Fachbereichsräte
Wahl zu den Fachbereichsräten im Sommersemester 2025
Im Sommersemester 2025 findet die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter in der Gruppe der Studierenden zu den Fachbereichsräten statt. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beginnt am 01.10.2025 und endet am 30.09.2026.
Folgende Fristen sind besonders zu beachten:
- das Einreichen der Wahlvorschläge bis zum 13.05.2025, 14:00 Uhr, beim Wahlamt und
- der Zugang der Stimmzettel bis zum 07.07.2025, 14:00 Uhr, beim Wahlamt
- Das vorläufige Wahlergebnis wird am 10.07.2025 bekannt gegeben.
Die Wahl findet als Briefwahl statt. Die Wahlunterlagen werden an die Wohnanschrift übersandt.
Formulare für die Einreichung von Wahlvorschlägen:
Weitere Informationen zur Fachbereichsratswahl erhalten Sie beim Wahlamt der UHH.
 
Wahl
Die Mitglieder der Fachbereiche wählen gemäß der Wahlordnung der Universität Hamburg jeweils einen Fachbereichsrat.
Zusammensetzung
Die Fachbereichsräte bestehen jeweils aus vier Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrern sowie je einer Vertreterin oder einem Vertreter der Studierenden, des Akademischen Personals und des Technischen Bibliotheks- und Verwaltungspersonals.
Der Fachbereichsrat wählt aus dem Kreis seiner Mitglieder jeweils eine Sprecherin oder einen Sprecher sowie jeweils eine Stellvertretung. Diese bzw. dieser ist Vorsitzende bzw. Vorsitzender des Fachbereichsrates mit Stimmrecht und übernimmt eine Koordinierungsfunktion innerhalb des Fachbereichs unter der Gesamtverantwortung des Dekanats.
Aufgaben der Fachbereichsräte
Die Fachbereichsräte nehmen folgende Aufgaben wahr:
- Organisation des Lehrbetriebs und der Studienfachberatung,
- Vorschläge für Studien- und Prüfungsordnungen,
- Vorschläge für die Lehrverpflichtung,
- Vorschläge für die Zusammensetzung von Berufungsausschüssen.