
- Sofern für das FüB-Wahlpflicht-Modul, zu dem Sie zugelassen wurden, keine weiteren Wahloptionen auf Lehrveranstaltungsebene bestehen, brauchen Sie dann (nach der Modulzulassung) nichts mehr tun. Das Studienbüro Erziehungswissenschaft wird Sie automatisch in die entsprechenden Lehrveranstaltungen des Moduls einbuchen.
- Sofern jedoch eine Zulassung zu einem FüB-Wahlpflicht-Modul erfolgt ist, bei dem auf Lehrveranstaltungsebene z.B. mehrere Übungsgruppen oder Parallelveranstaltungen stattfinden, werden Sie nach dem Listenschluss per STiNE-Nachricht aufgefordert, sich innerhalb einer bestimmten Frist Anmeldungen und Proritätsangaben zu den entsprechenden Veranstaltungen abzugeben. Nach Ende der Frist erfolgt dann auch der Listenschluss auf Lehrveranstaltungsebene und eine entsprechende Zulassung zu den Lehrveranstaltungen des Moduls.
FAQ#8: Während der Anmeldephase ist Ihnen die STiNE-Modulanmeldung zu den FüB-WP-Modulen nicht möglich
FAQ#8: Eine STiNE-Modulanmeldung ist nicht möglich
Problem: Sie haben bereits an einer Informationsveranstaltung zu den WP-Modulen im FüB teilgenommen. Innerhalb einer nachfolgenden STiNE-Anmeldephase klappt trotzdem die Anmeldung zu FüB-WP-Modulen über STiNE nicht (mehr).
Antwort: Seit dem Sommersemester 2018 erfolgt die Anmeldung zu den Wahlpflichtmodulen nicht mehr in Papierform, sondern ausschließlich und nur über das STiNE-System und nur in der vorgesehenen STiNE-Anmeldephase. Bitte kontrollieren Sie Folgendes:
- Haben Sie bereits in der Vergangenheit einen (oder mehrere) Platzzusagen in FüB-WP-Modulen erhalten, durch die Sie die erforderliche Mindestzahl an 9LP erwerben und den Bereich hätten abschließen können?
Dann werden Sie regelmäßig technisch von weiteren Wahlen ausgeschlossen. Sollte hier z.B. durch Modulabbrüche, Krankheit o.ä. etwas nicht stimmen, wenden Sie sich bitte frühzeitig innerhalb der Anmeldephase an die Koordination (Hr. Rogmann) oder das Studienbüro. - Sie haben bereits zwei Module mit je 3 LP absolviert, aber STiNE erlaubt nicht die Anmeldung zum dritten Modul mit 3 LP?
Die weit überwiegende Mehrheit der Studierenden wählt 1 wahlbereichsdeckendes Einzelmodul oder 2 Kombinationsmodule (6LP + 3LP). Aus Sicherheitsgründen wurde in STiNE daher technisch die Anmeldung zu einem weiteren Modul unterbunden. Wenn Sie nach dem Absolvieren zweier Kombinationsmodule mit jeweils 3 LP ein drittes Modul absolvieren müssen, wenden Sie sich bitte frühzeitig innerhalb der Anmeldephase an die Koordination (Hr. Rogmann) oder das Studienbüro.
FAQ#9: Wie stelle ich Härtefallanträge auf bevorzugte Modul-/LV-Zulassung im FüB-WP-Bereich?
FAQ#9: Wie stelle ich Härtefallanträge auf bevorzugte Modul-/LV-Zulassung im FüB-WP-Bereich?
Antwort: Tragen Sie zum einen die
- STiNE-Modulkennzeichnung(en) ("EW-FÜB2-XX") und den/die
- Namen des FüB-WP-Moduls
in den "normalen" Härtefallantragsbogen für das Studien- und Prüfungsbüro Erziehungswissenschaft ein und zum anderen
- die Lehrveranstaltungs- und ggfs. Kleingruppennummern,
alles jeweils mit vollständigen Rankingangaben! (Letztere sind dann wichtig, wenn ein Modul oder eine Parallelveranstaltung oder eine Kleingruppe aufgrund mangelnder Teilnehmerzahlen nicht zustande kommt.)
- Melden Sie sich dann in STiNE zu den FüB-Modulen und (sofern möglich bzw. nach Aufforderung) zu den Modullehrveranstaltungen an.
Hier müssen Module und Lehveranstaltungen zum Härtefallantrag identische Rankingangaben erhalten!
Danach senden Sie eine Kopie des Antrags (lesbarer Scan reicht) per Email direkt an die Koordination für die FüB-WP-Module (Dr. Jens Rogmann), bevor Sie das Original zum Studien- und Prüfungsbüro senden.
- Sofern FüB-Wahlpflichtmodule weitere Teilnahmevoraussetzungen haben (z.B. Modul "Erweiterte Praxis"), müssen Sie diese ebenfalls bei der FüB-Koordination einreichen.
Alle Anträge müssen frühzeitig, aber auf jeden Fall noch innerhalb der STiNE-Anmeldephase bei der Koordination eingehen, sonst können sie nicht berücksichtigt werden.
Wichtig: Wir bemühen uns um einen internen Abgleich, können aber derzeit (noch) nicht garantieren, dass ausschließlich an das Studienbüro gesendete Härtefallanträge wirksam berücksichtigt werden. Das Verfahren gilt nur für WP-Wahlpflichtmodule, nicht für Zulassungen zu Modulen und Lehrveranstaltungen des FüB-Pflichtmoduls "Studien- und berufsfeldbezogene Einführung" (Wiss. Arbeiten, Praktikum, Praktikumsbegleitung)!
FAQ#10: Sind im FüB-Wahlpflichtbereich Anmeldungen über STiNE ausreichend oder braucht es auch noch eine schriftliche Anmeldung?
FAQ#10:Sind im FüB-Wahlpflichtbereich Anmeldungen über STiNE ausreichend oder braucht es auch noch eine schriftliche Anmeldung?
Antwort: Die Anmeldung zu FüB-Wahlpflichtmodulen (und ggfs. zu Lehrveranstaltungen, vgl. FAQ#7 oben) erfolgt seit einer Entscheidung des Fakultätsrates im Januar 2018 ausschließlich über STiNE. Eine zusätzliche schriftliche Anmeldung ist nicht erforderlich.
Allerdings gilt weiterhin, dass bei der Anmeldung zum Modul "Erweiterte Praxis" zusätzlich zur STiNE-Anmeldung noch weitere Dokumente einzureichen sind (vgl. dazu die FAQ#4 oben) und dass auch für Härtefallanträge (vgl. FAQ#9 oben) ggfs. zusätzliche Dokumente erforderlich sind.
Bitte beachten Sie zudem alle Hinweise zur Modulanmeldung hier.